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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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lediglich darin ihren Grund haben, daß dieselben nicht, wie die gewöhnlichen Auslandspässe, einer Stempclabgabe un terliegen, ebenfalls kein Bedenken, der ersten Kammer zu empfehlen, dem jenseitigen Beschlüsse sich anzuschließen und „diesen Theil der Petition auf sich beruhen zu lassen". (König!. Commissar Geheimer Rath vr. Weinlig tritt ein.) Präsident v. Schön fels: Es würde nun die Dis kussion zu eröffnen sein über den soeben vorgetragenen Be richt und ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort er greift? — Der Herr Commissar! König!. Commissar Körner: Die geehrte Depu tation hat im vorliegenden Bericht einen Antrag gestellt, der in einiger Beziehung von dem Beschluß der Zweiten Kammer abweicht, nämlich insofern als nicht blos bean tragt worden ist, bei der nächsten Paßkartenconferenz dahin zu wirken, daß wo möglich alle städtischen Paßpolizeibehör den die Ermächtigung bekommen, auch Paßkarren auszu stellen, sondern auch in sonst geeigneter Weise auf völlige Beseitigung der die. Ausdehnung der Ermächtigung zur Ausstellung von Paßkarlen auf alle zur Ertheilung von Auslandspässen befugten Stadrräthe hindernde Vertrags bestimmungen hinzuwirken. Nun habe ich von Seiten der Staatsrcgierung, die ohnehin bei der Verhandlung in der Zweiten Kammer bereits erklärt hat, daß sie gern bereit sei, bei der nächsten Paßkartenconferenz dahin zu wirken, den Vertrag von 1850 in der Weise zu modisiciren, daß sie die Ermächtigung erlange, alle Paßpolizeibehörden mit dieser Befugniß zu versehen, hiermit auszusprechen, daß die Re gierung bereit ist, auch auf sonstige geeignete Weise dahin zu wirken, daß den betreffenden Behörden eine solche Be fugniß zu Theil werden könne. Die Regierung ist daher mit dem Anträge der Deputation einverstanden. Präsident v. Schön fels: Es scheint Niemand das Wort ergreifen zu wollen; ich werde mich daher sogleich zur Abstimmung wenden. Zunächst trägt die Deputation darauf an, die fragliche Petition der Staatsre gierung zur Erwägung zu übergeben. Ich frage, ob die Kammer sich hiermit einverstehen will? — Einstimmig Ja. Die Petition soll der Staatsregierung zur Erwägung übergeben werden mit dem Ersuchen, welches soeben vom Herrn Referenten vorgetragen worden ist. Ich werde da her dasselbe nicht wiederholen und frage, ob dieKammer sich auch hierin mit ihrer Deputation einverste hen will? — Einstimmig Ja. Endlich schlägt die Deputation vor, einen Theil der Petition auf sich beruhen zu lassen und zwar den Theil, der am Schlüsse des Berichtes angeführt ist, wo davon die Rede ist, daß für Paßkartcn und Auslandspässe verschiedene Gebühren entrichtet werden müssen und daß die Petenten wünschen, daß hierin eine Aenderung eintreten und die Un gleichheit abgeschafft werden möge. Ich frage, ob die Kammer sich auch hier mitdemVorschlage ihrer Deputation, diesen Theil der Petition auf sich beruhen zu lassen, einverstehen will? — Ein stimmig Ja. Und somit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Wir wenden uns nun zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, zu dem Bericht der drittenDeputationüberdiePetitionOttoGott- schald'szu Golzern undGenossen, dieAblösung des Mahlzwanges betreffend. Ich ersuche Herrn v. Nostiz-Wallwitz als Referenten, den Rednerstuhl zu be treten und uns den Bericht vorzutragen. Referent Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz: Die vorliegende, von mehreren Mühlenbesitzern an die Ständeversammlung gerichtete Petition ist am 20. Februar dieses Jahres bei der Ersten Kammer cingegangcn und nachdem sie Herr Bürgermeister Hennig zu der seinigen ge macht, laut Beschlusses vom 2l. desselben Monats der Unterzeichneten dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen worden. Das Gesuch der Petenten geht dahin: „Die Ständeversammlung wolle sich bei der königlichen Staatsregierung dafür verwenden, daß das (nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1838 über die Aufhebung des Bier- und Wahlzwanges, in der Regel nur den Zwangspflichtigen zustehende) Recht, auf Ablösung des Mahlzwangs anzutragen, auch den berechtigten Mühlenbesitzern gesetzlich nachgelassen werde." Bevor man auf die von den Petenten ihrem Anträge beigefügtcn Motiven eingeht, erscheint es zweckmäßig, die bezüglich der Ablösung des Wahlzwangs zur Zeit bestehenden gesetzlichen Vorschriften in der Kürze vorzuführen. Nach den 26 und 27 des oben gedachten Gesetzes vom 27. März 1838 ist der Mahlzwang zwar der Aufhe bung gegen Entschädigung der Zwangsberechtigten von Seiten der Zwangspflichtigen unterworfen, es hängt jedoch in der Regel vom freien Willen der letzteren ab, ob sie diese Aufhebung verlangen und die gesetzliche Entschädigung leisten oder das Zwangsverhältniß fortsetzen wollen. Auf der anderen Seite ist der Besitzer einer Zwangs mühle nach Maaßgabe der §Z. 43 bis 45, sofern nicht be sondere Rechtstitel entgegen stehen oder sofern er nicht ver bunden ist, unter Bedingungen zu mahlen, welche für ihn lästiger als die in Suchmühlen sind, zwar befugt, ohne daß den Zwangspflichtigen ein Widerspruchsrecht zukommt oder sie deshalb auf eine Entschädigung Anspruch machen können, unter Aufgabe seines Zwangsrechts und Entlassung der Zwangspflichtigen von ihrer, seinem Rechte gegenüber stehenden Verbindlichkeit, seine Mühle eingehen zu lassen oder derselben eine andere Bestimmung zu geben. Dagegen steht ihm das Recht auf Ablösung des Mahlzwangs gegen Entschädigung zu provociren nur dann zu, wenn er ent weder durch emgegenstehende Rechtstitel in der freien Be- Nutzung seiner Mühle behindert oder verbunden ist, unter
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