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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
- Titel
- A. Petition des Herrn Abg. Martini
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Abg. Dsmsch. - v. König. - Göhler. - Sörnitz. - Lhümec. - Werdauer. - v. Wöhrmann. - Hclbig. - Müller 11. - vr- Hepner. Abg. Weeg. - Däweritz. - v. Raisky. , vr. Platzmann. - Stöhr. - Eckelman». -- Bürgermeister Koch. - Behr. Präsident Haberkorn. Mit Nein antworteten: Abg. SieSlrr. Abg. Riedel. Präsident Haberkorn: Gegen 2 Stimmen ist die Frage bejaht. Den dritten Gegenstand setze ich für heute aus, schließe die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen- Bon mittag 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung: 1) Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Verbindlichkeit zur Anwendung gestempelter Alkohole Meter betreffend; 2) Bericht der vierten Deputation über die Petition der Deutschkatholiken. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten.) Petition des Herrn Abg. Martini. Nachdem ich in der am 18. December vorigen Jahres stattgefundenen Sitzung der Zweiten Kammer die vom Stadtrathe und den Stadtverordneten zu Glauchau einge reichte, die Gerichts- und Behördenorganisation in den schönburg'schen Receßherrschaften betreffende Petition zu der meinigen gemacht habe, wird es keiner besonderen Recht fertigung bedürfen, wenn ich zu deren Ergänzung und Er läuterung der hohen Ständeversammlung noch Folgendes vorzustellen mir erlaube. Die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Krone Sach sen und dem Hause Schönburg sind bekanntlich normirt: durch den Hauptreceß vom 4. Mai 1740, die Herr schaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein betreffend, 8. durch den Nebenreceß von demselben Tage, die nie dere Grafschaft Hartenstein und die dazu gehörige Herrschaft Stein betreffend und 6. durch den unterm 9. October 1835 abgeschlossenen, mittelst Verordnung vom 23. November ez. s. durch das Gesetzblatt bekannt gemachten Erläuterungs- , receß. Zu dem Abschlüsse des Letzteren haben neben fortwäh renden Streitigkeiten über die Auslegung des ziemlich un deutlich abgefaßten Hauptrecesses, insbesondere auch die seitdem durch Aufhebung der deutschen Reichsverfassung und sonst eingetretenen wesentlichen Veränderungen der Staatseinrichtungen die hauptsächlichste Veranlassung ge geben. Leider hat es dabei auch an dem vermittelnden Einflüsse österreichischer Politik nicht gefehlt. Das Nähere hierüber enthalt der Bericht, der Finanz deputation der Zweiten Kammer vvm 13. Februar 1849 (Landt.-Acten vom Jahre 1849, III. Abth. 1. Bd., S. 71) nebst den dazu gehörigen Beilagen. Da es sich gegenwärtig weniger darum handeln kann, wie die fraglichen Verhältnisse entstanden, als vielmehr, wie die Nachtheile, welche daraus für die Bewohner der Receß herrschaften erwachsen, zu beseitigen sind, so . muß ich mir gestatten, Diejenigen, welche sich über die Entstehungsge schichte sämmtlicher Necesse, sowie über die sonst einschla- zenden Verhältnisse zu unterrichten wünschen, auf' jenen Bericht mit seinen Beilagen und auf die zahlreich vorhan-- denen literarischen Hülfsmittel zu verweisen. Denn so gewichtig auch immerhin die Bedenken er scheinen mögen, welche schon früher und erst in der neuesten Zeit wieder gegen die Rechtsgültigkeit des Recesses vom 9. October 1835 und der darin dem Hause Schönburg ein geräumten Vorrechte, sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Ständeversammlung erhoben worden sind und welche sich in der Hauptsache auf die Behauptung stützen, daß die ständische Zustimmung dazu nicht in verfassungsmäßiger Form erfolgt sei, (Mittheilungen vom Jahre 1849, Zweiter Kam mer Nr. 21 und 22, Erster Kammer Nr. 22, 32 bis 35> so dürfte es doch, nachdem die königliche Staatstegierung selbst während der aufgeregten Verhandlungen des Land tages vom Jahre 1849 wiederholt auf das Bestimmteste er klärt hat, . daß sie die formelle Gültigkeit der Recesse unbedingt als völlig unzweifelhaft anerkenne und jederzeit anerkennen werde, (Mittheilungen vom Jahre 1849, Erster Kam mer, S. 509, Zweiter Kammer, S. 387, 391- 407) welcher Erklärung sich übrigens damals sogar solche Kam mermitglieder angeschloffen haben, denen man sonst nicht gerade eine besondere Vorliebe für die Interessen des Hau ses Schönburg zum Vorwurfe machen kann und nachdem die Stände erst in dem Jahre 1857 wieder durch nachträg liche Genehmigung der auf Grund §. 88 der. Verfassungs urkunde unterm.15. September und 17. November,1856 von derStaatsregierung erlassenen Verordnungen (S.3^9flg. und 408 flg. im Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1856) . . (Mittheilungen vom Jahre 1857, Zweiter Kammer, Nr. 5)
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