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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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Desto mehr gingen aber die Ansichten von Regie rung und Kammern darüber auseinander, wie weit diese Pflichten gehen, und wieviel dieselben von uns verlangen. - Auch auf dem gegenwärtigen Landtage ist diese Frage wiederum der Kernpunkt bei den Verhandlungen über das Militärbudget. Die Bundeskriegsverfassung ist es, welche die Bnn- despflichten normirt. Das Ministerium glaubte, die Bestimmungen derselben als unüb erste! glich es Hinderniß gegen eine Verminderung der Armee ansehen zu müssen. Anderer Ansicht waren dagegen die Kammern. Diese glaubten ihrerseits, daß wohl auch mit einer geringeren Armeestärke den Bundespflichten vollständig genügt wer den könne. Auf einen Streit über die Auslegung der Bundes kriegsverfassung reduciren sich daher die Differenzen zwischen den Kammern und dem Kriegsministerium. Dieser Streit nun ist trotz aller Kämpfe auf den früheren Landtagen noch immer nicht ausgefochten und auch gegenwärtig wieder die Veranlassung zu der zwischen dem Kriegsministerium und der Zweiten Kammer be stehenden Differenz geworden. Ein völlig richtiges Verständniß der gegenwärtigen Lage dieser Angelegenheit ist nur dann möglich, wenn einerseits die Bestimmungen der Bundeskriegsverfassung, andererseits aber auch die gesummten früheren Kammer verhandlungen einem gründlichen Studium unterworfen werden. ' - Die Deputation hat natürlich nicht unterlassen, nach diesen beiden Richtungen hin sich vollständig zu unter richten. , - Um die geehrten Mitglieder der Kammer in den Stand zu setzen, ein Gleiches zu thun, verweist sie in erster Beziehung auf den in der Beilage I bewirkten Abdruck sämmtlicher hier einschlagender Paragraphen der Bundeskriegsverfassung, sowie aus Nr. 12 des Ge setz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1863, in wel chem S. 328 die hier maßgebenden Bundesbeschlüsse vom 27. April 1861 und 23. Januar 1862 publicirt sind. Und was ferner die früheren Kammerverhandlungen be trifft, so hat die Deputation zu ihrem eigenen Verständ nisse und Gebrauche einen Auszug asts den gesummten Berathungen über das Militärbudget vom Landtage 1850/51 an gefertigt. Da aber gegenwärtiger Bericht sehr gegen den Wunsch der Deputation ohnehin schon ziemlich voluminös werden muß, so ist von einem Ab drucke dieses 24 Bogen starken Auszuges abgesehen, der selbe aber zur Einsicht in der Kanzlei der Kammer aus gelegt worden. Es dürfte daher genügen, wenn die Deputation nur mit einigen ganz kurzen Notizen auf die früheren Vorgänge hinweist. - Zunächst ist daran zu erinnern, daß auf dem Land tage 1850/51 von beiden Fianzdepntationen und Kammern dankbar anerkannt wurde, daß das Ministerium alle ihm zu Geböte stehenden Mittel angewendet hatte, um die Anordnung des Reichskriegsministeriums, die sächsische Armee auf 36,000 Mann zu bringen, wieder rückgängig zu machen. Dieser Vorgang beweist, daß unser noch jetzt im Amte stehender Vorstand des Kriegsministeriums zwar einerseits die einmal zu Recht bestehenden Bundesvor- schristen auf das Prompteste und -Umfassendste ausführt und hierin zwar mitunter weiter geht, als die Kammern ihrerseits es für nöthig erachten, daß derselbe aber andererseits ohne jede ständische Anregung, vielmehr aus eigenem Antriebe, die nöthigen und erfolgbringendm Schritte gethan hat, um einen Bundcsbeschluß rück gängig zu machen, welcher Sachsens Stenerkraft und, was noch ungleich schwerer in die Waagschale fällt, Sachsens Arbeitskraft allzusehr in Anspruch genommen haben würde. Aus den früheren Verhandlungen ist ferner zu con- statiren, daß in beiden Kammern wiederholt der „vor trefflichen, umsichtigen Militärverwaltung", sowie -„der großen Sparsamkeit und Wirthschaftlichkcit beim Detail der einzelnen Positionen" das größte Lob gespendet und rühmend anerkannt worden ist, daß den leider nun ein mal nicht abzümindernden Bundesfordernngen mit ver- hältnißmäßig geringen Geldmitteln so vollständig ent sprochen werde. Dagegen muß andererseits auch daran erinnert werden, daß seit dem Jahre 1>50 kein Landtag es ver säumt hat, in die ständische Bcwilligüngsschrift einen Antrag auf Ersparnisse im Militärbudget durch Vermin derung der Armee aufzunehmen. Verfolgt man den Gang der Verhandlungen genauer, so ersieht man, daß ganz in dem Maße, wie der Kampf gegen die vom Ministerium angenommene Auslegung der Bundeskriegsverfassung wächst (in den Jahren 1851 und 1857 wurde sogar von der Zweiten Kammer in einem Vorberichte die Vorlegung eines anderen, auf geringere Stärke der Armee basirten Budgets beantragt), auch diese Anträge von Landtag zu Landtag dringender werden. Man überzeugt sich zugleich aher auch,, daß -auf..jeden dieser Anträge im Ucceptationsdecrete oder Landtagsabschiede bereitwilligst erklärt worden ist, daß, „soweit die gegen deü Bund und in Beziehung auf die ^Sicherstellung der inneren Ruhe des Landes obliegenden Pflichten dies gestatteten, auf möglichste Ersparniß Be dacht genommen werden solle." ' Am letzten ordentlichen Landtage gelangte folgender Antrag in die ständische Bewilligungsschrift: (vergl. Landt.-Acten vom Jähre 1860/61,1.Abth. 4. Bd. S. 352), - - ... „wenn wir hiernach besonders in Rücksicht auf die immer noch unsicheren politischen Verhältnisse bereit gewesen sind, die zur Abtheilung des Ausgabe budgets gehörigen Postulate in der Hauptsache unver kürzt zu bewilligen, so ist Pies jedoch, wie wip uns allerunterthänigst zu erklären erlauben, nur in der Hoffnung geschehen, daß Ew. Königliche Majestät - bei der Rückkehr zu friedlicheren Aussichten geruhen werde, namhafte Ersparnisse in den Bedürfnissen der Armee eintreten zu lassen, und es der Ständeversamm lung dann gelingen.werde, sich mit der Staaisregie- 'rung namentlich über eine Verminderung.des Armee bestandes zu vereinigen." . - , . Das Acceptationsdecret vom <6. August 4861./ (vergl. Landt.-Acten I. ALth. 4. Bd. S. 363) enthielt hierauf folgende Antwort::- ,, , „Sr. Majestät Negierung: wird, wie bisher, st . auch künftig, jede mit der Bundeskriegsverfassung sich vertragende Sparsamkeit.in den Bedürfnissen der Armee fortwährend im Äuge behalten." . ,
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