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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Es sind deshalb bedeutende und langwierige Prvcesse ent standen und geführt worden; allemal aber ist dahin zu ent scheiden gewesen, daß die Bauverbindlichkeit auf dergleichen Straßen durchaus nicht connex und stammverwandt mir der Verpflichtung der Säuberung der Straßen vom Schnee sei, es ist also auch nach meinem Dafürhalten nicht gut denk bar, wenigstens nach den zeitherigen Ansichten und Grund sätzen, daß in das Straßenbaugesetz neue Bestimmungen über die Verbindlichkeit des Schneeauswerfens ausgenommen werden sollten. Ich muß trotzdem, daß ich im Allgemeinen mit dem Votum einverstanden bin, doch noch'auf eine Spe- cialität eingehen, die mir durchaus nicht so angethan zu sein scheint, daß ich allen einzelnen Vorschlägen mich zu neigen könnte. Es ist nämlich unter 1, Seite 650 z. B. hingestellt, daß künftig „eine Lohnerhöhung für das Schneeauswerfen bei freien Arbeitern bis höchstens 8 Pfennige pro Stunde eintreten zu lassen, während es bei dem Zwangsschneeauswcrfen bei dem jetzigem Satze von 6 Pfennigen pro Stunde verbleibt." Ferner ist gesagt: „Als freie Arbeiter dürfen Mannspersonen unter 18 Jahren und Frauenzimmer nicht angenommen werden". Nun, meine Herren, ich begreife nicht, was hier auf einmal für eine eigenthümliche Ansicht gehegt worden, indem man dem Ministerium und den Verwaltungsbehörden in Angelegenheiten, die lediglich für das Ressort der Verwal tung gehören, Vorschriften geben will, wie Tagearbeiter um freies Lohn, nicht Fröhner oder Zwangsarbci- ter bezahlt werden sollen. Wo und wenn es sich um freie Arbeiter handelt, kann nach meinem Dafürhalten nur den Verwaltungsbehörden die Befugniß zustehen, diese freien Arbeiter nach ihrer gewissenhaften Ueberzeugung und nach den üblichen Lohnverhältnissen, ja selbst und nö- thigen Falls unter angemessener Uebersteigung derselben zu lohnen. Auch muß der Verwaltungsbehörde vollkommen freistehen, 18jährige oder jüngere Leute zur Arbeit anzu legen. Ich bin aber der Meinung, daß man sehr behut sam mit der ganzen Idee umgehen möchte, das Schneeaus werfen durch freie Arbeiter eintreten zu lassen; denn es kommen Fälle vor — selbst in diesem Winter sind dergleichen Lage gewesen — daß mit einer Vehemenz Schnee fällt, daß freie Arbeiter gar nicht in solcher Masse gewonnen werden konnten, um die Passage freizuhalten. Ich erachte es für eine unbedingte Nothwendigkeit, daß man die Verpflichtung der Gemeinden, die lediglich auf polizeilicher Basis beruht, fortbestehen lasse, daß sie bei jedem Vorkommniß, der Schnee mag dick oder dünn fallen, alle ihre Kräfte aufbieten müs sen, die Passage auf den verschneieten öffentlichen Straßen frei zu machen. Auch weiß ich nicht, was man für einen eigenthümlichen Unterschied macht zwischen Poststraßen und gewöhnlichen öffentlichen Straßen. Ich glaube, das Publi kum macht ganz dieselben Ansprüche auf ungehemmten Verkehr auf den öffentlichen Straßen, wie die Postkutschen. Ich sehe in der That nicht ein, wozu man in solcher spe- ciellen Weise dem Ministerium Momente hinwerfen will, um sie bei der künftigen Gesetzgebung ausdrücklich zu be achten. Ich erwähne das nur, ohne jedoch einen entschie denen Antrag zu stellen; ich halte, wie gesagt, das ganze Votum für harmlos, indem die ganze Angelegenheit der Regierung nur zur Erwägung anheimgegeben werden soll und ich bin überzeugt, das betreffende Verwaltungsmini sterium wird sich durch diese Specialitäten, z. B. daß nur freie Arbeiter genommen, diese mit höchstens 8 Pfennigen pro Stunde bezahlt werden sollen und daß sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, nicht binden lassen, das geht gar nicht. Ich habe die Ehre, in diesen Angelegenheiten Viel zu amtiren; ich wüßte nicht, wie ich das machen sollte, wenn ich jenen Vorschriften unbedingt Folge leisten müßte; ich kann nicht jedem einzelnen Arbeiter vor seiner Hinstel lung mit Schippe, Schaufel an die Straße erst sein Laufzeugm'ß abverlangen — nebenbei gesagt, ist mir ein 17jähriger Jüngling, wenn er fleißig und nüchtern sich be weist, in der Arbeit allemal lieber, als ein 30 jähriges faules, versoffenes Subjcct; — ich kann ferner nicht Jedem höch stens nur 8 Pfennige Lohn pro Stunde Arbeit zugestehen, ich muß freie Hand hierbei haben; denn nach Umständen kann ich blos 4 und 6 Pfennige, manchmal aber auch sogar 10 Pfennige und noch mehr geben müssen. Die concreten Fälle und Vorkommnisse und Eventualitäten, die hierunter verschiedenartig einwirken, sind so mannigfaltig und eigen« thümlicher Art, daß ein Lohnmaximum gesetzgeberisch gar nicht ausgestellt werden kann. Noth kennt kein Gebot, heißt cs, ich setze dazu „auch kein Lohnmaaß"; man muß vielmehr den betreffenden Verwaltungsbehörden hierunter Freiheit lassen und ihrem pflichtmäßigen Ermessen vertrauen. Die Verkümmerung derlei Freiheit hat stets zu UnzuträH- lichkeiten und zu entgegengesetzten Erfolgen, als man damit hat erzielen wollen, geführt. Lhatsachen stehen' zu Diensten. Kammerherr v. Metz sch: Der Herr Secretär v. Egidy hat den Antrag der Deputation einen harmlosen genannt und ich muß ihm darin vollkommen bciflimmen. Er ist harmlos, weil wir eben geglaubt haben, daß, da nach der Erklärung des Herrn königlichen Commissars auf einem der nächsten Landtage ein neues Straßenbaugesetz zu er warten sei, man dann bei dieser Gelegenheit alle vorliegen den Fragen in näheren Betracht ziehen könne. Gleichwohl hat aber der geehrte Sprecher es nicht für angemessen ge funden, daß wir diesen Weg eingeschlagen und den soeben erwähnten Grund zur Abgabe der Petitionen an die Staats regierung besonders hervorgehoben haben, weil Bestimmun gen über das Schneeauswerfen nicht in ein Straßenbau gesetz gehörten. Ich glaube aber doch, daß gerade diese Bestimmungen wegen ihrer straßenbaupolizeilichen Natur gerade recht in das zu erwartende neue Straßenbaugesetz
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