Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gutachten der Deputation in Bezug auf den ersten Punkt zu erklären und behalte mir für den Fall, daß meine An sicht, was ich freilich bezweifle, in der Kammer Unterstützung finden sollte, vor, in Bezug auf diesen Punkt noch «inen Antrag einzubringen; bezüglich des dritten Punktes aber werde ich mir später noch ein paar Bemerkungen zu machen erlauben. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das ÄZort? — Abg. Rüger. Abg. Rüger: Mit der Deputation bin ich insoweit einverstanden, als ich die Ansicht habe, daß aus formellen Gründen sich für das Gesuch der Petenten weiter Nichts thun lassen wird. Es ist im Bericht ausführlich nachge- wiesen worden, daß nach der bestehenden Verfassung und der Cvnsistvrialpraxis die Gemeinden das Recht/ die Schul stellen zu besehen, verloren haben; inzwischen hätte ich doch gewünscht, daß aus den der Sache unleugbar zur Seite stehenden Gründen der Billigkeit und des historischen Rechts die Deputation sich dafür entschieden hätte, einen allge meinen Antrag in der Sache zu stellen und ein Votum der Kammer über diesen Theil des Cöllaturrechts zu provociren. Die Deputation hat, nach ihrer Bemerkung auf Seite 370 des Berichts, Anstand genommen, einen solchen allgemeinen Antrag zu stellen, weil bei den Verhandlungen über die zu rückgezogene Kirchenordnung einer Umgestaltung der Rechts verhältnisse der Collaturrechte sehr erhebliche Schwierigkeiten sich in den Weg gestellt haben sollen. Es handelt sich aber in der vorliegenden Angelegenheit nicht uM eine totale Um gestaltung der Patronats- und Collaturrechte; es wäre nach meinem Dafürhalten nur ein kleiner Uebergang, den man in dieser Beziehung eingeschlagen hätte, um für die Zukunft einer allgemeinen Aufhebung der Collaturrechte und dem Uebergange derselben auf die Gemeinden den Weg zu bah nen. Ich habe deshalb bedauert, daß die Regierung in dieser Beziehung eine entgegenkommende Erklärung abzu geben sich außer Stande befunden hat. Meinerseits in dieser Richtung einen Antrag zu stellen, glaube ich deshalb unterlassen zu müssen, weil ich dessen gelegentliche Stel lung bei dieser Debatte für erfolglos halte; gewünscht hätte ich aber, daß man dem vielfachen Begehren der Gemeinden nach Erweiterung ihrer Befugnisse bei Besetzung der Lehrer stellen wenigstens durch Einräumung des Präsentations rechtes entgegengekommen wäre; man würde damit im Lande große Freude bereitet haben. Man hätte nach meiner Ucberzeugung, wie gesagt, nur dem historischen Rechte und der Billigkeit Rechnung getragen, wenn man in Bezug auf neu begründete Schulstellen eine, diesfallsige Concession den Gemeinden gemacht hätte. Referent Martini: Durch die Ansichten meines ge ehrten Freundes Ziesler bin ich nicht überrascht. Ich gebt nun zwar jede Hoffnung auf, ihn zu überzeugen; allein II, K, (7. Abonnement.) einige Bemerkungen gegen das, was er vorbrachte, muß ich mir doch gestatten. Zunächst liegt, wie mir scheint, in der von ihm selbst ausgesprochenen Ansicht, daß die peti- renden Stadträthe nicht berechtigt wären, für sich selbst das Collaturrecht in Anspruch zu nehmen, die beste Recht fertigung für die Deputation, wenn sie beschlossen hat, der Kammer anzurathen, die Petition in dieser Beziehung aus sich beruhen zu lassen. Die Deputation hatte sich nämlich selbstverständlich zunächst nur an das zu Halteti, was von den Petenten verlangt worden war; aus welchen Gründen sie nicht über deren Antrag hinausgehcn konnte und wollte, hat sie im Berichte ausführlich entwickelt und ich möchte hierbei zugleich meinem Freunde Rüger einhalten, daß das Zurückgehen auf ein historisches Recht, welches bereits so alt geworden, daß es in völlige Vergessenheit gerathen'ist, nur endlose Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und Privatpatronen des Landes hervorgerufen haben würde; denn es handelt sich bei der vorliegenden Frage nicht blos um die Gemeinden, welche unter landesherrlichem Patronate stehen, sondern es würde, ohne die größte Ungerechtigkeit zu begehen, kaum zu vermeiden sein, auch die Verhältnisse derjenigen Gemeinden ins Auge zu fassen, welche von Privatpatronen abhängen. Ein kleiner Uebergang würde es aber kaum gewesen sein, wenn man in diese Rechts verhältnisse hätte eingreifen wollen; im Gegentheil muß ich es jetzt immer noch bedenklich finden, eine so hochwichtige Frage aus dem innigen Verbände, in welchem sie zu den übrigen Rechtsverhältnissen der Kirche und Schule steht, herauszüreißen und blos so nebenbei bei Gelegenheit einer Petition zu erörtern, ohne daß man noch übersehen kann, wohin endlich die Beseitigung der bisherigen Palronatrechts- verhältniffe führen könnte. Ich mache hierbei besonders darauf aufmerksam, daß, wenn die Grundsätze, welche von meinem Freunde Ziesler vertheidigt wurden, zur Geltung gelangen sollten, auch die Patronatrechte verschiedener Ge- meindröbrigkeiten offenbar dadurch in Frage gestellt werden würden; denn wenn man den Grundsatz festhält, daß Der jenige, welcher eine neue Stelle gründet und aüsstattet, rücksichtlich derselben auch das Besetzungsrecht auszuüben habe, so würdtn, wenn man Gründung und Ausstattung in dem Sinne des Abg. Ziesler auffaßt, dann den Obrig keiten derjenigen Städte, welche Patronatrechte besitzen, diese zum Theil bei nächster Gelegenheit wieder verlisien gehen. Ob die privatrechllichen Grundsätze über die Ver jährung auf staatsrechtliche Verhältnisse Anwendung leiden können, bezweifle ich. Außerdem aber könnte maN 'Ällks, was von dem Abg. Ziesler zü Gunsten der PeteNteN hie?r bei hervorgehoben wurde, umgekehrt auch wieder auf das Cultusministerium anwendeN, dem gegenüber' dann die Stadträthe zu Schandau und Königstein denselben Bewei- zu führen haben würden. Die Auslegung ferner, welche die Deputation dem tz. 44 des Volksschulgesetzes gegeben 496
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder