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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Wen Vorlage zur ANnaW'e zu Hängen, hat Ke Kegie- rung einen VeftuittelünWvvi'schlag gemacht; sehr un gern zwar, wie ich hinzUsügen da Vf, — sie Mußte es aber chun, um das Sch'eMrN des ganzen Gesetzes zü verhindern. Bemerken muß ich noch, däß dclbei eine Modifikation ein- ikrat, daß durch Niederlegung der Bürgerrechtsgebühren bei den Städten die Betkeffefidtii sich helfen konnten und wenigstens ein Absoluter VtrhinderUngsgrunb nicht herbei geführt war. Wenti man annehmeN will, daß immerhin Ke Regierung durch dieses ZugestäNKniß in die rationelle Nolhwendigkeit versetzt worden sei, bei Vorlage gegenwar- itkgen Gesetzes eine entsprechende Vergünstigung mit für das Platte Land vvrzüschlNgeN, sd kann ich dieser Anschauung picht beiMich'ten. Die Regierung ihrerseits ist dabei von ber Ansicht Äusgegüngen, baß dir Hoffnung Nicht ausge schlossen fei, man werbe in den Städten selbst mit der Zeit von dem gegenwärtig gemachten Zugeständnisse absehen, während durch die Vorlage eintr verwandten Bestimmung für das La'nd, die vbN der Regierung ungern gesehene Ausnahme gewi'sserm'äassen coNsolitirt ünd also auch Ke Hoffnung Ker Aufgabe dieser Ausnahme damit in ^weitere Irrste gerückt wird. Aas Alles sind Betrachtungen, 'von welchen ich sehr Wohl weiß, daß sie gerade diejenigen Mitglieder dieser hohen Kammer, welche geneigt sind, für das Deputationsgutachten zu stimmen, noch mehr in ihrer Ansicht bestärken. Es kommt aber hier nur darauf an, ven Standpunkt Katzulegen, welchen die Regierung iM Auge chÄ. Zch wteherho'li, M Regierung hat ihrerseits ihre Pflicht Karin 'erkennen zu sollen geglaubt, daß bei dem ent scheidenden Schritt des Eintrittes der Gewetbefreiheit den Betheiligten die Mittel gegeben werden, die neue Aufgabe 'zu bestehen und baß sie auch selbst moralisch hierbei nicht ent- muthigt werden. Die Negierung hat dabei auch die Rück sicht nicht ganz von der Hand weisen mögen, daß entwe der die gegenwärtig von der Deputation vorgeschlagenen -Bestimmungen keine solche wesentlichen Erschwerungen für die Niederlassung zur Folge haben, dann freilich ist der Ein band erlaubt, ob es nothwendig sei, dieselben mit dem ge genwärtigen Gesetze in Verbindung zu bringen, mit wel chem die Frage nicht im nothwendigen inneren Zusammen hänge steht; oder im Gegentheil, es werden Erschwerungen für die Niederlassung herbeigeführt, dann treten die Uebel- stände ein, welche die Regierung von ihrem Standpunkte ous vermieden zu sehen wünscht. Ich habe Ihnen diese Bedenken an dieser Stelle darlegen zu müssen geglaubt, wiederhole aber dabei, daß die Regierung die gewissenhafte Erwägung, welche die Deputation geleitet hat, in keiner Weise verkennt. Abg. Sachße: Ich will mich kürzlich für das Depu- tatkonsgutachten aussprechen. Ach finde die Einführung dieses Einzugsgeldes als Gleichstellung für die Bürgerrechts gebühren in den Städten rechtlich begründet; im Allgemei nes bemerke ich, daß wir mit dem Gesetze der Einführung der Gswerbefreiheit eine eigenthümliche Erfahrung gemacht. Der grösste LH eil des sächsischen Volkes hat vor wenig Jahren noch gar nicht an Gewrrbefrriheit gedacht, noch weniger sie gemocht. Nun, da sie geboten wurde in der Gestalt des Entwurfes, hat man sie als ein großes Geschenk angenommen und sie gleich einem Becher der -Freude an den Mund gesetzt und ihn mit vollen raschen Zügen geleert; jetzt aber kommt der bittere Nachgeschmack. Die Städte fürchten von der Gewerbefreiheit eine Störung ihres Ver- kehrs. Das platte. Land fürchtet eine Ueberlastung der Armencasse. Der Befürchtung der Städte kann man nicht mehr zu Hülfe kommen, dem platten Lande kann man aber vielleicht helfen und ich sehe nicht ein, warum man ihm nicht helfen will. Versüßen wir ihm also den bittern Nach geschmack mit dieser Einführung des Einzugsgeldes. Abg. vr. Braun: Da ich der Berathung der Depu tation, deren Mitglied ich bin, infolge des mir gestatteten Urlaübes nicht beiwohnen konnte, so sei es mir jetzt ver gönnt, nur mit wenigen Worten meine Abstimmung in dieser Sache zu mvtivirrn. Es thut mir leid, daß ich in dieser Angelegenheit dem Votum der Deputation nicht bei pflichten kann und ich muß dieses erklären trotzdem, daß ich voraussehe, daß die weit größere Anzahl der geehrten Kammermitglieder anders gesinnt und dem Votum der Deputation beipflichten dürften. Die Deputation geht da von aus- daß, weil Ken Städten dik Forderung von Bür gerrechtsgebühren Nachgelassen sei, hierin eine Analogie liege für das platte Land. Indessen, ich muß an das wieder holt erinnern, was von einigen Sprechern bemerkt worden ist, daß die Bürgerrechtsgebühren doch etwas Anderes sind, als die in Frage befangene Abgabe. Handelt es sich darum, ob die Bürgerrechtsgebühren eingeführt werden sollten, dann wäre die Frage mit der vorliegenden identisch und dann würde ich der Erste sein, der sagen würde, nein, das ist eine Beschränkung der Gewerbefreiheit. Wir haben es aber mit 'einem historischen Rechte, sozusagen mit einem Bestattd- theilr der Verfassung der Städte zu thun, mit einer Ab gabe, die bis in die grauesten Zeiten unserer Geschichte hinausreicht. Man kann daher nicht das Eine mit dem Andern vergleichen. Die Verhältnisse in den Städten sind anders als die auf dem platten Lande. Es ist vorhin be reits bemerkt worden, es giebt da größere und zahlreichere Ansprüche an den Eommunsäckel, als auf dem platten Lande. Es kann sein, daß, wie Herr v. Welck bemerkt hat, es Dörfer giebt, wo ähnliche Verhältnisse wie in Städten bestehen; allein dies sind Ausnahmen und solche vereinzelte Erscheinungen vermögen die allgemeine Regel nicht zu ent kräften. Denn keineswegs wird man behaupten wollen, daß factisch die Verhältnisse der »Städte und des platten Landes ganz dieselben sind. Es liegt hier ein ungleichartiges Material vor und nach bekanntem Grundsätze muß man Ver-
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