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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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Gesammteinkommen, so soll« nach 15jähriger Dienstzeit in Folge des bestehenden Gesetzes der Lehrer mindestens 240 Thaler einschließlich des Einkommens vom Kirch.en- dimst haben.- Ein solcher Lehrer würde also nach 15jähri- ger Dienstzeit noch immer keine Alterszulage erhalten,, sondern erst nach 20jährrger Dienstzeit 20 Thaler Zulage. Die geehrten- Herren werden bekennen, daß diese Beispiele wohl genügend belegen, daß beim Festhalten'an den Be stimmungen des Gesetzes von 1858 für eine große Anzahl von Kirchschullehrern die wohlthatige Absicht-, die man dabei, gehabt: hab, sich nicht verwirklicht, und dies wird wohl, auch- die Deputation gegenwärtig- rechtfertigen- wenn sie der geehrten Kammer vorgeschlagen hat-, denr vorliegenden Gesetzentwurf, welcher diese Ungleich heiten auszugleichen beabsichtigt, ihre Genehmigung zu. ertheilen und also von. ihrem früheren: Beschlüsse zu- rückzutreten. Nach den: Verhandlungen über das, vvr- liegende Gesetz. in der jenseitigen Kammer hat das Cultus- ministerium-sich zwar anfangs dahin erklärt, daß-nutz den, gegMwärtigen bereits, für die, Zulagen- an die Ge meinden: bei: dem Elementarvolksschulwesen ausgesetzten Positionen des Budgets auch für den Mehraufwand aus-- zukommen sein werde, welcher durch die gegenwärtige Ge setzvorlage entstehen würde. Auf den. Einhalt aber,« daß damit wohl'kaum-auszukvmmrn sein werden hat das Eul- tusministerium eine nähere Erörterung der Verhältnisse vornehmen zu- wollen erklärt- und. demzufolge. ein Nach postulat von 8000 Thlrn. beantragt, was auch von der jenseitigen Kammer genehmigt worden ist. Ich muß aller dings bekennen, daß ich über die Höhe dieses Nachpvstu- lats etwas überrascht gewesen bin. Wenn der frühere Ueberschuß von 1000 Thlrn. bei Position 66 ä für unge fähr ausreichend erachtet worden ist, so erscheint es aller dings für den ersten Augenblick etwas hoch, wenn jetzt für denselben Zweck ein Nachpostulat von 8000 Thlrn. auf einmal erforderlich sein soll. Jndeß, meine Herren,, es handelt sich nur um eine Art Berechnungsgeld und die Deputation hat deshalb nicht geglaubt, gegen die Höhe der Nachforderung irgend eine Ausstellung erheben zu sollen, da noch dazu die Erwägung der ganzen Frage Sache der geehrten Finanzdeputation ist und sie sich auf diese Angelegenheit, soweit sie Sache der Finanzdeputation ist, nicht weiter einlassen zu sollen geglaubt hat. Nach diesen Vorbemerkungen überlasse ich der geehrten Kam mer die weitere Besprechung, insofern eine allgemeine Debatte über den. Gesetzentwurf gewünscht wird. Präsident von Friesen: Es würde allerdings nun die allgemeine Berathung über das Gesetz einzutreten ha ben und sodann über die einzelnen Paragraphen. Ich er warte nup, ob Jemand das Wort ergreift? — Es meldet sich Niemand und es kann daher, zu den einzelnen Thei- len übergegangen werden. Referent Kammerherr von Zeh men: Der Eingang I- K. (4. Abonnement.) zum Gesetz, eine Abänderung in §..3 des Gesetzes über die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Elementar schulen vom 28. OctoLer 1858 enthaltend, lautet: „Wir,. Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. rc. re. verordnen unter Zustimmung Un serer getreuen Stände: ' Ich muß mir nun die Erlaubniß erbitten, gleich den ! ganzen Gesetzentwurf- vorzulesen, er hat nur drei Para graphen und es wird nicht füglich über den ersten Para graphen diseutirt werden können, falls nicht auf die an deren zugleich gekommen werden soll. Es sei mir also die Vorlesung allen drei Paragraphen gestattet. (U. 1, 2 und 3 s. L.M. II. K. S. 1622.) Zu dem speciellen Theile des Gesetzes sagt der Be richt der Zweiten Kammer, der von uns adoptirt worden ist, nur Folgendes: „Hiernach glaubt die Deputation, den Eingang und §. 1, sowie §A. 2 und 3 nebst dem Schlüsse des Gesetzentwurfes zur Annahme empfehlen und die Er- theilung der. verfassungsmäßigen Zustimmung zu die sem Gesetzentwürfe der Kammer Vorschlägen zu dürfen." -Diesem Vorschläge tritt die- Deputation der. Ersten Kam erner bei und empfiehlt also den Gesetzentwurf' zur unver änderten Annahme. . Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu dem Eingänge und 8,1 des Gesetzes- das Wort, zu nehmen? — Da. dies nicht-geschieht und der- Herr Referent Nichts weiter hinzuzufügen hat, so würde über den Eingang und §. 1 des Gesetzes abzustimmen sein. Sowohl die Zweite Kammer, als auch unsere Deputation hat sich mit dem Eingänge und §. 1 einverstanden erklärt; ich frage daher: „ob die Kammer den Eingang des Gesetzes und §. 1 unverändert annehmen wolle?" Einstimmig: Ia. Sodann würde über §. 2 zu sprechen sein und wenn .dies nicht, geschieht, so kann nach dem Gutachten der De putation die Frage darauf gestellt werden: „ob' die Kammer auch §.2 unverändert an nehmen wolle?" Einstimmig: Ja. Sodann §.3. — Wenn Niemand darüber zu sprechen wünscht, würde die Frage zu stellen sein: „ob die Kammer §.3 unverändert annehmen wolle?" Einstimmig: Ja. Es ist nun noch die Frage über Annahme des Ge setzes mit Namensaufruf zu beantworten. Für die Annahme erklären sich alle anwesenden Kammermitglieder: Vicepräsident Oberbürgermeister Domherr von Watzdorf, - Pfotenhauer. Graf zu Solms-Wildenfels- Secretär von Egidy. Advocat von Könneritz. Secretär Bürgermstr, Wimmer. Graf Wilding von Königsbrück. 152
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