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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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weiß, daß bei Sachsens Ständen der Ruf des deutschen, wie des sächsischen Patriotismus niemngehört verhallte ' Möge der Himmel bald den Tag erscheinen lassen, wo Deutschlands Stämme, allzumal bei Vollendung'-des großen Werkes sich , die Hande weichen und Deutschland, einig im-Innern und ächtünggebietend' nach Außen, den Platz einnehmen wird, der ihm unter Euröpa's Völkern gebührt! - . . - Nach Beendigung - der. Thronrede trat -der Vorsitzende im königl. GesammtUrinisterium, Herr Staätsminister.Frei herr von Beust, auf die unterste 'Stufedes.königl, Thrones und verlas.die.folgend^, Tleb ersichtliche Mittheiluttg ' zur E r ö f fn u n g! H,e s 11. o r b e nt l i ch en L ä n d t ä g s. Ni",' !inr'.rr.7'- >»> ./u,. > - -u . Uetzer die Ausführung der. auf dem letzten ordentli chen Landtage gefaßten . Beschlüsse und über die für den eintzeruf.enen Landtag, beabsichtigten - Vorlagen hat die Staatsregierung? der. Ständeversammlung nachstehende!Er öffnung, zu machen. - - . . . i - -- Das bürgerliche Gesetzbuch und die Publieationsver- ordnung zu demselben sind- Nach erfolgter Schlußredaction des ersteren in Uetzereinstimmung -mit den Ergebnissen der ständischen Berathüngen unterm 2. Januar dieses Jahres publicirt worden.' '. - - m- ' - Desgleichen' sind das Gesetz' wegen gütlicher und ko stenfreier VetmittelüNg' streitiger^ Noch nicht gerichtlich äN- hängiger Civilansprüche durch die Untergerichte, 'uNterttt 30/D'ecemtzer 1861, das Gesetz zu AbkürzuNchuntz Verein fachung des bürgerlichen Pröceßverfahrens rind die Aüs- führungsverördnung zNd'eMselbin, welche zugleich bestimmt/ in wie weit und unter welchen Modisicationen die Vor schriften dieses'Gesetzes. auch- auf das Verfahren vor dem Handelsgerichte, der-. Stadt -Leipzig- Anwendung zu- leiden Hatzen/ unter dem nämlichen Tage Publicirt worden!- - ' Die Verhandlungen "Mit 'dem Gesammthause Schön bürg wegen der in den Neceßherrschaften 'noch nicht-zum Ausführung' gelangten Gesetze sind in Uetzereinstimmung mit den auf das' Allerhöchste Decret vom 6. Juli 1861 von den Ständen gefaßten, in der-Schrift vom-6. August 1861 enthaltenen'Beschlüssen fortgeführt worden und Ha tzen den Abschluß eines Vertrags Mit-dem genannten Ge- sammthause zur Folge gehabt , bezüglich bestem den Stän den besonderes Allerhöchstes -Decr'et Mgehen wird. Nicht Minder ist hem in der ständische« Schrift vom 3. August 1861 in Betreff der''bürgerlichen Proeeßgesetz- getzung gestellten Anträge entsprochen- worden und wird demgemäß der gegenwärtigen Ständeversammlung der Ent wurf einer neuen bürgerlichen Proceß'ordttüng, einer Cvn- cursordnüNg und einer Gerichtsordnung für dasVerfahren in Sachen der nicht streitigen Rechtspflege^ auch in Verbin dung damit der Entwurf einer neuen .Taxordnung für die Gerichte und einer dergleichen für die Advocaten, hier über-endlich noch ein Gesetzentwurf- die Ortsgerichtsper- : sonen auf' dem-Lande betreffend, nebst Taxordnungein -Gesetzentwurf wegen der in bürgerlichen Rechtsstreitigkei- te«. zu leistenden gegenseitigen Nechtshülfe'in beu deut schen Bundesstaaten/ einer dergleichen wegen einiger wech selrechtlichen--Bestimmungen und einer-'dergleich'en wegen Mortisteation von 'Staatspäpieren vorgelegt.werden. - - Die beiden Läxordnungen werden allerdings im Man gel- ausreichender Erfahrungen zur Zeit nur provisorische stein können.' . Sie stehen gleichwohl mit den früher eben-- falls nur provisorisch erlassenen Taxordnungen für Notare und in-Strafsachen in so! engem Zusammenhänge, daß auch diese'zum-Behuf ihrer definitiven Feststellung füglich noch nicht vorgelegt werden können.- - ' . - - Mit besonderer-'Befriedigung ist auf den wohlgeord ¬ neten Zustand 'unseres Staatshaushaltes hiNzuweisen. Der in dent'Budget veranschlagte Reinertrag der Staatsein-' nahmen der gegenwärtigen Finanzperiode wird, mit weni gen und ganz'geringfügigen Ausnahmen, überall vollstän dig, erreicht,' bei- den meisten d'er wichtigsten Einnahme zweige aber-namhaft überstiegen werden. ZU dieser Stei gerung -haben-iinsbLsondere und wesentlich tzeigetragen: die Einkünfte" Her' Forst- und Jagd-, der Berg- und Hütten-, der Post-, der Eisenbahn-, der Salz- und der Lotterie- Nutzungen, der directen, sowie der indirecteN Steuern und Abgabe«'und des StempeliMposis. '" - DeMLestrittene Staatsaufwand hat sich größtenthcils innerhalb der Grenzen des Voranschlags bewegt. Die bei einigen -Ausgabepositionen entstandenen unvermeidlichen UeberschreitUNgM-werde« sich in der Hauptsache ausglei chen durch Ersparnisse'bei- ander«. ZuM Theil sind aber diese Uelllrfchreitungen durch die Ablösung der auf gewis se« Verwaltungszweigen ruhenden Jahresleistungen - er wachsen und insoweit eigentlich gar nicht als Mehr-' aufwand anzusehen, indem der Wegfall jener 'Leistungen- in dem Nämlichen Verhältnisse auch ei« Steigen der Staats nutzungen zur Folge-haben wird, wie dies in der an die Stände- gelangenden Budgetvorlage bereits berücksichtigt, ist.' Im-Allgemeine«'läßt demnach der nahe bevorstehende Schluß der.gegenw'Lrtigen'Finanzperiode einen beträchtli-l chen Ueberschuß'der-Einnahme über die Ausgabe erwar- ' ten. Daß einähnlicher' bedeutender kleb erschuf; auch in' der Finanzperiode --1858/60 erreicht worden ist, wird, in' dem an die Kammern- gelangenden Rechenschaftsberichte über diese'Finänzperidde nachgewiesen werden. .' - Im Hinblick auf' diese günstige« finanziellen- Ergeb-: Nisse- sind die-auf Gründ-des Gesetzes vom 2. JaNuar 1862 .bis'zur Höhe von« 6 Vs Millionen Thalern creirten neuen Hrocentigen Staatsschüldencassenscheine vorerst nur zu- einem sehr kleinen TlMe' in den Verkehr' gebracht, im' Uebrigen aber bei der Finanzhaupteasse verfügbar gehal-'
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