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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Viele sind auch nothgedrungen diesen Bestimmungen blos beigetreten, weil man glaubte, es könnte svnst der ganze Gewerbegesetzentwurf scheitern, dann aber auch, weil man auf diese Novellen hinwies, durch welche eine Gleichheit zwischen Stadt und Land hcrbeigeführt werden sollte. Diese erblicke ich aber noch nicht und ich meines Theils verzichte recht gern auf die Vortheile, welche dadurch dem platten Lande zugeführt werden sollen. Ich bin jetzt im mer noch der Ansicht, daß viele kleinere Gemeinden —größere sehr volkreiche Ortschaften will ich ausnehmen, diese kön- nen durch die neue Gewerbeordnung vielleicht zu kleinen Städten werden, wo sich nicht nur unbemittelte, sondern auch bemittelte Gewerbtreibende niederlassen, wo also die Vortheile die Nachtheile überwiegen werden — daß aber viele kleinere Gemeinden, besonders wenn sie in der Nähe von Städten liegen, blos Zufluß von solchen Leuten er halten werden, die einen neuen Haushalt begründen, ein Gewerbe auf eigene Hand begründen wollen, aber Nichts dazu haben, kurz, wir werden blos die Aermeren, die Un bemittelten hercinbekommen, die uns über kurz oder lang zur Last fallen werden. Das steht fest, die Zeit wird's lehren. Wir hären nun so viel Klagen aus Städten, daß sie durch die neue Gewerbeordnung so sehr werden benach- thekligt werden, ich wundere mich daher blos, daß man es ihnen so schwer macht und sich so bemüht hat, dergleichen Bestimmungen in das Gewerbegesetz hineinzubringen. Hätte man ihnen doch einige Jahre Zeit gelassen und nicht gleich verlangt, dass sie, die Neucingezogenen, sofort Bürger werden oder die Bürgerrechtsgebühren erlegen müßten, so würden viele Klagen darüber, daß sich die Ge- werbtreibenden aufs Land zögen, sich erledigen, denn sie würden dort bleiben. Warum hat man denn nicht den Unterschied gemacht, auf welchen der Abg. Martini hin wies? Wir wären dann vielleicht nicht in diese Lage ge kommen; es würde Niemandem von den ländlichen Ver tretern eingefallen sein, ein Einzugsgeld für die Landge meinden zu fordern. Ich werde daher gegen das ganze Gesetz stimmen, ich bin darüber mit mir im Klaren. Hat man so eine erschwerende Bestimmung in das Gewerbegesetz gebracht zum Nachtheile des Landes, so mag es hier doch lieber beim Alten bleiben zum Vortheile des Landes. Ich weiß recht wohl, cs verstößt dies gegen das Princip der Freizügigkeit, allein die Bestimmung, welche man in das Gewerbegesetz hineingebracht hat, verstößt auch gegen die Grundprincipien der Gewerbefreiheit. Es ist bereits von vielen städtischen Abgeordneten erklärt worden, daß sie ge gen diese Zusatzparagraphen stimmen werden, nun das mag für Diejenigen ein Wink sein, welche darin eine Gleichheit zwischen Stadt und Land erblicken und daher glauben, es würde der Zweck der Gleichberechtigung für Alle erreicht; es mag ein Wink für sie sein, dann gegen das ganze Ge setz zu stimmen. Ich fürchte auch nicht,, daß das Gewer- n. K. (S. Abonnement.) begesetz dadurch in Frage gestellt werden wird, ich glaube vielmehr, wir werden nur andere Bestimmungen hierüber zu dem Heimathgesetze erhalten. Abg. Seiler: Gewisse praktisch richtige Ansichten sind öfters theoretisch dennoch nicht zu vertheidigen. So geht es mir in Bezug auf vorliegende Bestimmungen. Nach den Lehren der Nationalökonomie betrachtet, muß man für die Freizügigkeit in ganz unbeschränkter Weise sein und diese mit theoretisch ganz richtig scheinenden national- öconomischen Sätzen zu vertheidigen, ist sehr leicht. Aber, meine Herren, hier ist es sehr gut, wenn wir durch praktische Rücksichten des localsten Interesses den Adlerflug der Theorie noch etwas hemmen und zu einer zweiten Berathung und Begründung drängen. Ich glaube, daß gerade die aus Belgien und England hergenommenen Beispiele für Manche wohl das Gegentheil von dem beweisen können, was die Redner beabsichtigt. Dort ist die Gewerbesrciheit seit langen Jahren heimisch und obgleich durch andere Institutionen, andere Culturverhältnisse als bei uns bedingt und ent standen, zeigen diese Länder uns das Ziel, wohin wir schlüßlich auch gelangen werden. Aber, meine Herren, was für Verhältnisse sehen wir dort, neben vielen wahrhaft groß artigen Resultaten, durch die schrankenlose Gewerbthätigkeit hervorgerufen? Wir sehen, daß die Armenversorgung zwei-, drei-, ja vierfach höhere Summen, als die Staatsabgaben betragen, erfordert. Das kann auch bei uns so kommen. Ich mag das nicht etwa der Gewerbefreiheit allein zur Last schreiben; aber es wird beschleunigt werden durch die große Ausbreitung, welche die Gewerbthätigkeit durch jene erhal ten wird. Es ist gesagt worden, daß die Freizügigkeit das nothwendige Ventil für die Gewerbefreiheit wäre; das gebe ich zu; wir wünschen aber nicht, daß der abgearbeitete, überflüssige Dampf nach dem platten Lande zugeführt werde, deshalb wünschen wir eine Klappe, um das Ventil nach uns zu schließen zu können. Es ist gesagt worden, daß die Gemeinden sich am besten stehen würden, welche das Gesetz recht freisinnig auslegten und am wenigsten Reftrictionen für sich beanspruchten. Nun, meine Herren, der Landmann ist von jeher gewohnt gewesen, der Intelligenz der Städte nachzufolgen; auch in diesem Falle werden wir uns glücklich schätzen, nachschleichen zu dürfen und wenn blos noch Ehren bürgerrechte in den Städten bestehen, dann wird das Land das Einzugsgeld auch fallen lassen. Wenn wir eine Reihe von Jahren Erfahrungen mit diesen Restrictionsmaaßregeln gemacht und einzelne Gemeinden den Muth gehabt haben, zu zeigen, wie sie sich mit voller Freizügigkeit wohl befin- , den, wollen wir mit allgemeiner Aufhebung folgen. Dann werden die Gemeinden nicht so verblendet sein, daß sie nicht wirklich günstige Erfolge auch bei sich herbeizusühren ver suchen würden. Es ist ferner gesagt worden, daß die Bürgerrechksgebühren einen ganz anderen Zweck haben, als das Einzugsgeld. Hier handelt es sich aber nicht um die 3-12
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