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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Hauptsache die gewesen, daß die Zagdgenvssenschaften, resp. Gemeinden, welche eben durch ihre unmittelbare Lage an einer siscalischen Waldung einen guten Wildstand und vor züglich Rehstand und mithin überhaupt eine gute Jagd bekommen haben, diese netto zweimal geschenkt bekommen haben, einmal durch die deutschen Grundrechte und einmal durch die nachmalige Negietungsmaaßregel. Diejenigen hin gegen, welche nicht in der Nahe einer siscalischen Waldung gelegen sind und wo häufig die Jagd sehr geringer Natur ist, diese haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ablösen müssen. Das ist die Ungleichheit, die wir meinten, daß Diejenigen, die eine gute Jagd haben, sie zweimal geschenkt erhielten und Diejenigen, die eine schlechte oder gar keine haben, sie haben ablösen müssen. Präsident v. Schönfels.' Ich habe zu erwarten, ob noch Jemand weiter das Wort verlangt? — Es scheint nicht der Fall zu sein, ich kann daher die Debatte schließen und zwar sowohl die allgemeine als die specielle; denn es hat sich die allgemeine Discussion derart, mit der speciellen vermischt, daß dieselbe jedenfalls erschöpft ist. Insofern der Herr Referent nicht noch Etwas zu bemerken hat, würde ich sogleich zur Abstimmung übergehen. Es bieten sich in Bezug auf diesen Bericht mehrere Fragen dar, die erste wird auf die Abänderungsvorschläge gehen, wie sie in der Zweiten Kammer angenommen worden sind und die unsere Deputation auch hier zur Annahme empfiehlt. Der erste dieser Vorschläge befindet sich auf Seite 638 des Berichts und geht dahin: „Das Recht der Drtspolizeibrhörde, den nach Maaß- gabe des §. 16 unter g, b, e gefaßten Beschlüssen die Genehmigung zu versagen, sei nur auf den Fall zu be schränken, daß ihr gegen die Person des Pachters oder Jägers ein erhebliches Bedenken beigehe." Diesem Abänderungsvorschlag der Zweiten Kammer rathet die Deputation an, Beifall zu schenken, jedoch mit einigen Abänderungen, welche Vorbehalten bleiben und die erst später zur Abstimmung kommen. Zunächst würde also auf Punkt 1 , Seite 638 des Berichts die Frage zu richten sein, und ich frage also, ob die Kammer auf Anra- then der Deputation diese Abänderung eben falls genehmigt? — Einstimmig Ja. In Bezug auf Punkt 1 schlägt die Deputation noch vor, einen Vorbehalt zu machen, und zwar soll er folgen- dermaaßen lauten: „Erachtet sich die Minorität einer Jagdgenossen schaft durch den nach Stimmenmehrheit gefaßten Be schluß benachtheiligt, so ist sie, auch wenn derselbe sich blos auf die Art der Verpachtung bezieht, befugt, die Suspension desselben zu verlangen und ihre Bedenken der Obrigkeit anzuzeigen, welche, wenn sie dieselben be gründet findet, eine Abänderung des gefaßten Beschlus ses anzuordnen hat." Diesen Vorbehalt wünscht, wie ich bereits erwähnte, die Deputation in Punkt 1 einzufügen, und ich frage, ob auch hier die Kammer ihrer Deputation bei- pflichtet? — Einstimmig Ja. Ferner empfiehlt die Deputation bei Punkt 1 in §. 3 der Verordnung vom 13- August 1849 vor dem Worte „Jäger" die Einschaltung „in festem Lohne stehende und Jagd und Forstschutz als ihr Hauptgewerbe betreibende", und ich frage, ob die Kammer die ser Einschaltung, die von der Deputation em pfohlen wird, ihren Beifall schenkt? — Gegen 1 Stimme Ja. Ich gehe nun zu Punkt 2, der sich ebenfalls auf Seite 638 des Berichts findet und der von der Zweiten Kammer ebenfalls bereits Annahme gefunden hat. Die diesseitige Deputation empfiehlt denselben zur Annahme. Dieser Punkt heißt: „Bei Verpachtungen im Wege des Meistgebotes sei davon abzusehen, daß dieselbe unbedingt unter Leitung der Ortspolizeibehörde vorgenommen werde, daneben aber die öffentliche Bekanntmachung vor der Verpachtung bei zubehalten." Ich frage, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation diesem Punkte beistimmt? — Einstimmig Ja. Ich komme nun zur dritten Frage. Die Deputation empfiehlt nämlich den Wegfall der Worte im tz. 17 der Verordnung von 1851: „im ersteren Falle sind sie unter Leitung der Orts polizeibehörde vorzunehmen, in beiden Fällen bedürfen sie der Genehmigung derselben". Diese Worte sollen nach Anrathen der Deputation in Wegfall gebracht werden, dafür aber die Fassung des ersten Absatzes anders beschlossen werden und folgendermaaßen lauten: „Jagdverpachtungen können sowohl öffentlich im Wege des Meistgebots, als auch aus freier Hand erfol gen. In beiden Fällen hat ihnen eine vierzehntägige öffentliche Bekanntmachung vorauszugehen. Der Erfolg der Verpachtung ist der Ortspolizeibehörde zur Geneh migung anzuzeigen und ihr deshalb das darüber aufzu nehmende Protokoll zur Einsicht vorzulegen. Die Ein zahlung der Pachtgelder hat pranumerando an den Gemeindevorstand, beziehendlich Stadtrath und durch den selben die Vertheilung nach einer von ihm zu entwerfen den Diftributivnsliste an die einzelnen Empfangsberech tigten unter dessen Verantwortlichkeit z-ü erfolgen." Rittergutsbesitzer Rittner: Ich bitte ums Wort iir Betreff der Fragstellung. Ich wollte nämlich fragen, ob es nicht angehe, daß die Abstimmung über den Passus: „Jagdverpachtungen können u. s. w. bis zu erfolgen", gctheilt werde. Es sind doch zwei verschiedene Bestimmungen und es wäre möglich, die erste Hälfte von dem Worte „Jagd verpachtungen" an bis „vorzulegen", anzunehmen, den zweiten Absatz aber von dem Worte „die Einzahlung" an bis „zu erfolgen", abzulehnen. Wenn es möglich wäre, so würde ich bitten, die Abstimmung zu theilen und zwar
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