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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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Mittheilungen über die V erhandln« gen de s L a n d t a g s. I. Kammer. 2«. Dresden, den 27. November 1863« Zweite öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 23. November 1863. Inhalt: Registrandenvortrag Nr. 12—28. — Entschuldigung und Ur- / laubsgesuch. — Interpellation des Freiherr« von Welck, die schleswig-holstein'sche Frage betreffend. — Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Entwurf eines Ge setzes, einige Erläuterungen der allgemeinen deutschen Wech selordnung betreffend und dessen einstimmige Annahme. — Wahl zweier Mitglieder und deren Stellvertreter zum Land tagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. — Angabe der Tagesordnung zur nächsten Sitzung. — Verlesung und Genehmigung des Protokolls. Präsident von Friesen eröffnet die Sitzung um 11 Uhr in Anwesenheit von 36 Kammermjtgliedern und in Gegenwart des Herrn Justizministers vr. von Behr, sowie des königl. Commissars, Geheimen Raths vr. Marschner. Präsident von Friesen: Ein Protokoll von der vo rigen Sitzung ist nicht zu verlesen, weil dasselbe schon in der letzten Sitzung genehmigt worden ist. Wir können daher zum Vortrage aus der Registrande übergehen und ich ersuche den Herrn Secretär, uns die Nummern der Pegistrande vortragen zu wollen. (Nr. 12.) Petition des Vorstandes des sächsischen Forstvereins, W. v. Cotta zu Tharandt, um Verwendung bei der hohen Staatsregierung wegen Anordnung ent sprechender Maßregeln zu Vertilgung der Engerlinge und Maikäfer, überreicht durch Herrn Rittner. Präsident von Friesen: Die Petition, unterzeich net von dem Vorstände des sächsischen Forstvereins zu Tharandt, schildert die Beschädigungen, welche den Bäu men durch das Fressen der Maikäfer zugefügt werden, den Wurzelw aber durch deren Larven, die sogenannten Enger linge, uüd spricht am Ende den Wunsch aus: „Es wen det sich der Vereinsvorstand vertrauensvoll an die hohe Ständeversammlung unter dem lebhaften Wunsche, daß I, K. (1. Abonnement.) es Hochderselben gefallen möge, im Interesse der Walder, wie der Landescultur überhaupt die Bitte des sächsischen Forstvereins zu berücksichtigen und ihr gemäße Schritte bei der hohen Staatsregierung zu thun." Die Petition eignet sich ihrem Inhalte nach zur Uebergabe an die vierte Deputation und ich frage daher die geehrte Kammer, ob sie die Abgabe an die vierte Deputation genehmigt? — Einstimmig. (Nr. 13.) Königl. Decret vom 9. November 1863, den Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes für das Kö nigreich Sachsen betreffend. (Das Decret wird verlesen.) Präsident von Friesen: Der diesem Decrete bei gefügte Gesetzentwurf eignet sich nach seinem ganzen In halte und besonders durch die Hinweisung im 2. §. auf das bürgerliche Gesetzbuch zur Abgabe an die erste Depu tation als ein GesetzgeLungs- und Verfassungsgegenstand. Es ist aber andererseits in Erwägung gezogen worden, daß die erste Deputation bereits sehr vielseitig mit wich tigen und schwierigen Arbeiten versehen ist uüd daß es ihre Kräfte wohl nicht gestatten würden, mit der Bera tung dieses Gegenstandes sobald aufzukommen, als es zu wünschen ist. Andererseits ist auch noch zu beden ken, daß gerade ein Berggesetz eine Menge technischer und Fachkenntnisse voraussetzt und daß es nicht nur im All gemeinen, sondern namentlich der geehrten Kammer wün schenswert sein muß, daß an der Berathung Mitglieder aus ihrer Mitte Theil nehmen können, die gerade mit dem Fache des Bergbaues und Bergwesens näher vertraut sind. Deshalb trat der Gedanke einer außerordentlichen Deputation sehr nahe und hat sich das Directorium dar über mit der ersten Deputation in Vernehmen gesetzt, welche jener Ansicht beistimmt. Das Directorium schlägt Ihnen daher vor, für dieses Decret und den beigesügten Gesetz entwurf eine außerordentliche Deputation zu wäh len und ich habe nun zu erwarten, ob die geehrte Kammer sich darüber aussprechen will und wenn das nicht der Fall wäre, so würde ich die Frage zur Beantwortung vorlegen. Wenn Niemand etwas darüber oder dagegen äußern will, so stelle ich daher die Frage, ob die Kammer genehmigen will, daß das vorgelesene allerhöchste Decret sammt dem 2
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