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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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„I. An die Stelle der zeitherigen Unterärzte, also der Acrzte zweiter Classe, bei der Armee treten künftig hin unter der Bezeichnung „Assistenzärzte" nur solche Aerzte in die Armee ein, die nach den bestehenden oder künftig zu ertheilenden Vorschriften in vollem Umfange die Berechtigung zu Ausübung der innern und äußern Heilkunde im Königreiche Sachsen be sitzen. Dieselben erhalten bei der Zutheilung an die Truppe, der sie angehören sollen, den Rang eines Leutnants und beziehen außer einem festen Gehalte von 300 Thalern jährlich die Quartiergelder und Ortszulagen eines Leutnants, sowie anstatt eines Dieners ein Aequivalent von 30 Thalern bei den Fußtruppen und von 60 Lhalern bei den Truppen zu Pferd. Die bei den letzteren angestellten Assi stenzärzte erhalten keine Rationen, sondern werden durch Ueberweisung eines Dienstpferdes beritten ge macht. Zugleich mit diesen Assistenzärzten und unter Einrechnung in die etatmäßige Zahl, können aber auch noch ganz unter den bisherigen Bedingungen Aerzte zweiter Elaste, die als solche auch nach Ein führung der neuen Medicinalverfassung ihre Prü fung noch haben bestehen dürfen, in der Armee an gestellt werden." Die Zweite Kammer hat im Uebrigen, diese Bestim mungen anerkennend, beantragt: „Bei der Slaatsregierung den Antrag zu stellen, daß dieselbe eine völlige Gleichstellung der mit Offiziers- charactcr dienenden Militärärzte auch in Bezug auf Be dienung mit Offizieren der Truppe, bei welcher sie stehen, herbeiführen mögen." Unsere Deputation beantragt, wie ich schon erwähnt babe, sowohl die Annahme dieses Antrages, als auch die Zustimmung zu dem von der Staatsregierung vorgelegten Punkte. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand zu dem soeben vorgetragenen Theil des Berichtes Etwas zu bemerken hat? Staatsminister v. Rabenhorst: Aus dem Bericht der geehrten Deputation der hohen Kammer über diesen Punkt geht deutlich hervor, daß sie einen Ausweg zu finden ge trachtet hat, um dem Kriegsministerium möglichst gerecht zu werden; namentlich hat die Deputation hervorgehoben, daß die ganze Organisation erst in Zukunft ins Leben treten werde und daß die Regierung daher immer in der Lage sein werde, nachzuhelfen, wenn inzwischen sich Mängel ge zeigt hätten, welche abzustellen wären; allein wenn die Re gierung sich entschließen könnte, den von der Zweiten Kam mer angeregten Antrag anzunehmen, so würde sie auf der Stelle verbunden sein, diesem Anträge gemäß fortwährend zu verfahren und nicht nur von dem Augenblicke an den jenigen Aerzten gegenüber, welche bereits als Assistenzärzte in der Armee angestellt sind, so, als ob sie Offiziere der Armee waren, sondern auch denjenigen gegenüber, welche die Regierung verpflichtet ist, sobald als möglich in der Armee anzustellen, damit der bereits vorhandene Mangel ersetzt werde. Nun trägt aber die Staatsregierung bedeutend Be denken, auf den Antrag sogleich einzugehen. Es läßt sich nicht genau übersehen, welche Folgen er haben wird. Der dienstliche Unterschied der Offiziere und Aerzte ist gar zu groß; ich will nur auf einen Punkt aufmerksam machen, der die Diener z. B. bei den Truppen zu Pferde betrifft. Bei der Reiterei und der reitenden Artillerie ist der Diener nicht Combattant in Folge bundesgesetzlicher Bestimmungen; er wird deshalb nicht uniformirt, erhält von dem Offizier eine Livree und der Offizier sorgt auch für sein Fortkommen, er macht ihn beritten. Wie soll nun hier eine Gleichstel lung zwischen Aerzten und Offizieren eintreten können und offenbar ist der Vorschlag der Regierung, dem Arzte 60Tha- ler Entschädigung zu gewähren, ein viel milderer und bes serer, als wenn der Arzt aufgefordert würde, aus seinen Mitteln für den Diener zu sorgen. Es ist dies nur ein Punkt, den ich hier erwähne; aber es bieten sich vielleicht eine ganze Menge dar. Ich bin also nicht im Stande, für den Antrag mich zu erklären. Freiherr v. Welck: Ich muß ganz Dem beitreten, was soeben von Seiten des Herrn Kriegsministers erwähnt wor den ist. Ich habe bedauert, daß die Bestimmung, wie sie in der Vorlage enthalten ist, nicht die allgemeine Genehmi gung gefunden hat und daß auch unsere geehrte Deputation dieselbe nicht hat aufrecht erhalten wissen wollen. Es kann mich in der Lhat dabei nur Das trösten, daß über solche specielle Bestimmungen nothwendig erst noch genauere Er örterungen angestellt und Beschlüsse von Seiten des hohen Kriegsministeriums gefaßt werden müssen. Ich bin fest überzeugt, daß vielen Aerzten mit der Gewährung einer Zu lage vvn 30 und resp. 60 Thalern weit mehr gedient ist, als mit der Stellung eines Dieners und ich kann es un möglich für zweckmäßig und billig finden, blos wegen eines angeblichen Princips allgemeiner Gleichmacherei hier auf einem Vorschläge zu bestehen, der eben, wie mir scheint, in vielen Fällen nicht zweckmäßig und nicht im Interesse der Betheiligten sein kann; ich tröste mich aber damit, daß dies einer der Punkte sein wird und muß, welche einer genauen Erwägung und Bestimmung Seitens des Ministeriums Vorbehalten werden müssen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter das Wort verlangt? — Es ist nicht der Fall. Ich kann daher die Debatte schließen und zwar unter Ertheilung des Schlußwortes an den Herrn Referenten. Referent Vicepräsident v. Friesen: Das, was Herr Baron v. Welck soeben aussprach, ist auch die Ansicht der Deputation gewesen. Der Antrag wird zur Erwägung der hohen Staatsregierung gestellt, eben so, wie ihn die Zweite
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