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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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rung des Herrn Referenten Nichts übrig, als über Punkt 8 die Abstimmung eintreten zu lassen. Die Depu- tation empfiehlt, auch Punkt 8 auf sich beruhen zu lassen und ich frage die Kammer: „ob sie dies beschließen wolle?" Einstimmig: Z a. Hiernach ist nur ndch, da eine ständische Petition Dorgelegen hat, durch Namensaufruf abzustimmen. Die Deputation beantragt überhaupt, in Betreff der vorliegen den Angelegenheit den gefaßten Beschlüssen gemäß in ÄLbereinstiMmung mit der Zweiten Kammer sich aus zusprechen. Wir haben nun die Frage zu beantworten: „ob die Kammer sich in diesem Maße aus sprechen wolle?" Diese Frage Wird von allen anwesenden Kammer mitgliedern bejaht: Bürgermeister Löhr. Bürgermeister Hennig, von Römer. KaMmtrherb von Metzsch. Rittergutsbesitzer Kraft. Freiherr von Welck. Rittergutsbesitzer RitMtb. Bürgermeister Müller. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz. Bürgermeister Clauß. Riirergutsbes. u. Advocat Kasten. Oberappellaiivnsrath von König. Kammerherr von Einsiedel-Schar- . fenstein. Klostervoigt von Posern. Kammerherr von Erdmannsdorff. Präsident von Friesen. zu fragen, ob sie von der wörtlichen Mittheilung der Pe tition des Herrn vr. Heine und Gen. aus deck schon vor hin bemerkten Grunde gleichfalls ab seh en wolle. Präsident vonFriefen: Demzufolge frage ich die Kammer, ob sie gestatten wolle, daß von oer Vorlesung der Petition abgesehen werde? — Einstimmig: Ja. (Staatsminister Or. von Falkenstein und Geh. Kirchenrath Dr. Gilbert treten ein.) Referent OberäpPellatioNsräth von König: Der Bericht der dritten Deputation über die Petition von vr. Karl Heine in Plagwitz und Gen., die Revision des Gesetzes über Berichtigung vott Wasserläufen re. vom 15. August 1855 und der dazu gehörigen Ausführungs verordnung von demselben Tage betreffend, lautet: Nachdem die unterzeichnete Deputation ihren Bericht über die Petition von Friedrich. Wilhelm Schade,- Karl Wilhelm Scheibe und Friedrich Wilhelm Selle und Ge nossen, die Abänderung oder Erläuterung einiger Be stimmungen des Gesetzes, vom 15. August 1855 betreffend, bereits vollendet und zum Druck gegeben hatte, ging eine lauf dasselbe Gesetz mnd dessen Handhabung bezügliche, an die Ständeversammlung, „zunächst an die Zweite . Kammer" gerichtete Petition ein, von Dr. Karl Heine in Plagwitz und einer größeren Anzahl von Gutsbesitzern, «Ortsrichtern und Gemeindevorständen aus der Umgegend !von Leipzig unterzeichnet. Bei Vorlegung dieses Ein- ! ganges faßte die Zweite Kammer am ^5. April d. I. den -Beschluß: „denselben an die Erste Kammer, wo dermalen coNnexe Petitionen zur Berathuug vyrliegen, abzuaebett." -Die Erste Kammer aber hat am 27. desselben Monats vorgedachte Petition PUgen ihres inneren Zusammen hanges mit den Petitionen von Schade und Genossen der unterzeichneten dritten Deputation zur Berichterstat tung überwiesen. Bei qngesteÜter Prüfung hat sich nun zwar ergeben, !daß die kstits, des Dr. Heitre und der übrigen Mit- .Myterzeichner mehrfach andere sind und namentlich viel lw,eiter gehen, als diejeUigonder im Eingänge erwähnten Petitionen; der Antrag von Ür. Heine und Genossen geht nämlich auf eine vollständige Revision des Gesetzes vom 15. August 1855 und der Ausführungsverordnung, und die Punkte, welche für diesen Zweck als besonders be- achtenswerth bezeichnet werden, sind nicht dieselben, welche Schade und- Genossen abgeandert zu sehen wünschen. ^Immerhin aber muß es für sachgemäß erachtet werden, daß, Menn einmal die Vortheile und etwaigen Nachtheile des Gesetzes vom 15. August 1855 auf Anlaß der Schade- schen und übrigen Eingangs benannten Petitionen in der Kammer besprochen und gegen einander abgewogen werden, gleichzeitig auch der Inhalt der Petition von Dr. Heine und Genossen mit zur Sprache gebracht und darüber Beschluß gefaßt werde. Die unterzeichnete Deputation ist jedoch durch den Inhalt der letztgedachten Petition nicht bestimmt worden, in ihrer bereits vollendeten Berichterstattung über hie früher eingegangenen Petitionen etwas Wesentliches zu ändern, oder den ganzen Bericht wieder zurückzuziehen. Sie hält es vielmehr für thunlich und nach Lage - der Sache für gerathen, über den neueren Eingang einen Vicepräsident Oberbürgermstr. Pfotenhauer. Secretär von Egidy. Secretkir Äürgermstr. Wimmer. Königl. Hoh. Kronprinz Albert. König!. Hoh. Prinz Georg. Domherr vbn Watzdorf. Graf zü Kolms-Wildenfels. Advocat von Könneritz. Graf Wilding von Königsbrück. Bischof Forwerr. Superintendent vr. Lechlev. . Gtäf zu Stolberg!-Stolberg. Freiherr von Rochow- KamMerherr von. Zehmen. Freiherr von Befchwitz. Bürgermeister Gottschald. Kammeich. v. Watzdorf-Störmthal, Es kann mm zum zweiten Gegenstände der Tages ordnung übergegangen Werden und zwar zum Berichte der dritten Deputation über die Petition voU' Dr. Karl Heine in Plagwitz und Gen., die Re- visio.n des Gesetzes über Berichtigung von Wasserbaufen rc. vom 15. August 1855 und den dazu gehörigen Ausführungsverordnung von demselben Tage betreffend. Referent Oberappellationsrath von König; In dem ich nuttzNmVortragedeszweiteN Berichtes über den mehrerwahnien Gegenstand übergehe, erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn der Herr Präsident und die Kammer es> genchmiAtzn, ich hier in einer etwas anderen Weise verfahren würde. Ich - würde Nämlich dLU ganzen Be richt, im Zusammenhänge' vMiagen Und es würde sich daün die allgemeine Berathung und die Detailberathung hierüber zusammensasscn lassen, aus dein Grunde, weil hier Lei-den einzelnen Gegenständen und Punkten nicht besondere Anträge gestellt«worden sind', sondern überhaupt der Antrag, die ganze Petition zur Kenntniß nähme an die^ZtaatsregieruNg abzUgeben. So würde ich verfahren, wenn Richts dagegen eingewendet wird; zuvor würde ich aber auch hier denHerrn«Präsidenten Bitten, die Kammer
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