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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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als wäre gar keine Wahl gewesen; es existirt also auch eine Stellvertretung gar nicht. Ich glaube also, es liegt hier nicht der Fall vor, daß eine vollständig begründete Stell vertretung da ist. Ich kann mich vielleicht irren; aber das halte ich an sich für ausgemacht: so wie wir der Re klamation stattgeben, ist auch die Stellvertretung vollkom men erledigt. Präsident Haberkorn: Ich muß mich da auf einen ganz analogen Fall berufen. Am Landtage 1855 recla- mirte genau wie im vorliegenden Falle bei der Kammer der Advocat Noitzsch in Löbau gegen seine Wahl als Principal- abgeordneter und wurde Seilen der Kammer hierauf be- schloffen, seiner Reklamation stattzugeben; gleichzeitig aber auch seinen Stellvertreter, den Stadtrath Püschel in Zittau, einzuberufen. Es trat nun auch der Stellvertreter sofort für Jenen ein, nachdem der Reklamation desselben statt gegeben worden war. Das scheint mir der prägnanteste Fall zu sein, welcher meinen Abstimmungsvorschlag und die Praxis rechtfertigt, daß, wenn der Reclamation stattgegeben wird, daraus folgt und zu beschließen ist, daß der Stell vertreter einberufen werden muß. Abg. v. Erregern: Ich danke dem Herrn Präsidenten für die Ekläuterung; denn wenn der Fall schon dagewesen ist, so fühle ich mich vollkommen beruhigt. Präsident Haberkorn: Ich frage demnach: Will die Kammer nach dem Vorschläge des Directvriums der Recla mation Meinerts stattgeben und den Stellvertreter einbe rufen? (Es erklärten sich darauf 33 dafür gegen 30 Stimmen.) Es wird nun dieser Entschluß Herrn Meinert bekannt gemacht;" zugleich aber auch der Stellvertreter einberufen werden. Wir können nunmehr zum vierten Gegenstand der heu tigen Tagesordnung übergehen, nämlich zur Wahl der vierten Deputation, welche für Petitionen und Be schwerden besteht, welche nicht von den Kammcrmitgliedern ausgchen. Es sind auch in diese Deputation sieben Mit glieder zu wählen, weshalb ich Sie ersuche, so viel Namen aufzuschreiben. (Nachdem dies geschehen.) Es sind 63 Stimmzettel eingegangen. Sofort bei der ersten Wahl haben sämmtliche Mitglieder der vierten De putation die absolute Stimmenmehrheit erhalten, nämlich Abg. Hoffmann 60, Abg. Meinert 58, Abg. Nostitz-Pauls- dorf 57, Abg. Emmrich 56, Abg. Kleeberg 55, Abg. Rü ger 52 und Abg. Günther 37. Es ist somit die Wahl der vierten Deputation beendet. 134 der Landtagsordnung schreibt noch vor: „Zur Redaktion der Landtagsacten wird in Gemäßheit des H. 136 der Verfassungsurkunde von bei den Kammern eine gemeinschaftliche Deputation bestellt, zu welcher jede Kammer einen Secretär und ein anderes Mit glied abordnet." Dieses andere Mitglied ist jetzt zu wäh len und ich ersuche Sie also, den Namen desjenigen auf einen Zettel zu schreiben, den Sie zum Mitglieds der Re dactionsdeputation zu wählen gedenken. (Es erfolgt nun die Einsammlung und Verlesung der Stimmzettel.) Es ist der Abg. vr. Platzmann mit 57 Stimmen in die Redactionsdeputation gewählt. Es sind somit die Gegenstände unserer heutigen Ta gesordnung beendigt. Ein Bericht liegt der Kammer be reits seit gestern gedruckt vor: „der Bericht der Zwischen deputation über den Entwurf eines Gewerbegesetzcs;" ein zweiter ist noch zu erwarten: „der Bericht der zweiten De putation über einen Nachtrag zum Gesetz vom 5. Mai 1851." Beide Gegenstände bringe ich auf die nächste Tages ordnung. Was nun aber den Tag selbst anbelangt, so be raume ich die nächste Sitzung auf den 15. November, also heut über 8 Tage und zwar deshalb an", weil es sich, un streitig wenigstens in socialer Beziehung, um die wichtigste Gesetzesvorlage des gegenwärtigen Landtages handelt, welche in der nächsten Sitzung zur Berathung kommen soll, näm lich die über das Gewerbegesetz. Es muß unbedingt sämmt- lichen Mitgliedern hinlängliche Zeit gegönnt werden, um dem Gesetzentwurf nebst Motiven, den umfänglichen Be richt der Zweiten und auch der Ersten Kammer sorgfältig prüfen und studiren zu können und hierzu, glaubt das Di rektorium, ist eben eine Frist von 8 Tagen erforderlich. Es wird also nächsten 15. November, vorausgesetzt, daß der Druck des kurzen Berichts über einen Nachtrag zum Gesetz vom 5. Mai 1851 rechtzeitig vollendet werden kann, zu nächst dieser Bericht und dann der Bericht über den Ent wurf zu einem Gewerbegesetz zur Berathung gebracht wer den. Der Herr Sekretär hat das Protokoll bereits ange fertigt und es wird dasselbe sofort noch vorgelesen werden. (Secretär Fincke verliest das Protokoll.) Wird das eben vorgelesene Protokoll genehmigt? (Niemand erhebt sich.) So bitte ich den Herrn Secretär Kasten.und den Abg. Jung nickel, mit mir das Protokoll zu vollziehen. (Geschieht.) Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung A12 Uhr.) Redacteur H. Meinhold, Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 17. November 1860.
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