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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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rung als'^v.MchgehMdss« Bihördtt-vrrbaßfün.' Ich mich »MNsschen^aßMGch nach.-den.im- mosaischen Mauben gelteMrt HMgen- .Gefivänch-en.«uf dns Mersorgfältigste wird erkundigt und die Fassung des Paragraphen darnach werde emgexich-tst. hahrm > Ich Lin, --hex- sehr dafür, daß diese Gebräuche fest und uMerbbüchNch-. beibchalten -wer den, weil, wenn der Eid einmal zur Grundlage einer richterlichen Entschesduug. diMN soll, Mp d.e^ Eid seiner feierlichen Form; nscht esttkleidefl.harst sZm Gegentheil wurde ich, hey KoMlcsßHAAAvfaÜoH sogar als ftnen Mstgrsff ln^dH FresheitIsM-osgischGM«uhW und hex Äcberzefigu^g feister MeyHer ajiseM^,,Mar«M wist man den Hsraeliteü, wenn sein Volk diese Debrsip-che für heilig hält, .zwinge eiste qstd^e HorH^.Ustst'qstdM'HvPte zu gebrauchen? mit welchem Rechte wist man ihm verwehren, das ChummEkM^W^KMU, -HH Hand astf.hfo Thora zu legen und' i>äs Haupt zu bedecken, wenn er das für heilig und wesentlich hält — ? Warum will man sie daran hin dern? Ich betrachte es also keineswegs als ein Miß trauen, sondern im Gegentheil als eine Anerkennung ihres Rechts, wenn man dieser Glaubenspartei ihre heiligen Gebräuche läßt. Ich meinerseits muß an der Fassung des Paragraphen festhalten und will nur noch daran erinnern, wenn Jemand in den allerheiligsten Gebräuchen gewissen los sein will und will einen Meineid schwören, so kann er es bei der abgekürzten Formalität auch thun. Das wird sich ganz gleich bleiben; der Gewissenhafte wird es aber gern sehen, ja sogar verlangen, daß bei der Eides leistung die größtmöglichste Feierlichkeit angewendet-wnH- nnd diese muß sich nach den Gebräuchen eines jeden Glaubens richten. Wünscht noch Jemand zu dem Paragraphen das Wort? Es meldet sich Niemand. Es würde nun der Referent das Schlußwort haben. Referent Bürgermeister Müller: Ich habe darauf hinzuweisen, daß nach dem Vorschläge der Deputation nach Ermessen ein Rabbiner zur Eidesleistung Leigezogen wird und der Rabbiner dann dieAdmvnition vorzunehmen und nach Befinden zu bestimmen hat, daß der Pentateuch herbeigeholt wird. Also förmlich verboten ist durch die Fassung der Deputation durchaus nicht, gerade eine solche Stelle in dem Pentateuch zu Hülfe zu nehmen, welche für die Juden für sehr wichtig gilt; also ausgeschlossen ist dies wenigstens nicht. Uebrigens, meine Herren, nehmen Sie die Versicherung hin, daß gewiß nur im Interesse der Sache unser Antrag gestellt ist; wenn unsere Absicht nicht erreicht wird, bedauere ich es. Dafür ist die Kammer in in die Lage versetzt, ganz nach ihrer Ueberzeugung bestim men zu können. .PräfiMü- von Friesen: Es bleibt blos noch M Abstimmung über diese Paragraphen übrig. Bci'§. 466 wird mit Ausnahme des zweiten Satzes die- unveränderte I. K. l öl. Abonnement.) Annahme' vorgefchlagen. Für den zweiten Satz Hirtr folgend«? FassMg oNpMMD ' . - - : , „Von Jnden.ist der Eid/.penn es ihr körper- . licher Zustand nicht unthunlich.MW gleichfalls - , - in stchendvr Stellung .unter Smpsrhebu-ng der rechten Hand zu leisten. Aus Verlangen ist dem MMMdm JiMst iM HaMk zu VtveM/"- 7 -- Ach würde daher die erste Frage darauf stelleü : - ' ' „oV d-ie'Wamitter-v'eü- erste-ü und 'dtitte'ü ' ves tz. Mtz unv'M-Lüdürt-annehA'LN<Mlil?^ und dann will ich die Frage' stellenäuf das Deptstatidns-- gutachten. Jchfrage daher hie-KamMri . ! > . ! . ' !->,vb.sie K, 466 im, ersten und dritten Satze un- ! verändert annehm-en will?" : , Einstimmig: I«, ' ' , -- - SvdWn ftäM H. die KMML: > i " ,/t>4 si-e 'MG'lö'srschstM--M'N«rMtE-Sir dem mittelsten Satze folgende Fassung geben will: Von Juden ist der Eid, wenn es ihr körper licher Zustand nicht unthunlich macht, gleichfalls in stehender Stellung unter Emporhebung der rechten Hand zu leisten. Auf Verlangen ist dem eidesleistenden Juden gestattet, dabei das Haupt zu bedecken." Ich frage: „ob diese Fassung angenommen wird?" 20 haben gegen das Depntationsgutachten gestimmt, es wäre also ab gelehnt. Es ist daher noch zu fragen: „ob die Kammer den mittelsten Satz des Pa- —-M-H-r-a-ph en in der Fassung des Entwurfes annehmen will: Von Juden ist der Eid mit bedecktem Haupte und, wenn es ihr körperlicher Zustand nicht un thunlich macht, in stehender Stellung und unter Legung der rechten Hand auf das Chummesch oder die Thora zu leisten"? Einstimmig: Ja.' 8- 469 ist ganz anders gefaßt und es würde hier nach der Paragraph nach der Regierungsfassung abzu lehnen sein. Der Vorschlag geht dahin, daß §.469 lauten soll: „Die Eidesformel eines Juden beginnt mit der Erklärung: ich schwöre zu Gott dem Allwissen den und Allgerechtcn, daß — und schließt mit den Worten: so wahr mir Gott helfe, Amen." Ich frage: „ob die Kammer nach dem Rathe der Depu tation diese Fassung annehmen will?" Gegen 20 Stimmen ist das Deputationsgutachten ab- gelehnt. Nun frage ich: „ob die Kammer §. 469 in der Fassung nach dem Entwürfe annehmen will?" ÄUstimmig. Ja. Endlich §. 470. Hier geht der Vorschlag derDcputa- tion'dahin, den crftenSatz ans Abnahme des Eides anders 128
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