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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Bericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen bestellten Deputation der Zweiten Kammer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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MittheilUngen vom. Fahre l-1Ä43:,-' Erste. Kämmer, Nr. 9., Seite 317 flg.,. -i. und stellte an die Spitze ihrer Erörterung die Mage: ''ob /öö. äußer Kest politischen Gemeinden gftch noch - selbstäWge Kirchen- und S^ulg^meinden im rechtlichen Sistste gehe, d. i.' pb der, inst einem. äemeittsch'äfÜichen 'KircheN-chl.ild Schulverbaride stehende Dersön^Ereis als " eiste, selbstäsiviß-e Roller,tivipersoft als em vkN/Kex einen hdbt KU ÄUkehrr.pMisMn' Gemeindest, denen die ein- ^elsteü Individuen , angehyren, 'Mren,ntetz' Nechtsobj,ect zu'Ächten fei oder'nicht? ' Ohne diese Frage zu lösen, sie vielmehr für, eine rein wlssenschäftliche erklarc.nd , kam die Deputqtipn zu dem Re sultate, daß, da di^estiach Äfchrichdst. Interessen, chxlche bei dek'Vertrestun^sst-age auestn ,ist..Betracht fämen, ,mit den Jfttekessest' dÄr' polltischenstiR.ömchunen.auf das Engste und JÄlid sttUMdLff' sekefi'es'stM.' nur ganz fuglrch .mög lich sei, sie zugleich mit ihnen, sondern sogar fast un möglich sein Wörde, sie getrennt Kost ihnen wohl zu be- sörgen Und daß für diese Gattung' kirchlicher Angelegen heiten eine besondere Vertretung, weder nothwendiq, noch nützlich Unk'räthlich'sei. st Ängez.'Mitthcilungen Seite 31,9.,- , - . Die)Deputation schlug,-döriKantmök vor, idiesen-Ge setzentwurf ' abzulehnen . , - -I . st^ ---st und, die-Staatsregkerung zu, ersuchen-,^ daß sie den Stän den einen anderen Gesetzentwurf „über die Vertretung der evangelisch lutherischen Glaubensgenossen in Paroch-.alan- gelegenheiten" vorlegen wolle. Als HauptgruNdfatz würde ausgestellt: a) daß' das Recht der Beschlußfassung in allen kirch lichen Angelegenheiten, in welchen sd'lches ,der Ge- sammtheir der evangelisch-lutherischen Mitglieder einer politischen Gemeinde verfassungsmäßig zusteht, und ebenso das Recht, in deren Namen .eine für die Gesammtheit verbindliche Erklärung abzu geben und selbige in gerichtlichen -Und außergericht lichen Geschäften -gegen dritte Personen zu vertreten, von den Organen der-.politischen Geisternde, welcher dieselben angehörest, auszuüben sei. Die weitere Ausführung und Anwendung dieses all gemeinen Grustdsatzes sollte in folgenden Sätzen enthalten seist: ' ' b) In zusammengesetzten Parochien bilden die verbun denen Gemeinden, Gemeindeiheile oder Besitzer ein zelner, zu keinem Gemeindeverbände gehörigen Grundstücke keine Collectivperson. Die Beschluß fassungen und Erklärungen -erfolgen vielmehr von den einzelnen' Gemeindevertretungen oder Gruttd- ' stücksbesitzern von Jedem für sich. > > o) Die in einer solchen - Parvchi'e begriffenen einzelnen .Gemeinbetheile' werden vvn den 'Organen der Ge sammtheit, deren Lheil sie sind, -vertreten; da fern :nicht'M-einzelnen Orten eine besondere Form für die Willenseiklä'rungen derselben tmöchigen falls eiste specielle Vertretung) vonder-Äorlgesetztest Consistoriäl- behörde für angemessen erachtetuwlird. Dasselbe..gilt ivon Kem-Falle, -wenn in einer politischen -Gemeinde -mehrere Parochien befindlich sink. , ' st) Unter den -Mitgliedern eines zusammengesetzten Kkr- chenbezirks wird übet gemeinsame- Angelegenheiten -nichtsdurch Stimmenmehrheit entschiedest und es ckantt in der Regel der NichwinwilligeNke zur Ein willigung nicht gezwungen werden:'WeüN -'K jedoch nicht die vpn .Einigen beabsichtigte-, im Kirchenwesen , zu treffende Hinrichtung oder Veränderung an sich . ist, welche von den Uebrigen bestritten wi-rd, som Kem Kiese .Letzteren sich nur-weigern, die hierzu er forderlichen Geldbeiträge zu.verwjll-igsnst so stsinv'jene hierdurch, nicht , behindert, die beschlossene..Einrich- tuftg oder Abänderung aus ihre alleinigen Kosten auszftfuhrem-', Mird, aber Kem.beabsichtigten , selost van- Seiten eines Ker genannten BOaykthM. eines, z ftsammmgesetzten .Kirchenverbandes wider sprochen Mes ,bestehen die ZusaMPenstimm.^nken dar- "'auf,'-daff der 'Widetsprechenke einen He-ifräg dazu geben solle, so entscheidet über beide Fragen, auf Aufrufen Kes einen oder des anderst Aheils, dis st'KircheüinspectioN, ftftd'wenn bin zu dem zü'sämisten'-- - gesetztest Kirchenverbastde gehöriger Stadtrath öder -Rittergutsbesitzer zWleichMitglied -Ker Kirchestinspet: - llion ist, die,vorgesetzte Consistorialbehörde. Zn beiden 'Fällen-stch'k-'deM Eheste/Ker sich durch bisse'Ent scheidung für beschwert erachtet, der..Recurs.an Kid -we-rfa-ssungsmäßige-höhere-BihörKe zu. e) Mitglieder der, Gemeindevertretung, welche einer an- ' ' dbrst', -als debtestäftgeliW-lstthdrischest - Evftftssion angehören, können an der Berathung unkBeschluß-, fassung über kirchliche Fragen nicht Ehest nehmen. Dagegen sind die einer fremden Confessio,n zugerhanen Besitzer einzelner, durch keine Organe einer -poli- i, -tischen Gemeinde vertretenen Grundstückealsdann zur Angabe ihrer Erklärung berechtigt, wenn pecu- .niäre Interessen.einschlagen.' i Dies wgren die leitenden Ideen.- auf welche nach dem Dafürhalten der Deputation ein Gesetz über die-Vertre tung der Mitglieder der Genossen einer evangelisch-luthe rischen Localkirche gebaut werden müsse. Die Erste Kammer trat stin ihrer 19. Sitzung am 8.. Februar 1843 den Ansichten der Deputation allenthalben bei und es wurden die gefaßten Beschlüsse an die Zweite Kammer abgegeben, welche die.Begutachtung des-fraglichen Gesetzentwurfs ehe.nfa.lls an ihre erste Deputation verwies, und diese erstattete unterm 14. März 1843 .Ken in Lan-d- tagsacten Beilage .zur dritten Ubtheilung, Seite 569 er sichtlichen, vorläufigen. Berscht .und riech darin ihrer Kam mer an, I. Ken Abschlüssen der Ersten Kämmer soweit beizu treten, daß sie den in Rehe stehenden Gesetzentwurf -ablehnen und die Staatsregierung ersuchen wolle, einen andern mit den oben unter a, «, d ausgestell ten Ansichten, und Grundsätzen im Wesentlichen , übereinstimmenden Gesetzentwurf über den fraglichen Gegepständ vorzulegen. ... . Dagegen empfahl die Majorität der jenssitigen Depu tation ihrer Kammer, - II. den übrigen iThkil Kes Beschlusses der Ersten Karti- mer, also die Punkte unter b und ä, abzulehnen. Außerdem beantragte die Depuratiy n nocheittstimmig'r AI., daß die schon bei der Verhanklustg Über^ käs- Schiss» .gesttz -ausgesprochene Ansicht, wie den -Besitzern der
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