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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-15
- Titel
- Allgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich Sachsen.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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1. Mündlicher Vortrag der vierten Deputation über die Petitionen mehrerer Turnvereine, das Verbot der Waffenübungen betreffend; 2. Adoptirter Bericht der Zweiten Kammer über die Beschwerde, refp. Petition Matthes zu Dresden, eine Erbschaftsangelegenheit betreffend; 3. Mündliche Anzeigen der vierten Deputation über s) die Petition des Gemeinderathes zu Saupsdorf, Mitbenutzung eines fiscalischen Weges betreffend; t>) die Beschwerde Kühlewein's und Gen. zü Mark neukirchen, Störung der Nachtruhe durch eine Bretschneidemühle betreffend. Kammerherr von Metzsch: Zch bitte die geehrten Mitglieder der Kammer, für Morgen die Mittheilungen der Zweiten Kammer Nr. 41 mitzubringen. - Dort ist die Berathung über den-Bericht, die Petitionen der Turn vereine betreffend, enthalten. Präsident von Friesen: Die Sitzung ist für heute geschlossen. (Schluß der Sitzung H3 Uhr.) Allgemeine Motiven zu dem Entwürfe "einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich Sachsen. 8. i. In der ständischen Schrift vom 3. August 1861 war der Antrag gestellt worden, der nächsten Ständevcrsamm- lung den Entwurf einer neuen bürgerlichen Proceßord- nung vvrzulegen. Darauf erfolgte mittelst Bekannt machung vom 4. December 1861, die in dem Landtags abschiede vom 2. August 1861 vorbehaltenen allerhöchsten Entschließungen auf die Lis zum Schluffe des zehnten ordentlichen Landtags noch eingegangenen ständischen Schriften betreffend, Erklärung dahin, daß dem im Be treff der bürgerlichen Proceßgesetzgebung gestellten Anträge werde thunlichst entsprochen und demgemäß der nächsten Ständeversammlung der Entwurf einer neuen bürger lichen Proceßordnung vorgelegt werden. An sich gehört zu dem Verfahren in streitigen Rechtssachen auch der Concursproceß. Es war jedoch das sogenannte materielle Co'neursrecht nicht in dem bürgerlichen Gesetzbuche aus genommen, sondern der bürgerlichen Proceßgesetzgebung Vorbehalten worden, weil man, wie die Motiven zu dem bürgerlichen Gesetzbuche bemerkten, „wegen des inneren Zusammenhanges, in welchem das sogenannte, materielle Concursrecht mit dem Concursverfahren steht, angemessen gefunden hatte, die materiellen concursrechtlichen Vor schriften mit dem Concursprocesse zu verbinden und da durch in das gesammte Concursrecht eine Nebereinstim- mung zu bringen, welche bei einer gesonderten Behandlung des Materiellen und Processualischen wenigstens nicht so vollständig zu erreichen gewesen wäre.^ Hiernach stellte sich als geboten dar, das Verfahren im Concurse aus der bürgerlichen Proceßordnung auszuschließen und in Verbindung mit dem materiellen Concursrechte in einem besonderen Gesetze, der Concursordnung, festzustellen. Das Verfahren in bürgerlichen Streitsachen konnte ver schieden benannt werden. > Man bestimmte sich nach dem Vorgänge des bürgerlichen Gesetzbuches, hauptsächlich der Kürze wegen, für den Ausdruck: bürgerliche Proceß ordnung. Bei Ausübung der nichtstreitigen Rechtspflege tritt die Thätigkeit des Gerichtes mehr, als im bürgerlichen Proteste, in den Vordergrund. Daher rechtfertigt es sich, wenn man das Gesetz über das Verfahren in Angelegen heiten der nichtstreitigen Rechtspflege unter der Benen nung Gerichtsordnung über das Verfahren in' nicht streitigen Rechtssachen erscheinen laßt. Nach dem Vorbemerkten hatte sich das, was der neuen bürgerlichen Proceßgesetzgebung Vorbehalten wor den war, zu sondern in die bürgerliche Proceßordnung, die Concursordnung und die Gerichtsordnung über das Verfahren in nicht streitigen Rechtssachen. 8- 2. , Der Stoff, welcher der bürgerlichen Proceßordnung zufiel, ist in zwei Theile geschieden worden, in einen allgemeinen und in einen besonderen. Es umfaßt der erstere diejenigen Bestimmungen, welche, obwohl mit ge wissen Ausnahmen und Modifikationen, für jede Art des procestualen Verfahrens, daher auch für das Concurs verfahren und mit Beschränkungen selbst für das Ver fahren in nichtstreitigen Rechtssachen von Bedeutung find, der letztere die besonderen Vorschriften für das ordentliche Verfahren, für die außerordentlichen Ver sah rungsarten und für das schiedsrichterliche Verfahren. Es wäre nicht zweckmäßig, wenn alle bürgerliche Streitsachen ganz auf dieselbe Weise behandelt würden^ vielmehr erfordert die Beschaffenheit derselben verschie-
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