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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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s ten worden und die Zinsen davon der letztern zu Gute gegangen. Mit Ausprägung neuer Fünspfennigstücke in Kupfer in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. September 1861 ist nach voräüsgegangener Vereinbarung mit den be treffenden Münzvereinsregierungen über die Maximal summe der in Umlauf zu setzenden Scheidemünze im Jahre 1862 der Anfang gemacht worden. Die Vermittelung der, in Folge des Gesetzes vom 26. November 1861 seit 1. Ja nuar 1862 ins Leben getretenen LaNdesculturrentenbank wurde nicht nur für den Zweck genossenschaftlicher Wasser laufsberichtigungen, sondern mehrfach auch für Ent wässerungsanlagen Einzelner in Anspruch genommen. Von und mit dem Termine 1. Juli 1862 ab bis mit Schluß wes Monats October 1863 gelangte eine Nomi nalsumme von 98,200 Thlr. in Landesculturrentenscheinen zur Ausfertigung. Nach völliger Beendigung des Druckes der dem Ge setze vom 25. März 1861 entsprechend in dem Betrage von 3 Millionen Thalern angefertigten neuen Casscn- Lillets der Creation vom Jahre. 1855 sind dieselben zum Zwecke, des nach und nach damit zu bewirkenden Um tausches defecter Billets bei der Staatsschuldencasse nieder gelegt worden. Die Erweiterungen und Veränderungen in den Zoll-, Steuer-, Handels- und Schifffahrtsverhältnissen seit dem letzten ordentlichen Landtage sind Gegenstand einer beson deren Mittheilung an die jetzige Ständeversammlung. Der Bau der neuen Manufacturgebäude im Trie- bischthale für die Porzellanmanufactur zu Meißen ist in der Hauptsache beendigt, so daß im Laufe des vorigen Monats mit dem Betriebe in denselben begonnen werden konnte. Es ist erfreulich, daß die zu diesem Bau be willigte Summe voraussichtlich nicht vollständig gebraucht werden wird. Durch die am 11. August 1862 stattgehabte Betriebs eröffnung auf der Tharandt-Freiberger Staatseisenbahn haben die öffentlichen Verkehrsmittel abermals eine Werth - volle Ausdehnung erhalten. Auch. ist der Bau der Chemnitz - Annaberger Staats eisenbahn schon seit längerer Zeit begonnen worden. lieber die Richtung der voigtländischen Staatseisen- Lähn auf der Strecke Voitersreuth-Franzensbad-Eger ist mit der kaiserl. königl. österreichischen und der königl. bayerschen Regierung vollständiges Einverständniß erreicht worden und der deshalb nüthige Staatsvertrag mit der kaiserl. königl. österreichischen Negierung geht seinem Ab schlüsse entgegen. Es hat daher auch der Bau der voigt ländischen Bahn bereits in Angriff genommen wer den können. Das Expropriationsgesetz ist für die Chemnitz- Annaberger Staatseisenbahn unter dem 29. April 1862 und für die voigtländische Staatseisenbahn unter dem 23. Mai 1863 zur Publication gelangt. Ucber die Ver ¬ bindung der Stadt Greiz mit der sächsisch-bayerschen Staatseisenbahn durch Anlegung einer Zweigcisenbahn, welche ihren Anschluß an die StaatsLisenbahn in Brunn bei Reichenbach finden wird, sind die Verhandlungen mit der fürstlich reußischen Regierung ihrem Abschlüsse nahe. Die Erörterungen über die Ausführbarkeit einer Eisenbahnlinie von Freiberg nach Chemnitz sind zum Ab schluß gediehen und es wird den Ständen über deren Er folg zu Erledigung des Antrags in der ständischen Schrift vom 5. August 1861 eine besondere Mittheilung zugehen. Der Verkehr auf den im Betriebe befindlichen Staats eisenbahnen befindet sich in erfreulichem Gedeihen und wird hoffentlich auch auf der Tharandt-Freiberger Bahn mit der Zeit noch mehr sich entwickeln. Ganz besonders ist in neuerer Zeit der Kohlenverkehr aus der Zwickauer und Chemnitzer Revier im Aufschwung begriffen. Die Regie rung wird fortfahren, diesem wichtigen Gegenstände ihre ganze Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu-widmen. Durch einen unter dem 13. Juni dieses Jahres von sämmtlichen bei dem deutsch-österreichischen Telegraphen vereine betheiligten Regierung en abgeschlossenen Nachtrags vertrag zu dem revidirten deutsch-österreichischen Telegra phenvertrag vom 16.' November 1857 ist eine erwünschte Ermäßigung der Gebühren und ein günstigerer Verthei- lungsmodus derselben unter den Vereinsregierungen erreicht worden. Der durch diese Gebührenermäßigung voraussicht lich entstehende Revenüenausfall wird hoffentlich durch die Ausdehnung des Telegraphenverkehrs in Folge der einge tretenen Erleichterung desselben reichlich ausgewogen wer den. Dagegen hat das sächsische Telegraphcnnetz auch im Laufe der verflossenen Finanzperiode mit Rücksicht auf das ungünstige Verhältniß des Betriebsaufwands zu den Ein nahmen keine Erweiterungen erfahren können. -In höchst erfreulicher Weise ist es endlich gelungen, durch eine Vereinbarung unter sämmtlichenElbuserstaaten eine sehr bedeutende Ermäßigung der auf der Elbschiff- sahrt lastenden Abgaben herbeizuführen und dadurch nicht nur der letzteren und dem gesammten Handel eine wesent liche Erleichterung zu verschaffen, sondern auch eine alte und sehr unangenehme Differenz zwischen mehreren deut schen Bundesstaaten in einer allseitig befriedigenden Weise zu beenden. In Folge dieser, unter dem 4. April dieses Jahres abgeschlossenen Uebereinkunst sind aber auch neue Be stimmungen über die Competenz in Elbzoll-, Elbstrom- und Elbschifffahrtspolizeilichen Angelegenheiten nothwen- dig und durch die Verordnung vom 11. September dieses Jahres getroffen worden. Auch hat die Ausführung der Elbcorrectionsbane ihren lebhaften Fortgang genommen.' In Bezug auf die Hochbauverwaltung hat vorläufig bereits eine veränderte Organisation durch Verordnung vom 6. März 1862 stattgefundett; es wird jedoch den Ständen eine besondere Mittheilüng über die Orgäni- 2
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