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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. Dresden, am 16. April 18^1. Hundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 61. März 1851. Inhalt: Schluß der Beraihung des anderweitm Berichts der ersten Deputa tion über den Entwurf zu emem Gesetze, „Nachträge zu den bis herigen Ablösungsgesetzen" bctr. — Besondere Berathung und Beschlußfassung über §. 13—25 b., und Abschnitt Ul. betr. Die Sitzung beginnt in Anwesenheit der Herren Staats minister v. Zschinsky und v. Friesen, des Herrn Re- gierungscommissars v. Schaarschmidt, sowie von 57 Kammermitgliedern kurz vor Vi-7 Uhr Abends. Präsident v. Haase: Meine Herren! Wir werden nun in der Berathung des Berichts in Betreff der Nachträge zu dem Ablösungsgesetze sortfahren. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns gefälligst den weiteren Vortrag zu gewähren. (Der Abg. Lehmann bcgiebt sich auf die Rednerbühne.) Präsident I). Haase: Meine Herren! Wir sind nun so weit gelangt, daß wir zu der Z. 13 übergehen können. Zu nächst werden wir über die Vorschläge derDeputation in Be zug auf die Ablösung selbst zu berathen haben. Es folgt zwar, nach der neuen Anordnung, welche die Deputation in ihrem Berichte getroffen hat, diese §. 13 der Borlage, welche den Maaßstab der Ablösung enthält, erst später im Berichte, nämlich als tz. 15; allein diese Paragraph« ist maaßgebend für die vorhergehenden Paragraphen, daherglaube ich, wird es am besten sein, wenn wir zunächst über die H. 15 die allgemeine Debatte stattsinden lasten und über diese Z. 15 abstimmen, alsdann aber zurückgehen auf die Z§. 13 und 14. Ich glaube, die Kammer, sowie die Deputation, werden damit einverstan den sein. Zum besseren Berständniß habe ich noch zu be merken, wie die Paragraphen, welche die Deputation neu gefaßt, geordnet und zur Annahme empfohlen hat, zu den Paragraphen der Vorlage sich verhalten, damit Sie gleich bei dem Vortrage der neuen Paragraphen finden, wo Sie die parallelen Paragraphen in der Vorlage anzutreffen haben. Ich bemerke demnach, die §. 13 im Berichte Seite 691 enthält zum Theil den Eingang der Z. 16 der Gesetzesvorlage, die sich II. A. (6. Abonnement.) ebenda, jedoch in der von uns bei der ersten Berathung ihr gegebenen Fassung, auf Seite 694 und 696 befindet. Die neue tz. 14 entspricht der Z. 17. der Vorlage und befindet sich auf Seite 693. Die neue §. 15 ist die abgeänderte tz. 13 der Vorlage; die K. 16 ist neu, von der ersten Kammer gefaßt, steht Seite 692 des Berichts und bezieht sich auf tz. 14 der Vorlage; die §. 17 ist neu und soll an die Stelle der §. 15 der Gesetzvorlage treten. Ich werde übrigens noch bei jeder dieser Paragraphen die ihnen correspondirenden Paragraphen der Gesetzvorlage bemerken, damit Sie sofort die Paragraphen der Gesetzvorlage mit den neuen Paragraphen vergleichen können. Jetzt ist die allgemeine Debatte über dieParagraphe, welche die Deputation als 15. Paragraphe empfiehlt, eröffnet. Ich bitte nun diejenigen Herren, welche an der Debatte darüber sich zu betheiligen wünschen, sich anzumelden. Abg. Naundorf: Ich bedauere sehr, daß dieDeputation §. 13 in der ursprünglichen Fassung nicht aufrecht erhalten hat. Es ist ein Unterschied zwischen erplackten Leistungen und solchen Gefällen, welche realer Natur sind. Ein Mit glied der ersten Kammer sagte: „Ich gebe nicht zu, daß die baaren Geldgefälle Feudallastcn sind." Hufengelder aber zum Beispiel sind Gefälle für Dienste, die früher in natur» geleistet wurden; diescDienste cristiren aber nicht mehr. Sie sind in Folge der veränderten Staateneinrichtung ganz in Wegfall gekommen. Wollte man nun diese Geldleistungen in derselben Maaße, wie sie dieDeputation in §. 15 vorschlägt, ablösen, so würde Vies eine große Härte bedingen, und es würde unbillig und ungerecht sein, wollte man nicht einen milderen Maßstab annehmen. Einer der Redner in der jen seitigen Kammer sagt: „es muß das Gesetz auf die strengste Gerechtigkeit und Billigkeit basirt sein." Ich wünschte freilich, daß man in der vergangenen Zeit Gerechtigkeit und Billigkeit auch hier hätte vorwalten lassen; denn es sind Lei stungen auferlegt worden, welche nach Recht und Billigkeit nicht hätten auferlcgt werden sollen. Noch mache ich darauf aufmerksam, wie bei der ersten Berathung von einem Mit glied« dieser Kammer und auch von mir darauf hingewiesen worden ist, daß die Berechtigten durch die entstehenden Reste Verluste erleiden. Es hat selbst ein Mitglied der ersten Kammer daraufhingewiesen. Nun ist allerdings auch bemerkt worden, daß diese Einbußen nicht von großem Belang sind. Es kann dies in einzelnen Fällen sein, aber im Ganzen be- 12
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