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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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die in der Ersten Kammer beschlossenen, aufSeite285 des Be richts e nthaltenen Worte: „ soweit es mit dem Gesetze oerei nbar" ausgenommen würden. Die Deputation konnte sich hier nach nicht verhehlen einmal, daß unter diesen Umstanden ihr Vorschlag einen andern praktischen Erfolg gar nicht haben könne, als der erwähnte Beschluß der Ersten Kam mer und ferner, daß die königliche Staatsregicrung bei der Berufung auf ß. 5 der Advocatenordnung sich nur inner halb der ihr gezogenen gesetzlichen Grenze bewege, eine Er weiterung dieser aber nur durch Aenderung jener gesetzlichen Bestimmung und Aufgabe des ihr zum Grunde liegenden Principes zu erreichen sei. Zur Erörterung der hoch wichtigen Frage aber, ob und inwieweit dieses allerdings vielfach angefochtene Princip jetzt schon wieder zu verlassen sein möchte, am Tage vor dem Ende des Landtags durch Stellung eines hierauf gerichteten Antrags ausdrückliche Veranlassung zu geben, dazu konnte die Deputation sich nicht entschließen und glaubt hierbei, sich der Billigung der geehrten Kammer erfreuen zu dürfen. Es blieb ihr daher kaum etwas Anderes übrig, wenn sie überhaupt noch der Staatsregierung die Petition zu thunlichster Berücksichtigung empfehlen wollte, als sich dem Beschluß der Ersten Kammer zu ascomodiren und sie hat sich hierzu endlich um so eher entschlossen, als von Seiten des Herrn Regierungscommissars in der Deputation ganz ausdrücklich erklärt worden ist: „daß es durchaus nicht in der Absicht der Regierung liege, die jetzt festgesetzte Zahl von jährlich 18 Admissionen wieder herabzm'etzen, daß vielmehr die Regierung, soweit ein Be- dürfniß sich irgend zeige, gern geneigt sei, die Wünsche der Petenten insoweit zu berücksichtigen, als man in dem an gegebenen Falle von der Ermächtigung, die Zahl der Ad missionen in besonderen Fällen zu vermehren, Gebrauch machen und diesfalls Bekanntmachung erlassen werde. Die Deputation empfiehlt daher der geehrten Kammer den Beitritt zum Beschluß der jenseitigen Kammer. Abg. Reiche-Eisenstuck: Wenn es auf den Um fang meiner Theilnahme für die Petenten ankommen sollte, so würde ich unbedingt aus die Erweiterung der Vorschläge der Deputation angetragen haben; indessen in der unglück lichen Periode des Ueberskniebrechens, worin wir uns befin den, müssen wir uns mit dem Deputationsantrag begnügen. Es wird wenigstens dadurch Etwas gewährt und es läßt sich erwarten, daß auch für die Zukunft nicht abgeschnitten wird, bei künftigen Landtagen auf ähnliche Petitionen zu rückzukommen. Wenn man die Rechtscandidaten den Me- dicinern gegenüber hält und erwägt, wie die Mediciner noch viel kostbarere Güter in der Hand haben, als die Juristen, so müßte man sich doch eigentlich wundern, daß nicht ähn liche Einrichtungen, wie bei den Rechtscandidaten, doch auch hinsichtlich der Mediciner bestehen. Nun verkenne ich gar . nicht, daß ein Maß in dieser Beziehung gehalten werden muß, daß die allgemeine Staatswohlfahrt dies verlangt; aber daß die allgemeine Staatswohlfahrt gefährdet sei durch die Zulassung von 20 oder 30 Individuen mehr oder weni ger zur Advocatur, das kann ich nicht glauben und es ist mir imnler nur erforderlich, daß mit dem Staatswohle das In teresse der Einzelnen möglichst in Einklang gebracht werde. Wenn man freilich nach den Grundsätzen der Gewerbeord nung urtheilt, so scheint es überhaupt ungerecht, einen Stand zu beschränken, einen Stand, der ohnedies noch die Prü fungen zu bestehen hat, die vorausgehen und vorausgesetzt werden und der daher schon mehr als andere Gewerbtrei- bende Unzuträglichkciten und Verzögerungen in Ausübung seines Berufes ausgesetzt ist. Deshalb entscheide ich mich aus den von dem Herrn Referenten angegebenen Gründen für den Anschluß an den Beschluß der Ersten Kammer. Ich würde mich in einem andern Falle allerdings für den An trag des Herrn Bürgermeisters Müller in der jenseitigen Kammer ausgesprochen haben; da dies aber nicht ausführbar ist, nun so muß ich mich begnügen, der Deputation beizu stimmen. Abg. Cichorius: Meine Herren, ich habe seiner Zeit als Rechtscandidat eine Petition in ähnlichem Sinne an die Ständeversammlung mit unterzeichnet und weiß also am besten, wie es einem petirenden Rechtscandidaten zu Muthe ist. Aber nicht blos deshalb, sondern auch wegen des Inhalts der Petition habe ich mich lebhaft dafür in- teressirt. Was meinen persönlichen Standpunkt in dieser Sache betrifft, so ist er im Wesentlichen ganz derselbe, den bei der Berathung unserer Petition im Jahre 1846 damals in der Ersten Kammer der jetzige Geheime Rath vr. Gün ther entwickelt hat. Wenn ich also sehr gern weiter gehen möchte, als der vorliegende Antrag, so hindert mich einmal daran der Umstand, den der Herr Referent schon richtig bezeichnet hat, daß gegenwärtig gesetzliche Bestim mungen vorliegen und daß zweifelhaft ist, ob es ohne Aen derung derselben möglich sein wird, sich in wärmerer Weise für die Petenten zu verwenden, als es die Kammer bereits gethan hat. Auf der anderen Seite ist es aber auch, wie der Herr Vorredner bezeichnet hat, nicht mehr an der Zeit, Anträge von tiefer eingehender Wichtigkeit in der Kammer zu berathen und möglicherweise eine Uebereinstirn- mung mit der jenseitigen Kammer herbeizuführen. Aller dings haben die Petenten zumTheil selbst mit Schuld daran; denn sie haben die Petition in einem Zeitpunkte des Land tags eingereicht, in welchem schon der größte Lheil der uns zugemeffenen Zeit verflossen war und wo man ermessen konnte, daß vorzugsweise die königlichen Dekrete zur Be rathung kommen würden, und daß Petitionen von solchem Umfange, wie die vorliegende, schwerlich noch einer längeren Berathung unterzogen werden könnten. Wenn ich also auch gewünscht hätte, daß die gegenwärtigen Petenten das selbe erreicht hatten, was wir damals erreicht haben, näm-
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