Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
trage sie sich zuwendien-wT, Nofdrent Domherr 'v v n Wo tz d o>rf: Micher dre zur Bevathuug vorliegende AngelegcHeit schKnt- 'mir schon das Besonderliche imBvrichte tvmd «im Separatvotnm nieder- geschrieben! «worden xusein und «da in dirserDebatte etwas Neues nicht angeführt Mrd en ästz-rrnchdie Einwürfe und Bedenken des.Horry,Rittner vom Vorstände der Deputa tion, welcher Landwirth ist, Mderlegung gesunden haben, so würde ich mich des Wortes wohl begeben können, wenn ich mich nicht für verpflichtet hielte, das Verfahren des Stadtrathes zu Meißen, welches vom Herrn Separat votanten mehrfach getadelt worden ist, in Schutz zu neh men. Im Separatvotum steht S. 338: „daß also das Verfahren des Stadtrathes zum Mindesten ein höchst rigo- röses, wird selbst die Majorität der Deputation zuzuge stehen sich nicht entbrechen." Ich kann nicht im Namen der Majorität der Deputation sprechen; halte mich aber für meine Person für verpflichtet, gegen diesen Angriff den Stadtrath in Meißen in Schutz zu nehmen. Der Be schwerdeführer hat sich dadurch, daß er die Verfügung im Jahre 1862 gänzlich unbeachtet gelassen, wie er selbst an führt, als Renitent gegen die polizeilichen Anordnungen bewiesen. Wenn auch diese Renitenz Brebeck's durch sein früheres Benehmen nicht schon nachgewiesen und vorhan den wäre und deshalb der Stadtrath wohl Veranlassung gehabt hätte, weitere Rücksichten gegen den Beschwerdefüh rer nicht mehr zu nehmen, so vermag ich in dessen Verfah ren im Jahre 1863 irgend eine Animosität oder sonst ein auffällig strenges Verfahren nicht zu finden. Der Stadt rath hat vielmehr im Anfänge einen Weg eingeschlagen, um dieSache ohneKosten beizulegen. WennHerr von Böhlau in seinem Schlußworte angeführt hat, der Stadtrath hätte bei der ersten Besichtigung dem Brebeck gleich eine Be scheidung ertheilen sollen, so muß ich dem doch einhalten, daß das betreffende Nathsmitglied dann ein Protokoll hätte aufnehmen müssen, um sich später gegen Einwendun gen des Brebeck zu sichern, da nach dem Briefe Brebeck's vom 8. Mai mit Bestimmtheit andere Weiterungen zu er warten standen, und es hätte also doch eine Niederschrift irgendwo stattfinden müssen, wodurch fast ebenso vielKosten entstanden wären, wie durch die schriftliche Verfügung er wachsen sind. Dann kann einem Mitglicde einer collegiali- scheü Behörde nicht zugemuthet werden, sofort eine Be scheidung in einer Sache zu geben, welche voraussichtlich zur Entscheidung der höheren Behörde gebracht wird, zu mal wenn hier Gefahr im Verzüge nicht vorlicgt. Oberappellationsrath von König: Ich bitte um das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung. Herr von Böhlau >hat, iwenn > ich nicht irre, -die Behauptung auf gestellt, das Ministerium des Innern habe in seiner Ent scheidung erklärt, es komme Nichts daraus an„ ob der EonGvsthMfvn «voMmmen mit -Erde bedeckt wovdett tfct oder «nicht -Md es fei insofern «vonden. früheren Ettt-r scheidMgenfHbgewichen. Aus.dem auf, S, 331 abgedruck- ten Auszüge ! jener Entscheidung «ahcü «rgiW sich - das GMnHoil, ,-Es flechtcha Fvlgendes: > ' . ' .. ^Descchci der xrstW.SchchttgWN -ppm.Ota»tp»thk Lindner am st, Mai wahrgenommene,: von. Brebeck sechst nicht inMpede gestellte Befund habe der Polizeibehörde Ausreichende Veranlassung geb'MN, eille mit Abforde rung von Kosten verbundene WdeüdMg - «ergehen zir' lassen. Wie lange vor der Besichtigung der Compost- haufen noch nicht mit Erde überdeckt gewesen und die Umgebung durch übelriechende Dünste belästigt gehabt und wie lange dieser Zustand nachher ange dauert, darauf könne etwas Wesentliches hierbei nicht ankommen." Rücksicht ist also allerdings darauf genommen worden auch in dritter Instanz, daß die Bedeckung mit Erde nicht vollständig gewesen sei. Es ist nur ausgesprochen wor den, es komme nicht daraus an, wie lange dieser Zu stand gedauert habe, es genüge, daß zur Zeit der Besich tigung ein regelwidriger Zustand sich vorgefunden hat. Hiernach stimmt die dritte Entscheidung mit der ersten und zweiten überein und sonach dürfte meine Ansicht, daß die Entscheidungen der Behörden consorm gewesen, doch die richtige sein. von Böhlau: Zur Entgegnung! Ich habe hier gegennur zu bemerken, daß von der ersten Besichtigung vom 9. Mai in der Ministerialverordnung die Rede ist, wo also der Composthaufen noch gar nicht mit Erde be deckt war. Präsident von Friesen: Hiermit sind wir denn bis zur Abstimmung gelangt. Es könnte zweifelhaft sein, welcher der beiden Anträge den Vorzug verdiene; ich glaube aber, daß der Antrag der Majorität, wenn dar über zuerst abgestimmt wird, Niemanden präjudicirt; denn wer für den Antrag des Herrn Separatvotanten stimmen will, darf nur gegen den Antrag der Majorität stimmen. Ich werde also, wenn Niemand dagegen einen Einwand zu erheben hat, zuerst über den Antrag der Majorität abstimmen lassen. Die Majorität beantragt: die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen und ich frage die Kammer: „ob sie dem Anträge der Majorität beitre ten wolle?" Geschieht gegen drei Stimmen. Hiermit erledigt sich der Antrag des Herrn Separat votanten und der Gegenstand selbst. Die Gegenstände der Tagesordnung sind hiermit be endigt; es kann aber das Protokoll heute noch vorgelesen werden. Die aus heute ungesagte geheime Sitzung wird «nicht stattMden, jedoch.voraussichtlich, in den Nächsten Tagen. Auf die nächste Tagesordnung« würde zu setzen sein.der zwoite Bericht, resp. Nachbericht der ersten De- es nun der Mhrtqn MnMer zu.ÄheMssen, welchem An
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder