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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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daß von dem Vorlesen der Motiven abgesehen würde? Die hohe Staatsregierung ist einverstanden, daß die Vorlesung der Motiven nicht stattsinde. Ich würde nun zu erwarten haben, ob auch die Kammer dies wünscht? Es scheint dies auch der Fall zu sein und es würde daher von Vorlesung der Motiven abgesehen werden können*). Referent Bürgermeister Müller: Der Bericht lautet: Der obengedachte Gesetzentwurf bezweckt die Beseiti gung von Unrichtigkeiten und Unsicherheiten für den Spi ritushandel. Er beruht ganz auf derselben Basis, welche den gesetzli chen Bestimmungen über Maaße und Gewichte auf ande ren Verkehrsgebieten zum Grunde liegt, weshalb auch dieser Gesetzentwurf in dem Berichte der jenseitigen Deputation mit Recht als ein Nachtrag zum Gesetze vom 12. Marz 1858, die Einführung eines allgemeinen Landesgewichtes betreffend, bezeichnet wird. Wenn man den Staat für berechtigt hält, hinsichtlich der Beschaffenheit der Gewichte, Waagen und Mczaße für den Verkehr den Willen des Einzelnen an gewisse Beschrän kungen zu binden, so erscheint derselbe auch gerechtfertigt, wenn er nur den Gebrauch gleichförmiger und geprüfter Instrumente zu Bestimmung der Stärkegrade von wein geistigen Flüssigkeiten für den öffentlichen Verkehr zulas sen will. Schon hieraus ergiebt sich die Nothwcndigkeit der Er lassung des in Absicht liegenden Gesetzes; es ist aber auch dieselbe sowohl in den Motiven zur Vorlage, als auch in dem jenseitigen Berichte, auf welchen man zur Ergänzung andurch ausdrücklich Bezug nimmt, ausführlich dargelegt und kann es somit die unterzeichnete Deputation, obschon sie der oft gehörten Mahnung, die Gesetzeszahl nicht unnöthig zu vermehren, gern Rechnung trägt, die von der Zweiten Kam mer einstimmig ausgesprochene Annahme desselben im All gemeinen nur empfehlen. Ueber die Frage freilich: ob das in der Gesetzesvorlage genannte Meßinstru ment und die dazu gehörigen Reductionstabellen richtig sind? kann die Deputation selbsteigen nicht urtheilen, sie muß in dieser Hinsicht der Wissenschaft und den darauf sich stützen den ausführlichen Regierungsangaben Vertrauen schenken und glaubt dies um so mehr thun zu können, als die Steuerbehörden des Landes schon seit längerer Zeit sich der .Thermo-Alkoholometer nach Trolles in bewährter Weise be dienen und in Preußen, wo der Schwerpunkt des Spiri tushandels liegt, der alleinige Gebrauch dieses Instrumentes nebst dazu gehörigen Reductionstabellen bereits vor Jahres frist gesetzlich angeordnet worden und seit Anfang dieses Jahres bereits ins Leben getreten ist. Für Auslegung eines solchen Messers im Local der Deputation wird durch den königlichen Commissar gesorgt werden, damit, wie mehrseitig gewünscht wird, die Mit glieder der Kammer sich von dessen Beschaffenheit überzeu gen können. *) Die nicht zum Vortrag gelangten allgemeinen Motiven s. L.M. II. K. S. 2027. Hier würde nun die allgemeine Debatte eintretcn kön nen, Herr Präsident! Präsident v. Schönfels: Es würde nun die allge meine Debatte zu eröffnen sein, insofern eine solche beliebt werden sollte. Es scheint jedoch, als wenn Niemand das Wort ergreifen will. Wir können daher zur speciellen Be- rathung übergehen. Referent Bürgermeister Müller: §. 1. (S. L.M. H. K. S. 2027.) Die speciellen Motiven sagen hierzu: (S. L.M. II. K. S. 2028.) Hierzu sagt der Bericht: Die einzelnen wenigen Punkte des Gesetzes betreffend, so hat die Deputation . - ru§. 1,. nur zu bemerken, daß die jenseitige Deputation auf die Frage über gleichförmige Feststellung des in Preußen und Sachsen bestehenden Maaßes der Quart und Kanne um deswillen nicht näher eingegangen ist, weil dermalen in Frank furt am Main bevollmächtigte Sachverständige mehrerer deut schen Regierungen über Einführung gleichen Maaßes und Gewichtes verhandeln. Die Unterzeichneten sprechen sich im gleichen Sinne aus. Das Resultat dieser Verhandlungen wird erst abzuwarten sein. Der königliche Commissar hat auf den Wunsch der andern Deputation, daß die Stempel- und Aichungskosten möglichst niedrig gestellt werden möchten, erklärt, daß diese Kosten nicht allzuhoch ansteigen könnten, übrigens bei ge höriger Schonung des Instrumentes cs nur einer einmaligen Anschaffung desselben bedürfen werde. Diesem Wunsche sich anschließend und damit einverstanden, daß zunächst nur die Normalaichungscommission mit Prüfung und Stempe lung der Thermo-Alkoholometer nebst Tabellen beauftragt werde, glaubt die unterzeichnete Deputation auch noch den Wunsch hinzufügen zu dürfen: daß zur Erleichterung der Anschaffung geaichte Mes ser und gestempelte Tabellen bei den Aichämtern des Landes zum Verkauf niedergelegt werden möchten. Diesem Wunsche soll auch nach der Erklärung des Herrn Regierungscommissars thunlichst entsprochen werden und somit wird §. 1 zur unveränderten Annahme empfohlen. Präsident v. Schönfels: Es würde nun die Dis- cussion über §. 1 zu eröffnen sein. Rittergutsbesitzer v. Römer: Ich möchte mir nur eine Anfrage an den Herrn Regierungscommissar erlauben, ob durch die neuen Functionen, die durch dieses Decret der Normalaichungscommission übertragen werden, eine Er höhung des Budgetsatzes für diese Commission erwachsen kann. Es scheint zwar nicht so; ich bitte aber doch um Auskunft darüber.
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