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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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wird nur da gefunden, wo von allen Seiten die Sache be leuchtet wird und ich am wenigsten würde veranlaßt sein, Etwas darüber zu äußern; — aber nach bereits erfolgter Vereinbarung kann eine Kritik nicht mehr den Organen der Gesetzgebung zustehen und kann nur noch Gegenstand der Privatbesprcchung sein, es ist die Kritik dann nur noch zulässig und offen für Diejenigen, die bei den Kammer verhandlungen nicht betheiligct gewesen sind. Ich würde es daher mit Dank anerkennen, wenn die Staatsrcgierung eine Erklärung dahin abzugeben sich veranlaßt finden sollte, daß durch jene Aufsatze, die in dem o fficielle n Jour nale erschienen sind, nicht habe eine Erklärung dahin ab gegeben werden sollen, daß die von den Ständen beschlossene Voraussetzung keine Beachtung von Seiten der Staats- regierung finden werde. Staatsministcr v. Beust: Die gegebene Anregung ist mir selbst insofern erwünscht, als mir nicht unbekannt ge blieben ist, daß das Erscheinen der angeführten beiden Artikel einer Mißdeutung unterlegen hat, welche die Regie rung zu bedauern Ursache haben würde und an deren Widerlegung ihr selbst gelegen sein muß. Die Sache hat einen sehr einfachen Zusammenhang, der erste der beiden Artikel ist schon längere Zeit vor Fassung des betreffenden Kammerbeschlusses geschrieben und vor derselben Zei^ an das Journal zur Aufnahme abgegeben worden; derselbe blieb aber wegen Anhäufung anderen dringenderen Mate rials zurückgestellt und ist auf diese Weise zufällig zu einer Zeit mit erschienen, wo allerdings die einschlagenden Ver hältnisse sich geändert hatten. Der zweite jener Artikel ist aber ausdrücklich zu dem Zwecke geschrieben worden, um die Voraussetzung zu entkräften, als könne es in der Ab sicht der Regierung liegen, ssich von jenem Beschlüsse zu entfernen und sollte jener Aufsatz nicht deutlich genug in dieser Richtung gewesen sein, so will ich dies hiermit aus gesprochen haben. Präsident v. Schön fels: Damit wird sich der Herr Referent gewiß befriedigt erklären. Bürgermeister Müller: Ich kann nur meinen Dank dafür aussprechen und finde mich damit vollständig be ruhigt. Präsident v. Schönfels: Es ist nun noch eine stän dische Schrift vorzutragen in Bezug auf das aller höchste Dekret vom l5. November 1860, die Reguli- rung des Elbstroms betreffend; Herr Oberbürger meister Pfotenhauer wird die Güte haben, uns Vortrag zu erstatten. Oberbürgermeister Pfoten hau er verliest die ständische Schrift. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand gegen die Fassung und den Inhalt dieser ständischen Schrift Etwas einzuwenden hat . . . Freiherr v. Wclck: Ich bitte ums Wort.' Nur eine kurze Erläuterung würde ich mir von dem Herrn Referen ten zu erbitten haben; nämlich was den Punkt der vorzu nehmenden Berainung der Ufer betrifft vor Angriffnahme des Strombaues, so entsinne ich mich zwar ganz genau, daß in der Kammer der Wunsch und die Ansicht auftauchte, daß bei einer solchen Berainung das frühere Stromprvsil berücksichtigt werde, also die bereits schon bestehenden Stromkarten zur Grundlage genommen werden möchten, weil allerdings die anstoßenden Grundstücksbesitzer, wenn man den Status des Ufers annehmen wollte, wie er sich jetzt infolge vieljähriger Abrisse gestaltet hat, sehr häufig um einen bedeutenden Theil ihres Areals kommen würden, was aber erst durch einen solchen Regulirungsbau wieder trocken gelegt wird. Also, wie gesagt, geäußert ist diese Ansicht rind dieser Wunsch, ich weiß aber nicht, ob er sich zu einem besonderen Anträge gestaltet hat oder ob nicht wenigstens beschlossen worden ist, daß er in der Schrift aus drücklich mit erwähnt we^en möchte. Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich glaube ver sichern zu können und wenn die Mittheilungcn erscheinen, werden sie das Nähere hierüber nachweisen, daß weder in der einen, noch in der andern Hinsicht bindende Erklärun gen hierunter geschehen sind. Ich erinnere mich wohl, daß Herr Freiherr v. Welck darauf hingewiesen hat, daß im Laufe der Zeit die Ufer eine andere Gestalt bekommen hät ten und daß deshalb die Eigenthumsverhältnisse sehr sorg fältig zu erörtern sein dürften. Aber ein anderer geehrter Sprecher wies auch darauf hin, daß es vielleicht gerathcner wäre, das Areal an die betreffenden Adjacenten ganz ab- zutrcten. Ein Antrag oder auch nur ein Wunsch, etwas Derartiges im Protokolle niederzulegen oder in die ständische Schrift aufzunehmcn, ist nicht erfolgt. Ich kann aber auch nicht glauben, daß eben so wenig wie früher jetzt, wo die neue Stromkarte und neue Stromprofile vorliegen, es in der Absicht der Negierung liege, sich irgendwie mit Eigen- thume Dritter bereichern zu lassen. Es wird bei den vor zunehmenden Verminungen vielmehr allemal eine genaue Ermittelung der Grenzen vorausgchen müssen und dann wird jeder Eigentümer Gelegenheit haben, seine Rechte voll ständig zu wahren. Etwas Anderes hat ja wohl auch in der Tendenz des Herrn Freiherrn v. Welck nicht gelegen. Freiherr v. Welck: Ich habe allerdings die Worte nicht vor Augen, wie sie in den Mittheilungen stehen, kann aber nur wiederholt versichern, daß der Wunsch zur Sprache gebracht worden ist. Ich weiß aber, was mich betrifft, be stimmt, daß ich geäußert habe, die Staatsregierung habe zeither schon in solchen Fällen billige Rücksicht auf die an stoßenden Grundstücksbesitzer genommen und also glaube und hoffe ich, daß das auch wohl in Zukunft noch der Fall sein werde.
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