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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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Gegen die Fassung des Schlusses der Verordnung gehen der Deputation Bedenken nicht bei und sie empfiehlt der Kammer, in Uebereinstkmmung mit dem Beschlüsse der Ersten Kammer: die Verordnung, die Publicarion des bürgerlichen Gesetzbuches betreffend, mit den beantragten Abänderun gen und Zusätzen zu genehmigen. Präsident Haberkorn: Nimmt die Kammer den Schluß der Verordnung an? — Einstimmig Za. Mittelst Namensaufruf frage ich nun die Kammer: Genehmigt dieselbe die Verordnung, die Publi kation des bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend, mit den von ihr beantragten Abänderungen und Zusätzen? Diese Frage wird von sämmtlichen anwesenden Kammer mitgliedern bejaht, als von: Vicepräsident Oehmichen. Srcretär Kasten. Seeretär Fincke. Abg. Jungnickel. - vr. Krauß e. - Günther I. - Rüger. - Seiler. - Martini. - Pdtzsch. - Stockmann. - Wolf. - Ufer. - Hoffmann. - Schenk. - v. Schönberg. - v. Loffow. - Lehmann. - v. Erregern. - Barth. Günther II. « Dörstling. - Cichorius. - Falcke. - v. SchvnfelS. - Sachße. - vr- Hertel. -- Müller. - Heyn. - Baumann. - Dirtzsch. - Asmus. Abg. Reiche-Eisenstuck. - Fahnauer. - Ploß. - Meinhold. - vr. Arnest. - Heinze. - Domsch. - vr. Hermann. - v. König. - v. d. Beeck. - Göhler. - Winkler. - Thümer. - Weidauer. - v. Wöhrmann. - Lech la. - Rbtzschke. - Aiesler. - May. - vr. Heyner. < Berg. - Düweritz. - Galle. - v. Raisky. - vr. Platzmann. - Stdhr. - Eckelmann. - Koch. - Behr. - Riedel. Präsident Haberkorn. Präsident Haberkorn: Die Frage ist also einstimmig bejaht worden. Wir gehen nun zum zweiten Gegenstände der Tages ordnung über, zum anderweiten mündlichen Be richte der ersten Deputation über den Gesetzent wurf, die gütliche und kostenfreie Vermittelung streitiger, noch nicht gerichtlich anhängiger Ci- vilansprüche durch die Untergerichte betref ¬ fend. *) Herr Abg. Sachße wird uns den Vortrag er statten. Referent Sachße: Der Differenzpunkte, die zwischen den Beschlüssen der Ersten und Zweiten Kammer in Be zug auf den Gesetzentwurf, die gütliche und kostenfreie Ver mittelung streitiger, noch nicht gerichtlich anhängiger Civil- ansprüche durch die Untergerichte betreffend, stattgefunden haben, sind zwei. Der erste Punkt betrifft §. 7. Die De putation hatte sich hinsichtlich des ß. 7 in zwei Theile ge- theilt, in eine sogenannte Majorität und Minorität, ob gleich sie in gleiche Ziffern zerfallen war und nur der eine Theil den Vorstand der Deputation in seiner Mitte zählte. Die Majorität hatte beantragt, Z. 7 in Wegfall zu bringen aus dem Grunde, weil sie das Gesetz nur haben wollte für den Fall, daß der Jmpetrat gezwungen sei, an der Ver handlung Theil zu nehmen; die Minorität hatte dagegen die Annahme des Paragraphen beantragt, weil sie die Frei willigkeit als dem Gesetze mehr entsprechend betrachtete. Die geehrte Kammer hat sich bei der Verhandlung über §. 7 für die Ansicht der Minorität entschieden und mit 36 gegen 26 Stimmen H. 7 angenommen; dagegen für den Fall der Ablehnung des §. 7 den von der Majo rität vorgeschlagenen Zusatz Z. 8s als unnöthig geworden ebenfalls abgelehnt. Die Erste Kammer ist nun der Ansicht der Majorität beigetreten und hat Z. 7 abgelehnt, dagegen mit Rücksicht darauf, daß §.11 eine weitere Ausdehnung durch den Antrag des Abg. v. Nostiz-Wallwitz in der Zwei ten Kammer erhalten hat, auch den von der Majorität der Deputation der Zweiten Kammer vorgeschlagenen Zusatz §.8» nicht angenommen. Die Deputation hat diese Dif ferenz wieder in Erwägung gezogen und ist bei ihrer frühern Stellung stehen geblieben. Die Majorität hat ebenso wie die Minorität in gleicher Zahl die frühere Meinung festge halten, nur daß die Majorität dem Beschlüsse der Ersten Kammer insofern sich accommodirt hat, als sie nunmehr für den Fall, daß der Antrag des Abg. v. Nostiz-Wallwitz zu §. 11 angenommen wird, den Zusatz 8-8» für über flüssig hält und ihn jetzt nicht mehr der geehrten Kammer empfehlen will. Die geehrte Kammer hat sich nun zu ent scheiden, ob sie bei dem frühern Beschlüsse beharren und tz. 7 ablehnen will oder ob sie sich der Empfehlung der Majorität ihrer Deputation gemäß dem Beschlüsse der Ersten Kammer anschließen will. Königl. Commiffar Gebert: Ich gestatte mir, um das Wort zu bitten, um die Staatsregierung gegen den Vorwurf einer Inkonsequenz zu schützen. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs in der Zweiten Kammer fand die Staats regierung sich veranlaßt, sich dahin auszusprechen, daß man die im Gesetzentwurf liegende Nichtverbindlichkeit zum Erschei nen im Vergleichstermine Seiten der Kammer adoptiren *) S. L.M. I. K. Si 2117 flg, II. K.' S. 3503 flg.
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