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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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auf dem Lande eine zu Betreibung seines Gewerbes passende Werkstatt, wie sich eine Wohnung verschaffen oder wohl gar ein Haus kaufen? Das sind Hindernisse von noch viel wesentlicherem Belange. Was die Frage anlangt, ob dem platten Lande ein Einzugsgeld zuzugestehen sein dürfte, so stehe ich nicht an, als städtischer Vertreter zu erklären, daß ich dem nicht entgegen sein werde. Abg. Cichorius: Ich bin weit entfernt gewesen, dem geehrten Abg. v. Welck einen Hintergedanken beizumessen; der Abg. v. Welck pflegt mit offenem Bistr zu kämpfen. Ich habe aber in seiner offenen Aussprache den Vorwurf zu erkennen geglaubt, als ob die städtischen Abgeordneten hier, vom Standpunkte ihrer eigenen Interessen, den länd lichen Vertretern entgegenträten. Diesen Vorwurf glaubte ich zurückweisen zu müssen, weil ich Mir bewußt bin, nach meiner Anschauung, die ich für die richtigere halte, im Interesse des ganzen Landes zu stimmen. Wenn ich bei meiner Ansicht stehen bleibe, so verzichte ich doch darauf, sie jetzt noch weiter zu vertheidigen. Es sind der Gründe für und wider so viele vorgebracht worden, die Ansichten haben sich so vollständig ausgetauscht, daß wohl wenig oder gar keine Hoffnung mehr vorhanden ist, daß die eine vder andere mehr Terrain gewinnen oder verlieren werde. Nur auf die Aeußerung des geehrten Abg. Seiler in Bezug auf den Gegensatz von National- und Socialöconomi'e er laube ich mir ein Wort zu bemerken. Ich bin allerdings nicht Nationalöconom, um hier als Sachverständiger sprechen zu können, ich glaube aber, es würde selbst einem solchen die Widerlegung so lange schwer sein, bis der Herr Abg. Seiler sich entschlösse, eine Definition von Socialöconomie zu geben. Staatsminister v. Beust: Gegenüber der Meinung, welche wohl die vorherrschende in der geehrten Kammer ist, dürfte das, was ich zu sagen habe, hauptsächlich nur den Zweck haben, den Standpunkt der Staatsregierung darzu legen. Die Regierung ist weit entfernt, denjenigen Er wägungen, von welchen die geehrte Deputation geleitet worden ist, die Berechtigung abzusprechen und noch weniger kann sie daran denken, ihr oder der geehrten Kammer, Halls sie den gemachten Vorschlägen beitreten sollte, einen Vor wurf daraus zu machen. Ich erwidere dies auf eine zu Anfang der Diskussion gefallene Aeußerung, worin man darauf hinwies, daß hier der Regierung Gelegenheit ge boten wäre, der Kammer wieder einmal vdrzuha'lten, daß sie hier wieder einmal w'eniger liberal gewesen sei, als die Regierung. Zn dieser Beziehung wird die Regierung nie daran erinnern. Wenn sie aber bei einzelnen Anlässen, wie es bei der Berathung des Vereins- und Jagdgesetzes vom Jahre 185l der Fall war, darauf hinweist, daß von der Regierung liberale Bestimmungen vorgsschlagen, von der Kammer aber modificirt vder im entgegengesetzten Sinne angenommen worden sind, so hat sie dabei nur im Auge, den Vorwurf von sich abzulehnen, als müsse ein gleiches Vorgehen von ihr allemal auf einer reaktionären Richtung oder auf einer Basis beruhen, welche nicht nothwendig aus einer gewissenhaften Erwägung der Sache selbst hervorge gangen wäre. Wenn ich nun nichtsdestoweniger mich da hin auszusprechen habe, daß die Regierung mit den Vor schlägen der geehrten Deputation ihrerseits sich nicht ein» verstanden erklären kann und von ihrem Standpunkte aus allerdings die einfache Annahme des Gesetzes zu wünschen gehabt hätte, so will ich diesen Standpunkt nur mit we» nigen Worten beleuchten. Die Regierung hat bei Begink der Berathung über das Gewerbegesetz diejenigen Motivrlt ausführlich dargelegt, von welchen sie bei Vorlage dieses Gesetzes geleitet worden ist. Ich habe es damals an dieser Stelle ausgesprochen, daß die Regierung sich vollständig bewußt sei der großen Bedeutung des Schrittes, der dar durch gemacht werde, daß sie sich Rechenschaft gegeben habe von der Unvermeidlichkeit desselben und sich klar zu wer den gesucht habe über den Weg, der bei Verfolgung dieses Schrittes unbedingt eingehalten werden müsse. Ich habe damals darauf hingewiesen, daß, nachdem einmal der im Jahre 1857 gemachte erste Versuch einer Gewerbe freiheit mittelst eines Ueberganges den erwarteten AnklaNg nicht gefunden, nunmehr die Regierung sich zu entscheiden halte für sofortigen Eintritt unbedingter Gewerbesteihesi- und von diesem Augenblicke an hat sie allerdings ihr Augin» merk entschieden darauf gerichtet, daß das Princip mög lichst consequent durchgeführt werden müßte. Sie ist dabei von zwei Betrachtungen hauptsächlich geleitet worden^ Einmal namentlich geht sie davon aus, daß es die erste Aufgabe sei, den Gewerbtrekbenden zu einer Zeit, wo sie in ein neues, zum Theil unbekanntes Gebiet treten sollen, alle Mittel zu gewähren, sich auf dem neuen BodeN festzu setzen, um den neuen Kampf zu bestehen, und alle und jede Beschränkungen, die sie entmuthigen könnten, zu Ent fernen. Der zweite Grund ist der, daß, je konsequenter die neue Gesetzgebung bei uns in das Leben tritt, man um so mehr Aussicht hat, in anderen deutschen Staaten Nach ahmung zu finden und das ist weniger eine Befriedigung der legislatorischen Eitelkeit, als ein praktischer Nutzen, wenn die Annahme und Einführung ähnlicher Bestim mungen in benachbarten Staaten startsindet. Die Regie rung ist dieW Anschauungen und Grundsätzen bei dem Entwürfe des Göwerbegefetzes treu geblieben. Sie hat bei Gelegenheit der Berathung über ß. 6 sich sehr entschieden gegen die, bei der Berathung in der Zweiten Kammer auf, getretenen Versuche einer Modifikation ausgesprochen. In der anderen Kämmer war sie weniger glücklich, bei der aber maligen Berathung in dieser Kammer wurde ihren Wün schen entsprochen. Es folgte endlich, das Vereinigungs verfahren, welches sehr langsam und mühsam war und erst als alle Hoffnung schwand, das Gesetz in der ursprüng-
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