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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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so möchte ich diese. Bestimmung fast im Interesse der Re gierung beklagen; denn die Regierung würde gewiß oft dabei in eine üble Lage gebracht, wenn sie jedesmal erwä gen soll, welche Grenzen hierbei innegehaltrn werden sollen. Meiner Ansicht nach ist das für die Negierung das Aller gefährlichste; denn dieselbe wird, sie mag diese Vergünsti gung noch so weit ausdehnen, nicht vorwurfsfrei bleiben, wenn die Aushändigung der Paßkarten in gewisse Grenzen beschränkt und dem Ermessen der Behörde anheim gegeben ist. Ich erwarte daher, daß die Staatsregierung ein liberaleres Princip verfolgt. Abg. Bürgermeister Koch: Der Herr Referent hat be reits bestätigt, daß zwischen der Auffassung des Seite 498 des Deputationsberichts abgedruckten Paßkartenvertrags Seiten der Staatsregierung und der Deputation eine Dif ferenz obwaltet, GUattep Sie mir, zu Rechtfertigung der von der Ansicht der hohen Staatsregierung abweichenden Auffassung der Deputation kurz noch Folgendes hervorzu heben. In Art. 6 des gedachten Paßkartenvertrags ist doch das wesentliche Gewicht darauf gelegt, daß in der Organi sation der zu Ausstellung der Paßkarten zu ermächtigenden Behörden die erforderlichen Garantien vorhanden seien, welche das Interesse der öffentlichen Sicherheit erfordern. Darauf die nöthige Rücksicht zu nehmen, ist durch diese Bestimmung des Paßkartenvertrags den Regierungen zur Pflicht gemacht worden. Wenn nun aber alle Paßpolizeibehörden eines Landes die erforderlichen Garantien in sich enthalten, oder wenn, was Sachsen betrifft, die -Staatsregierung in der Organisation derjenigen Behörden, welche zu Ausstellung von Pässen in das Ausland ermächtigt sind, kein Bedenken erblickt, welches der Ausstellung von Paßkarten in Beziehung auf die Sicherheit cntgegenstehen könnte, so sehe ich nicht ein, warum die Staatsregierung durch Art. 6 behindert sein sollte, dann allen diesen Paßpolizeibehörden die Ermächti gung zu Ausstellung von Paßkarten zu ertheilen; denn die Garantien für die Sicherheit sind vorhanden und wenn sie dieselben bei Bestimmung der Paßkartenbehörden berück sichtigt hat, so hat nach meiner Auffassung die Regierung dem Vertrage Genüge geleistet. Jndeß die Verschiedenheit der Auffassung besteht nun einmal und sofern der Sinn, welchen die Staatsregierung dem Paßkartenvertrage unter legt, diesem wirklich zu Grunde liegen sollte, d. h. sofern die Regierungen, welche denselben abgeschlossen haben, die sen Sinn dabei im Auge gehabt hätten, würde die Staats regierung allerdings, wie die Sache nun einmal liegt, ge hindert, sein, ohne Weiteres auf eine Abweichung von der bisherigen Praxis «und somit auf die Wünsche der Petenten einzugehen. Deshalb schien cs der Deputation gerathcn, den ersten Wheil des Antrages, wie er Seite 495 steht, mit aufzunehmen, nämlich daß sich bei der Paßkartenconferenz Seiten der Regierung -für die Möglichkeit der Erfüllung der Petita verwendet werde, daß also die Regierung auf Beseitigung der der Gewährung des Gesuchs der Petenten etwa entgegenstehenden Bestimmungen des Paßkartcn- vertrags hinwirken möge. Das war aber auch der Grund, weshalb die Deputation Anstand nehmen mußte, die Pe titionen der Staatsregierung ohne Weiteres zur Berück sichtigung anzuempfehlen. Denn eine Auslegung des Paß kartenvertrags mit der Wirkung, daß dieselbe von der Staats regierung unter allen Umständen als bindend anerkannt werden müßte, schien nicht in der Aufgabe und Befugniß der Deputation zu liegen; wohl aber hielt sie sich vollstän dig dazu berechtigt, die Staatsregierung auf das höchst Wünschenswerthe einer Abänderung der einschlagenden Be stimmungen, wo sich solche zu Erreichung dessen, was die Petitionen bezwecken, nothwendig machen sollte, hinzuwei sen. Für den Fall jedoch, daß eine solche Abänderung nicht zu Stande kommen sollte, hat die Deputation gerathcn, der Staatsregierung den zweiten Lhcil ihres Antrags anzu empfehlen, in der bestimmten Voraussetzung, daß dieselbe dann der Ansicht, welche die Deputation von dem Paß- kartenvertrage hat, sich selbständig soweit als möglich an nähern werde. Im Wesentlichen besteht übrigens zwischen dem Anträge des Abg. Emmrich und dem der Deputation kein besonderer Unterschied. Hätte die Deputation die Pe tition der Staatsregierung einfach zur Erwägung zu über geben beantragt, so würde ich einen Unterschied zugeben. Die Deputation fügt aber der Bitte um Erwägung noch das Ersuchen bei: „eventuell selbständig innerhalb dsr vertragsmäßig bestehenden Grundsätze möglichst gleichmäßige Ausdehnung der Besugniß zur Ausstellung von Paßkarten auf die zur Ausstellung von Pässen ins Ausland ermächtigten Stadträthe geschehen zu lassen." Dieses Ersuchen enthält zugleich die Bitte um Berück sichtigung. Wenn hiernächst der Herr Regierungcommissar erwähnte, daß es nöthig sei, das Wort „gleichmäßig" aus dem Anträge zu beseitigen, so kann ich mich damit nicht einverstehen. Dieses Wort soll bedeuten, daß die Staats regierung bei möglichster Ausdehnung der Befugniß zu Aus stellung von Paßkarten.auf alle Paßpolizeibehörden gleich mäßige Grundsätze in Anwendung bringe. Deshalb aber scheint mir die Beifügung des Wortes nicht übeiflüssig zu sein. Was nun die Sache selbst betrifft, so kann ich auch in der Zlhat einen praktischen Nutzen von der Ausschließung einzelner Polizeibehörden von der Befugniß, Paßkarten aus- zustellen, selbst für den Fall nicht erblicken, daß die Regie rung, —was sie jedoch der Deputation gegenüber in Abrede gestellt,,hat — Zweifel in die Zuverlässigkeit derselben setzen sollte. Denn es ist bekannt, daß die betreffenden Polizei behörden von den zu Ausstellung der Pgßkarftn berechtig ten Behörden allemal gefragt werden, ab hinsichtlich der eine Paßkarte verlangenden Person die nöthige Garantie gegen Mißbrauch vorhanden sei. Ich selbst bin früher Po lizeibeamter in einer Stadt gewesen, welcher jene,^Befugniß 165*
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