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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Wehenartiges sich verschiedenartig gestalten lassen. Man darf nicht Heterogenes nach einer und derselben Schablone bemessen, wenn man nicht mitRecht befürchten will, daß eine Sache unnatürlicher Vereinigung über Kurz oder Lang sich rächt. Man hat ferner befürchtet und das ist ein anderes Motiv der Deputation, daß eine Menge von Gewerbtrei- benden sich auf das platte Land hinaus begeben werde und dadurch die Armencassen der Dörfer zu sehr inIAnspruch nehmen würde. Es ist bereits bemerkt worden, wo das Bedürfniß vorhanden ist, da werden die mehr oder weniger hohen Gebühren nicht ein Hinderniß sein für den Zudrang der städtischen Bevölkerung auf das Land und wo das Bedürfniß nicht vorliegt, da geht, selbst wenn nicht die geringste Einzugsgebühr entrichtet zu werden braucht, Niemand auf das platte Land hinaus. Man hat ferner auf einen Antagonismus der Städte gegen das platte Land hingewiesen. Ich begreife aber diesen Hinweis nicht, denn, meine Herren, erinnern Sie sich wohl, daß nach dem De putationsvorschlage die fragliche Abgabe nicht blos auf dem platten Lande erhoben werden soll, sondern auch in Städten, in dem Falle, wo die Bürgerrechtsgebühren Wegfällen. Also die Deputation stellt hier das platte Land und die Städte völlig gleich und ich glaube daher, daß in keiner Weise be hauptet werden kann, daß diejenigen Vertreter der Städte, welche gegen die Abgabe sind, aus Abneigung gegen das platte Land ihr Votum abgeben. Ich wenigstens müßte mich gegen eine derartige Supposition feierlichst verwahren. Ich kenne das platte Land, ich kenne das Bedürfniß des selben genau und wünsche, daß viele Dörfer für ihreCom- muncassen reichliche Zuflüsse bekommen; allein ich glaube, meine Herren, dazu bedarf es nicht eines besonderen und neuen Gesetzes. Ganz abgesehen von dem bereits dagegen gemachten Einwande, daß die vorgeschlagenen Gesetzpara graphen gar nicht mit dem hier vorliegenden Heimathge- setze in Verbindung stehen, bedarf es einer solchen neuen Bestimmung nicht, da eine solche bereits in dem angezoge nen tz. 13 der Armenordnung ausdrücklich Enthalten ist. Wird diese Bestimmung ausgeführt, dann haben die Land gemeinden dasjenige, was sie nur wünschen können. Denn bekanntlich ist hiernach vorgeschrieben, daß durch Localstatute eine Abgabe zur Armencasse von jedem in die Gemeinde Neueintretenden erhoben werden kann. Nun weiß ich zwar wohl, daß die vorgesetzten Regierungsbehörden bei Geneh migung solcher localstatutarischen Bestimmungen etwas schwie rig sind. Allein das verhindert nicht, daß das Gesetz seine Geltung beanspruchen kann, das verhindert nicht, daß durch diese Richtung der Interpretation des Gesetzes die fragliche Anwendung des Gesetzes modisicirt werde. Hiernach glaube ich, daß, da es sich nach den Vorschlägen der Deputation blos um eine Abgabe zur Armencasse handeln soll und schon in der Armenordnung §.13 unter IX ausdrücklich die Erhebung solcher Abgaben den Gemeinden localstatuta risch einzuführen nachgelassen ist, dadurch dem Bedürfnisse der Ortschaften des platten Landes bereits hinreichend Rech nung getragen wird, so daß es nicht erst noch eines beson deren neuen Gesetzes hierüber bedarf. Abg. Georgi: Eine einzige Bemerkung des Abg. v. Welck giebt mir Veranlassung zu einer kurzen Erwiderung. Er rügte es tadelnd, daß keiner Derjenigen, welche gegen das Einzugsgeld gesprochen hätten, die Bereitwilligkeit aus gesprochen habe, auf der andern Seite in den Städten Das zu entfernen, was als Schlagbaum bezeichnet wurde. Ich habe aber im Eingänge Dessen, was ich sagte, bemerkt, daß ich eine Gleichheit zwischen diesen beiden Abgaben zwar nicht erkennen könne, weil für die städtische Abgabe etwas ganz Anderes erlangt werde, als durch das Einzugs geld, eine Thatsache, die man, wirft man einen Blick in die bezüglichen Gesetze, nicht wird in Abrede stellen können, daß man aber, wolle man doch Ungleichheit finden und Gleichheit Herstellen, ich es für zweckmäßiger halten würde, daß man die Städteordnung reformirte, daß man auch in den Städten nicht sofort beim Beginne eines Gcwerbe.be- triebes eine Abgabe im Voraus verlangte. Ich bin über zeugt, es mag beschlossen werden, was da will, der Augen blick wird nicht fern sein, wo man auf diesen Grundsatz kommen wird, wo man die Leute, sei es in der Stadt oder auf dem Lande, erst eine Zeit lang gewähren lassen wird und erst dann, wenn man sich überzeugt, daß ihr Gewerbe betrieb lebensfähig und naturwüchsig ist, ihnen das Ge meinderecht gewähren und dann für Gewährung der Gemeinderechte eine Abgabe von ihnen verlangen wird. Gegenwärtig verlangt man für eine unsichere Zukunft, für eine Aussicht, eine Abgabe und das halte ich für Unrecht; ich halte es für eine Beschränkung der Gewerbsfreizügigkcit. Viel lieber würde ich in dieser Richtung die Städtcordnung abgeändert sehen. Daß ich keinen Antrag gestellt habe, mögen Sie mir zu Gute halten nach der Erfahrung, die ich bei dem Gewerbegesetz gemacht habe. Sie erinnern sich, daß ich mich in diesem Sinne bereits damals ausgespro chen habe, aber den entschiedensten Widerspruch bei den städtischen Abgeordneten fand und es wird nun wohl zu nächst Nichts übrig bleiben, als daß Das zur Annahme gelange, waS die Deputation vorschlägt. Ich werde aber nach wie vor, weil ich keinen Vorther'l für die ländlichen Gemeinden davon sehe und weil ich es dem Princip ent gegen halte, dawider stimmen; sollte aber die Majorität sich doch dafür entscheiden, so würde das für mich dennoch kein Grund sein, gegen das ganze Gesetz zu stimmen, nachdem von der Vereinbarung über dieses Gesetz das ganze Gewerbcgesetz abhängig ist. Ich möchte aber besonders nach der von mir anerkannten Mäßigung in den Vor schlägen der Deputation meine Bedenken gegen die letzteren doch nicht für so wichtig halten, daß ich um deswillen das ganze Gesetz aufgeben sollte. Präsident Haberkorn: Die Reihe der Sprecher hat sich erschöpft.
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