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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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und Grundsätzen bekannt, und was bei mir größtentheils der Fall ist, seine Ansicht -schon ausgesprochen hat. Auf die Frage sechst übergehend, ob nämlich eine Notbwendigkeit vor- liege, auf specielle Berathung des uns vorliegenden Gegen standes einzugehen, so erkläre ich mit wenigen Worten, daß ich mich in der Deputation sehr bestimmt dafür ausgesprochen und es für meine heiligste Pflicht gehalten, mit aller möglichen Kraft darauf hinzrrwirken, die Hauptaufgabe unseres Hier seins zu lösen. Die Gründe selbst, welche für das Eingehen aus die specielle Berathung des vorliegenden Gegenstandes sprechen, brauche ich nicht zu wiederholen, weil ich schon er klärt habe, daß sie in dem Berichte vollständig enthalten und auch die meinigen find ; ich bemerke nur, -aß ich stesogewich tig finde, daß ich mich schwerlich durch Gegengründe eines Andern werde überzeugen können, und ich wünschte recht fchnlich, daß di« Kammer diese Ansicht theilen und sich ein stimmig dahin erklären möge, auf dir Berathung des Berich tes einzugehen. Abg. v. Zezschwitz: Ich zweifle keinen Augenblick, daß dieStaatsregierung bei der fraglichen Borlag« von den besten Absichten ausgegangen ist; es bürgt mir dafür sowohl die be wahrte Gesinnung desum das Land hochverdienten Gesammt- ministeriums, als auch der persönliche Character des Herrn Staatsministers, in dessen specielles Departement diese Vor lage einfchlägt, welchen ich durch langjährige Freundschaft kenne und wegen seines reinen Patriotismus für König und Vaterland hochachte. Wenn ich demungeachtet mich den Ansichten der ersten Kammer anschließe, daß auf die Revision des Vll. Abschnitts derVerfassungsurkunde und des Wahlge setzes nicht einzugehen sei, so sind meine Gründe hauptsäch lich der hohe Werth, den ich auf die Verfastungsurkundc und das Wahlgesetz vom Jahre I83L lege, welche sich in einem Zeiträume von 18 Jahren bewährt haben. Ein Zeitraum von 18 Jahren ist nicht ein solcher, der eine Abänderung der Verfassung nöthig machen konnte. Man bedenke, daß die englische Verfassung seit über 150 Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Daß im Jahre 1848 unsere Ver fassung dem Sturme nicht vollkommen widerstanden hat, das kann, wie schon der Herr Referent auseinandergesetzt hat, nicht gegen dis Verfassung sprechen. Es haben damals viel größere Staaten geschwankt. Es ist ferner der hohe Werth, den ich auf die ständische Verfassung lege, im Gegensatz zu der modernen französischen Repräfentativverfassung nach dem Eensus; es ist, ich gestehe es offen, die Erhaltung des ari stokratischen Elements im sächsischen Staate, welches ich als eine nothwendige Mittelklasse zwischen Volk und Staatsregierung betrachte; darum kann ich mich mit der po litischen Vernichtung des Standes der Rittergutsbe sitzer, mit der Aufhebung der Vertretung der Rittergutsbe sitzer als solcher nicht üiuverstehen, und zwar nicht aus Mandesvorurcheil oder Ejgrrmutz, sondern weil ich glaube, -gß diefrrStandHUmWochle des Ganzenunentbehr- lich ist. Meine Herren, ein sehr liberaler Schriftsteller des vorigen Jahrhunderts, Justus Möser, sagt: „Es würde die schrecklichste Sklaverei daraus erwachsen, wenn zwischen dem Landesherrn und den geringen Eigvnthümern gar keine selbstständige mittlere Gewalt im Staate vorhanden wäre." Diese selbstständige Mittelklasse wüvdeauf- hören, wenn der Stand derRittergutsbefltzer als solcher auf gehoben würde. Ich beharre dabei, daß die d re i Stände in der Kammer vertreten seien, nämlich der Stand der Ritter guts besitz er, derBürgerstan d und der Bau ernst and. Jeden Stand achte ich in seiner Sphäre. Ich will keines wegs eine überwiegende Gewalt der Aristokratie im Staate, wie es in Venedig war, worauf oin Redner hindou- tete; dort waven allerdings die Nobili allmächtig, — das will ich keineswegs! Ich will vielmehr das Zusammen wirken der monarchischen, aristokratischen und volkZ- -thümlichen Elemente im Staate zum Wohle des Ganzen, wie es schon dem Cicero vorgcschwebt hat, wenn er sagt, daß erdiejenige Staatsverfassung fürdie beste halte, „quasox trl- bus generibus lllls, rogali et optiwsti ot popularl von- ku8a mociies," und wennEacitu-s sagt: „Ounoiss nakis- nes eturbsg po.pulus, aut grimorso smt rlnguli regmrt; ckelevta ex bis st ooneooiats vsipabtlosL korms, laaäsri kaoiliu8 guam evemrs." Dies von Tacitus bezeichnete Ideal ist wenigstens annäherungsweise in England erreicht, wo das monarchische, das aristo erotisch e und das volks- t-hüm liche Llemmtstch untereinander mäßigen und jedes in seiner verfassungsmäßigen Sphäre zum Wohle des Ganzen wirken. Lassen wir den Stand der Rittergutsbesitzer »ts solchensaU-en, so bleiben nur di« Bertreter-der Städte und des platten Landes, also nur zwei Stande in derLandesvertvr- tung. In dein alten Ausspruch: -tros kaoiimt collsKmm, liegt aber schon, daß drei Potenzen vorhanden sein müssen zu einer gründlichen Berathung und Beschlußfassung. Der Wegfall der Vertretung der Rittergutsbesitzer als solcher ist das punetum salisiw der in der Vorlage proponirten Verfassungs änderung ; damit kann ich mich nicht einverstehen. Ich bin im Jahre 1848 nicht zugegen gewesen und habe mich also an den damaligen Verhandlungen nicht bethriligt. Im Jahre 1847 wurde ich von-einer Kopfkrankheit betroffen, so daß ich schon im Januar des Jahres 1848, wo noch nicht an Unruhen zu denken war, bei dem Ministerium des Innern einkam, mich meiner Stelle als Abgeordneter zu entheben, worauf mir der Bescheid wurde, daß der Erfolg meiner Kur abzuwarten mrd inzwischen mein Stellvertreter ernguberufen sei. Ich habe also an den Verhandlungen des Landtags 1848 keinen MM genommen und bin auch jetzt noch kaum und nicht vollständig genesen. Die fragliche Petition vom Jahre 1848 berührt mich nicht und ich werde dadurch in keiner Weise präjudicirt. Ich erkläre ganz offen, daß ich das Fortbestehen des Stan des der Rittergutsbesitzer -für das Wohl des Gangen nothwendig und zuträglich halte. Referent Wicepräsident v. Eriegern: Damit das Mu-
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