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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Nachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen bestellten Deputation der Zweiten Kammer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Nachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen bestellten Deputation der Zweiten Kammer. ^Nachdem die Erste Kammer den Entwurf einer Kir chenordnung in 23 Sitzungen berathen hat, erstattet die un terzeichnete Deputation in Gemäßheit §. 150 der Land tagsordnung ihrer Kammer hierüber noch folgenden Nach bericht: Zu 1 und 2. Die Erste Kammer hat mit 28 gegen 10 Stimmen diese beiden Paragraphen angenommen. Die unterzeichnete Deputation bleibt bei ihrem im Be richt niedergelegten Gutachten sowohl in ihrer Majorität, als in ihrer Minorität stehen- Insoweit in diesem Nachbericht nicht etwas Anderes ausdrücklich bei einzelnen Paragraphen erklärt ist, bleibt die Deputation allenthalben bei ihren im Hauptberichte ge machten Vorschlägen stehen. Die §§. 3 und 4 wurden von der Ersten Kammer einstimmig ohne Debatte angenommen. Zu ß. 5. Die Abstimmung über diesen Paragraphen setzte die Erste Kammer Anfangs aus, nahm den Paragraphen aber in der Sitzung am 18. Januar 1861 unverändert, nur mit Weglassung der Worte: „durch das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts" einstimmig an. Der §. 6 — einschließlich der Eidesformulare — wurde gegen 1 Stimme, sowie unverändert §- 7 rlnstlmnug angenommen. Den H. 8 überwies die Erste Kammer der Deputation zur nochma ligen Berathung. In der am 8. Februar d. I. abgehaltenen Sitzung wurde aber gegen 2 Stimmen der erste Absatz dieses Paragraphen in folgender Fassung angenommen: „Eine Veränderung der bestehenden Kirchenbezirke kann entweder auf Antrag der Betheiligten oder wenn überwiegende Rücksichten auf den kirchlichen Zweck eine solche Veränderung nöthig erscheinen lassen, auch ober» aussichtswegen von dem Oberconsistorium angeordnet wer den und-steht letzerem, nach vorheriger Verhandlung mit den Betheiligten und Regulirung der einschlagenden Ver hältnisse, die Entscheidung über erhobene Widersprüche, sowie die Genehmigung des über die vorzunehmende Ver änderung getroffenen Abkommens zu." Die unterzeichnete Deputation kann sich hiermit ein, verstanden erklären, nur muß nach der Ansicht der Majo rität statt: „Oberconsistorium" „Consistorium" gesetzt und nach dem Worte: „Widersprüche" inserirt werden: „in erster Instanz und in zweiter dem Ministerium des Cultus", während die Minorität (die Abgg. v. König und Neiche- -Eisenstuck) unveränderte Annahme des Beschlusses der Ersten Kammer anrathen. Der zweite Absatz dieses Paragraphen ist so angenom men worden: „Ganze politische Gemeinden sowohl, als einzelne bebaute oder nicht bebaute Grundstück?, welche noch keiner Kirchengemeinde angehören, sind von dem Oberconsisto rium einer nahe gelegenen Kirche zuzutheilen, insofern nicht solche Gemeinden ein selbständiges Kirchspiel bilden wollen und können. Nur die Staatswaldungen, sowie die in und an denselben gelegenen, zum Staatsgut ge hörigen Felder, Lehden, Wiesen, Teiche, Torfstiche und dergleichen, die Waldungen der Universität Leipzig und der Landesschule Grimma, welche bis jetzt zu einem Kir chenbezirke nicht gehört haben, bleiben nach den in dem Gesetze vom 21. März 1843 1 und 2 enthaltenen näheren Bestimmungen von dieser Vereinigung ausge nommen." Auch hiermit erklärt sich die unterzeichnete Deputation einverstanden, nur beantragt die Majorität statt: „Ober consistorium," „Consistorium" und die Minorität (die Abgg. v König und Rciche-Eisenstuck) an derselben Stelle: „Cul- tusministerium" zu setzen. §- 9 nahm die Erste Kammer einstimmig unverändert an. Die §§. 10 und 11 wurden von der Ersten Kammer in derselben Weise ange nommen, wie es die unterzeichnete Deputation vorschlägt.
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