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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Bericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen bestellten Deputation der Zweiten Kammer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Bericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche N MnigreW HftchM beMten Deputation der Zweiten Kammer. Unter dem 15. August dieses Jahres., dem Hägs? an welchem" a'^ch.hie unterzeichnete Depukati.ost zsisamche.nberri- sen wurde, le^te die Htaatsr.egMung derselben,,Ent wurf einer Kirchenor^stung füx' die»W^ischA Kitche' ich Königreiche Sechsen' vor/ Helche^, Ue i.Deplsta,^ tion der sorgfältigsten Berat,h.ung sowohl unter sich,. .als in GrhsMschäiff'',üflr'^döMtichi!N i^ömm^ffären' .üM/8fp-Mjit- Medern de/Deputation der Ersten Kantine/' unterzögen hüt und worüber si? ihrer Kammer nunmehr folgenden Bericht erstattet: Wegen der Einbringung des Entwurfs einer Kirchen ordnung ist die Staatsregierung vollständig! gerechtfertigt denn es ist nicht nur in-vielfacheü PdtktiöneN'/sondern wiA herholt. auch, in ugdvon der qllgssmeinen Stündeyerfamm- lftng, insbespndhre auf dech Landtage I84h/4ß, der>Wunsch nach Regelung heriWgxlegenhett^n der K,irche ausgesprochen und unbeanstandet qm letzten ordentlichen Landtage eine Zwischendeputation zur Prüfung eines von der Staatsre gierung zugesicherten Entwurfs einer Kirchenordnung von beiden Kammern bestellt worden. Um der ihr gestMcn Aufgabe zu genügen, suchte sich hie Deputation zunächst den Gang der Verhandlungen über kirchliche Angelegenheiten puf früheres Landtagen zu verge- genwärtigen usid legt in diesem Berichte hierüber folgende Auszüge.nieder? . Nach den Landt.-Axten erste AW. 1. BH, S. 88,1 legte die Staatsregierung unser: Nr. 85-am 87. Januar 1833 den Ständen ein Ae'cret, die Errichtung von Kreis- directio.ttcn betreffend,, vor, nach welchem §, '8 bestimmte: PM, den Verwaltungsgeschäften, welche bisher die evangelischen Consistonenzu besorgen hatten, gehen auf die Kretsdirecsionen, welche sich künftig unter dem Mi/ nifferiunr des Chltsis und öffentlichen Unterrichts dersel ben zu unterziehen chaben, folgende Wer: Die Besorgung der äußern Angelegenheiten! der evangelischen Küchen und Schulen, mithin insbe sondere hie Aufsicht über das-den Kirchen, Pfar reien, Schulen und andern geistlichen -SWüng'en zugehörige Vermögen, die Anordnung zu-AufbriNgung des. ParochiastastM nebst der-Knlscheidung. desfall- .si'ger OtrejtigWssn und di? Aufsicht auf daß..An-i haltest der Kinder zum Schulbesuch und die, gehp,e rige Einbringung des Schulgeldes- L. Dse- Äufsichd über dst Verwaltung des Vermögens der'Stiftungen und die .stiftungsmaßige P?rWst- dung der Einkünfte derselbe^ (mit einzelnem Äus» - tiabmen). f- 7' . / ' ' - ,0. Wie- Ausübung der den Cönsistorien in Censsiran- gelcgenheiteN' ^ustehenden Befugnisse. Die Deputation der Zweiten Kammer schlug in ihrem Berichte vom 3. Mai 1833 vor, daß, da einmal die äußern Angelegenheiten-der Kirche den Consistorien entnommen und den Kreisdireotionen überwiesen werden sollten, man chen Kreisdirectfanm unter Anstellung eines Kirchen- und Schul- rathes auch die innern Angelegenheilzn! der Kidchen, mit, hin sgmnUliclst, den Consistgchu^ peMibMe Geschäfte übertragen und sodann die evangelischen Consistorien, nämlich das Oberconsistorium zu Dreshen und das Consi- storium zu Leipzig, gqnzlich aufheben, in Dresden ufld Leipzig qber Commissionen zuf Prüfung d?r Candihaten des.Predigtamts bestellen mögx. Die Zweite Kammer ging in ihrer Sitzung pom 13. August 1833 auf diesen Vorschlag insoweit ein, daß sie beschloß: unter Einverständnis mit der Ersten Kammer. Wf Aufhebung der Consistorien beider Confessionen und auf Ueberweisung der administrativen Geschäfte derselben an die KrejsdireetionM, sowie ferner darauf anzutragen, daß dagegen .die in dem Plane als ,/innere kirchliche/ Ange- legenheitest" bezeichneten Gegenstände an das Ministerium > des Cultus überwiesen werden möchten. Die erste Deputation der Ersten Kammer fand nun aber Inhalts ihres Berichts vom 19. September- (Seite 399 der Beilagen zur Weiten Abcheilupg), dieseniBeschluß, sowie den Plan der Regierung aus dem Grunde'- bedenk lich, weil eine Trennung der äußern und innern Angelegen heiten der Kirche der Selbständigkeit derselben dem,- Staate gegenüber Eintrag thun, demnächst aber auch ein.e nähere Beaufsichtigung im Kirchen- upd SMweffn, Mlcho doch V,0N bechnderor Wichtigkeit f§i, dgrch AMMustg dUor .Anträge nicht: etzangt werde. Sie äußerte,sich hierüber fylgendMMgaßenr Mach- dem Vorschläge der Regierung sollten die äußern und inner»
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