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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Mtltheriungeu uberdieVer Handlungen des Landtags. II Kammer. ^§LS. Dresden, am II.December 1860. ' Fünfzehnte öffentliche Sitzung der Zweiten ' Kammer am 4. December 1866. Inhalt: Verlesung des" Protokolls. — Registrandenbortrag. — Ent schuldigungen.— Fortsetzung der Berathung über dgs Ge werbegesetz und zwar über die §§. 76 bis mit 81 und weiter über- die §§. 86 und 97. Die Sitzung beginnt 5 Minuten nach 10 Uhr in Anwesenheit von 53 Kammermitgliedern und in Ge genwart des königlichen Commissars Geheimen Raths vr. Weinlig. Präsident Haberkorn: Es wird mit Verlesung des Protokolls, so weit es gestern noch nicht verlesen worden ist, zu beginnen sein. > (Dies geschieht durch Secretar Fincke.) Wird das eben vorgelesene Protokoll genehmigt? — Genehmigt. Ich ersuche die Abgg. Heyn und vr. Baumann, mit mir das Protokoll zu vollziehen. (Nachdem dies geschehen:) Wir gehen zum Vortrage aus der Registrande über. (Nr. 124.) Antrag der Herren Abgg. Cichorius und 25 Genossen um Verwendung der Zweiten Kammer im Verein . mit der Ersten Kammer bei der Staatsregierung, Ihren Bun destagsgesandten zu instruiren, beziehendlich zu ermächtigen, beim hohen Bundestage dahin zu wirken, daß die Rechts beständigkeit der kurhessischen Verfassung vom Jahre 1831, soweit dieselbe den Bundesgesetzen nicht widerspricht, zur Anerkennung gelange. Präsident Hqberkorn: An hie dritte Deputation?- Genehmigt. (Nr. 125.) Petition des stellvertretenden Abgeordne ten der Zweiten Kammer Wieland, überreicht vom Herrn Vicepräsident Oehmichen, das gesetzliche Enteignen von Grund und Boden bei Gründung, Erweiterung und Ver änderung von Gottesäckern betreffend. Präsident Haberkorn: An die vierte Deputation.— Dies waren sämmtlkche Nummern der Registrande. n. K. (I. Abonnement.) Ich habe noch zu bemerken, daß sich der Herr Vice präsident Oehmichen wegen Unwohlseins für die heutige Sitzung entschuldigt hat. Wir können nun zum Gegenstände der heutigen Ta gesordnung, zur fortgesetzten Berathung über das Gewerbegesetz übergehen. Referent Georgi: Unsere BerathunMwird heute zu beginnen haben bei: §. 76. Gegenseitige Pflichten des Lehrlings und des Lchrherrn. Lehrlinge sind ihrem Lehrherrn Achtung und Gehor sam schuldig. Solche Lehrlinge, welche bei dem Lehrherrn m Kost und Wohnung stehen, sind auch der häuslichen Zucht des Lehrherrn unterworfen. Der Lchrherr ist verpflichtet, den Lehrling nach Ver mögen in allen Arbeiten des Gewerbes zu unterweisen oder durch geeignete Gehülfen unterweisen zu lassen und densel ben zu anderen Dienstleistungen nur so weit zu benutzen, als dies ohne Beeinträchtigung des Hauptzweckes geschehen kann. Er hat den Lehrling, zu sittlichem Lebenswandel und zum Besuche der Kirche seiner Confession anzuhalten, dem selben auch, wenn eine gewerbliche Fortbildungsschule am Orte sich befindet, Zeit zum Besuche derselben zu lassen. Besondere Motiven sind hierzu nicht vorhanden. Ihre Deputation bemerkt hierzu im Berichte: Zu §. 76. Die Deputation hat im Wesentlichen gegen die Be stimmungen dieses Paragraphen nichts zu erinnern. Nur glaubt sie, es sei nicht thunlich, den Lehrherrn zu verpflich ten, den Lehrling in allen Arbeiten des Gewerbes zu unterweisen, da bei manchem Gewerbebetriebe, z. B. Ma schinen-, Wagenfabriken u. s. w., sehr verschiedene Gewerbe Vorkommen. Es wird deshalb genügen müssen, auf das jenige Gewerbe hinzuweisen, zu dessen Erlernung der Lehr ling angenommen ist. Ferner hat die Deputation der Ersten Kammer geglaubt, neben der Verwendung der Lehrlinge zu anderen Dienstleistungen der zu häuslichen Verrichtungen, und im Schlußsatz neben den gewerblichen Fortbildungs schulen auch der Sonntagsschulen noch besonders gedenken zu sollen. Die letzte Bemerkung ist gewiß richtig, weil die für manche Lehrlinge sehr nützliche Sonntagsschule nicht allemal als gewerbliche Fortbildungsschule bezeichnet wer den kann; häusliche Verrichtungen sind wohl unter anderen Dienstleistungen mit zu verstehen, indessen will die Depu tation deshalb keine Differenz erheben. Sie beantragt hiernach: auf der zweiten Zeile des zweiten Satzes anstatt der 51
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