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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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sind, besondere Fragen richten und dann die übrig bleibenden Summen zur Abstimmung bringen. Demgemäß frage ich die Kammer: Bewilligt sie die Erhöhung des Ge halts des dritten Lehrers an der Bauschule in Dresden mit 200 Thalern transitorisch? — Einstimmig Ja. Ferner: Bewilligt die Kammer 100 Thaler transitorische Gratisie ation für Vertretung des ersten Professors beim Unterricht im Actsaale, so lange, bis diese Vertretung durch Wied erbe- setzung der erstenProfessur oder sonstzur Erle digung kommt? — Einstimmig Ja. Bewilligt die Kammer 200 Thaler transi torisch alls Dispositionsquantum für den Fall, daß die Gewährung einer Gehaltszulage von dieser Höhe bei der Wiederbesetzung der ersten Professur der Oberclasse sich nöthig machen sollte? — Einstimmig Ja. Und nun frage ich die Kammer: Bewilligt die selbe die übrigen zu Punkt geforderten 15,562 Thaler etatmäßig und 1,668 Thaler tran sitorisch? — Einstimmig Ja. Referent vr. Loth: Die vorige Ständeversammlung hat zu diesem Etat (Landt.-Acten I. Abth., 2. Bd., S. 795) den Antrag gestellt: die Regierung möge den freien Unterricht an den Akademien zu Dresden und Leipzig auf eine bestimmte Zahl von Freistellen beschränken und diese, nach vorgängiger Concurrenz der. Bedürftigen um dieselben, nur an die mit besonderem Talent zur Kunst begabten Bewerber verleihen. Seiten des Ministeriums des Innern ist bezüglich dieses Antrages der Deputation folgende Mittheilung zugegangen: Die in dem Decrete vom 7. August 1858 (Landt.- Acten 1. Abth. 2. Bd., S. 802) zugesagte Erwägung dieses Antrages hat stattgefunden. Das nach eingehender Be- rathung desselben in dem Vortrage des academischen Raths vom 7. August vorigen Jahres eröffnete, moti- virte Gutachten dürfte jedoch die Uebcrzeugung gewahren, daß eine Einrichtung, wie sie bei Stellung des fraglichen Antrags vorgeschwebt zu haben scheint, mit den bei der hiesigen Kunstacademie statkfindenden Verhältnissen und dem ganzen Organismus dieses Instituts nicht füglich in Einklang zu bringen sein würde, während der praktische Zweck der zur Erwägung anheim gegebenen Maaßregel, insoweit er auf Verhinderung einer, außerdem zu besor genden Schmälerung der pecuniären Zuflüsse zur acade mischen Casse gerichtet ist, durch die der academischen Behörde für den Erlaß der halbjährigen Studiengelder zur Befolgung vorgezeichneten Grundsätze auch sonst in befriedigender Weise erreicht werden kann und in der That in den letzten Jahren durch möglichst strenge Inne haltung der ersteren auch schon erreicht worden ist. Unter diesen Umständen glaubt die Regierung den obigen Antrag durch gegenwärtige Mittheilung als er ledigt ansehen zu dürfen. Das Gutachten des academischen Raths ist diesery Berichte als Beilage unter Nr. 1 beigegeben. Der Zweck des Antrags, daß der Studiengeldcrerlaß nicht für Minder talentvolle ein Anreiz zur Wahl des Künstlerberufes werde, wird dadurch, daß der Erlaß semesterweise und nur als Beloh nung für gute Leistungen und Sitten ertheilt wird, sichrer er reicht, als durch Gründung von Freistellen, welche dem Inhaber auch dann nicht würden entzogen werden, wenn sich nach der Ertheilung Herausstellen würde, daß derselbe minder begabt sei,' als man bei der Ertheilung vorausgesetzt hatte. Zudem ist die Aussicht auf eine jährliche Ersparniß von 10 Tha lern wohl kaum von solcher Bedeutung, um auf die Wahl des Berufes selbst bei Unbemittelten einen bestimmenden Einfluß zu üben, während sie für den Schüler als ehren volle Auszeichnung ein Anreiz zu Streben und Ausdauer und daher in der Hand des Lehrers ein wichtiges Disciplinar- mittel sein kann. Endlich ist durch die neuerliche Bestim mung des academischen Raches, daß der Studiengeldcrerlaß nur bei der ersten Censur in Fleiß und Betragen und min destens der zweiten in den Fortschritten halbjährig ertheilt wird, einesteils Das, was mit dem Anträge vorzugsweise bezweckt wurde, nur die tüchtigen Schüler zu unterstützen, der Hauptsache nach erreicht und anderentheils auch dem Nebenzweck der Ersparniß insofern Rechnung getragen, alS neuerdings nur etwa der sechste Theil der Schüler Erlaß erhält, während derselbe früher auf fast den dritten Theil erstreckt wurde. Die Deputation gelangte in Berücksichtigung des An geführten dazu, der Kammer anzurathen: den beim vorigen Landtage in Betreff des Studien- geldererlaffes gestellten Antrag als erledigt zu betrachten. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand hierzu das Wort? — Will die Kammer den beim vorigen Landtage in Betreff des Studiengeldererlasses gestellten Antrag als erledigt betrachten? — Einstimmig Ja. Referent vr. Loth: Zu v. Für Kunstzwecke im Allgemeinen und namentlich zu Herstellung monumentaler Kunstwerke der Malerei und Bild- nerei und zu Fortsetzung der Sammlung von Arbeiten lebender Künstler ist im Budget der abgelaufenen Finanz periode zum ersten Male die Summe von 5,000 Thalern jährlich bewilligt worden und die Deputation trägt kein Be denken, die fernere Bewilligung derselben Summe zu dem gleichen Zweck zu bevorworten. Es ist hier nicht die Stelle und gewiß auch überflüssig, den Beweis zu unternehmen, daß neben der Wissenschaft die Kunst das vorzüglichste Bildungsmittel ist. Wahrend aber die Wissenschaft in allen Berufszweigen die offenkun digen Beweise der Nützlichkeit ihres Besitzes darlegt, ist die Einwirkung der Kunst auf die Bildung des Geistes weniger hervortretend, weil sie die Erzeugnisse des Geistes nicht so wohl hervorruft, als ihnen die höhere Ausbildung verleiht. Aber gerade wegen dieses geringeren Hervortretens der un entbehrlichen Einwirkung der Kunst auf die Bildung hat der Staat die Pflicht, sich die Förderung dieses Bildungs mittels nicht minder angelegen sein zu lassen, als die För derung der Wissenschaft, für welche letztere er bedeutende Summen veyvendet.
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