Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. ^9. Dresden, am 27. Mai 1861. Neunundsiebzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 15. Mai 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Registrandenvortrag (Nr. 722 bis 724). — Fortgesetzte Berathung des Berichts der ersten Deputation über daS allerhöchste Decret vom 26. Januar 1861, den Gesetzentwurf, einen Zusatz zum Heimathgesetze vom 26. November 1834 betr. Besondere Berathung über die §§. 1 bis 4 und Annahme des Entwurfs bei namentlicher Abstimmung. Die Sitzung beginnt 10 Uhr 5 Minuten in Anwesen heit von 67 Kammermitgliedern mit Berlesung des vom Secretär vr. Loth über die letzte Sitzung abgefaßten Pro tokolls, welches ohne Erinnerung genehmigt und von den Abgg. vr. Heyn er und vr. Braun mitvollzogen wird. Präsident Haberkorn: Wir gehen nun zum Vor trage aus der Registrande über. (Nr. 722.) Beschwerde des ehemaligen Hammerwerks besitzers Lehnert, jetzt zu Dörfel bei Marienberg, angebliche Ehren- und Rechtsverletzung betreffend. Präsident Haberkorn: An die vierte Deputation. (Nr. 723.) Der Herr Abg. Freiherr v. Welck bittet um Urlaub für den 15., 16. und 17. Mai dieses Jahres. Präsident Haberkorn: Ertheilt die Kammer den erbetenen Urlaub? —Ertheilt. (Nr. 724.) Anschlußpetition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Roßwein an die Petition des Comitö für Herstellung einer Eisenbahn von Leipzig über Döbeln nach Freiberg auf Staatskosten betreffend. Präsident Haberkorn: An die zweite Deputation, woselbst sich die Petition, auf welche Bezug genommen worden ist, befindet. Dies waren fämmtliche Gegenstände der heutigen Re- gistrande. Wir gehen zur Tagesordnung, zu der fort gesetzten Berathung des Berichts über den Gesetzentwurf, einen Zusatz zum Heimathgesetze vom 26. November 1834 betreffend, über. Der Herr Abg. v. König wird uns Vortrag erstatten. II. K. (5. Abonnement.) Referent v. König: Wir sind bis zur speciellen Be rathung gekommen und ich trage demnach den Eingang des Entwurfes vor. Er lautet: Gesetzentwurf, einen Zusatz zum Heimathgesetze vom 26. No vember 1834 betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc- rc. rc. haben im Zusammenhänge mit dem unter heutigem Tage zur Publication gelangten Gewcrbegesetze eine Abänderung und Ergänzung der bestehenden heimath- rechtlichen Bestimmungen für nöthig erachtet und verordnen zu dem Ende, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Ob dieser Eingang des Gesetzes unverändert bleibt oder einen Zusatz erhält, wird davon abhängen, ob die von der Deputation in Vorschlag gebrachten Zusatzparagraphen Annahme finden oder nicht. Es wird deshalb auf diesen Eingang des Gesetzes, wie im Bericht auch erwähnt ist, später zurückzukommen und darüber Beschluß zu fassen sein. Ich kann nun sofort zu §. 1 übergehen. "tz. 1. §. 1 des Gesetzes vom 12. October 1840, die Erläu terung einiger Bestimmungen des Heimathgesetzes vom 26. November 1834 betreffend, kommt außer Anwendung. An dessen Stelle tritt, als Zusatz zu §. 8 des Hei- mathgesetzes, nachstehende Bestimmung. In den Motiven über diesen Paragraphen ist Fol gendes gesagt: Neben dieser allgemeinen Begründung bleibt zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs nur noch sehr wenig zu bemerken übrig. In ß. 1 war §. 1 des Gesetzes vom 12. October 1840 nicht sowohl aufzuheben, als vielmehr nur zu constatiren, daß er für die Folge außer Anwendung trete, da auch künftig noch Fälle vorkommen können und werden, in denen bei Beurtheilung und Entscheidung streitiger Heimath- verhältnisse, weil der nach der gedachten Gesetzesbestimmung dafür entscheidende fünfjährige Zeitraum zu dem Zeitpunkte des Erlöschens der Gültigkeit des Gesetzes vom 9. October 1840 bereits abgelaufen und daher ein Heimathrecht auf Grund der ersteren schon erworben war, auf diese wird re- currirt werden müssen. Im Bericht wird hierzu bemerkt: 345
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder