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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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theiligten eingetrieben werden. Namentlich ist wohl eine Klage, die auch in der jenseitigen Kammer laut geworden ist, nicht unberechtigt, das ist die, daß im Laufe des Pro testes die Sporteln in einzelnen Posten eingetrieben werden. Es kann hier entgegengehalten werden, es sei nur im In teresse der Parteien, in einzelnen Raten das abzuführen, was sie an Proceßkosten zu zahlen haben. Das ist für Diejenigen, welche Mittel genug in Händen haben, gewiß ganz angenehm, aber es darf nicht außer Augen gelassen werden, daß mit dieser Art und Weise des Eintreibens die Sporteln selbst wesentlich erhöht werden; denn es wird ein neuer Sportelzettel geschrieben, für dessen Anfertigung eben so wie für dessen Bestellung liquidirt werden muß. Mö gen diese Ansätze auch gering sein, so sind sie doch für Vermögenslose immerhin ein beachtenswerthes Object. Dazu kommt noch, daß sehr häufig unbemitteltere Leute erst durch den Gewinn des Protestes in den Stand ge setzt werden, die Sporteln zu bezahlen, werden sie im Laufe des Protestes dazu gezwungen, so müssen sie sich entweder mit Schulden belasten oder vielleicht gar von vornherein auf ihr gutes Recht und demgemäß auf Anstellung eines Rechtsstreites verzichten. Ich bin überzeugt, daß Seiten des hohen Justizministeriums schon Anordnungen zur Mil> derung der jetzigen Praxis getrosten worden sind und daß diese Anordnungen, wenn sie nicht immer genau einge halten wurden, noch verschärft werden. Es ist in der jenseitigen Kammer zwar von der Ministerbank eingehalten worden, es möge nur über jeden einzelnen Fall Beschwerde geführt werden. Dieses Verlangen ist freilich leicht aus gesprochen, aber dessenungeachtet hat es damit sein Be denken. Jeder, der es nur irgend kann, wird solche Be schwerdeführung zu vermeiden suchen und nur in den sel tensten Fällen erhält von vorhandenen Uebelständen die Staatsregierung Kenntniß. Ferner ist in der jenseitigen Kammer auch die Bemerkung gemacht worden, daß bei den Patrimonialgerichten früher niedriger sportulirt worden sei und es ist namentlich dabei Bezug genommen worden auf das Stadtgericht Leipzig, bei welchem nachweisbar viel niedriger liquidirt wurde, als jetzt bei den königlichen Be hörden. Es ist darauf in der jenseitigen Kammer von der hohen Staatsregierung erwidert worden, daß die Gründe, warum das so sei, sich sehr leicht nachweisen ließen, indessen ich habe mich vergeblich bemüht, einen solchen Nach weis zu finden. So gut nun für gewisse Arbeiten, na mentlich in Nachlaß- und Vormundschaftssachen, bei dem früheren Vormundschaftsgericht in Leipzig die möglichst niedrigen Sätze im Gange waren, so gut sollte ich meinen, müßte dies auch heutigen Tages noch der Fall sein können, wenn nicht der Sporteleinnahme eine überwiegende Be deutung beigelegt werden soll. Vor drei Jahren habe ich specielle Fälle angeführt und Liquidationsansätze genannt, die wirklich exorbitant waren für Vormundschafts-, Erb- theilungs- und ähnliche Rechnungen. Auch in dieser Be ziehung ist eine Aenderung eingetreten, was ich hier aus drücklich anerkenne; aber, obwohl wir noch heute die alte Sporteltaxe haben, wie sie zur Zeit der Municipal- und Patrimonialgerichte bestand, wird doch bei den königlichen Behörden auch jetzt noch höher liquidirt, als ehedem bei den Municipalgerichten. Außerdem aber erwähne ich noch Folgendes. Viel fach wird geklagt darüber, daß bei manchen Gerichtsämtern mit der Ausfertigung der Hypothekenurkunden und anderer, die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffender Dokumente sehr lange, ja ungehörig gezögert werde. Ich selbst habe darin keine auffällig unangenehmen Erfahrungen zu machen ge habt, ja ich möchte in dieser Beziehung fast den jetzigen Zustand besser als den früheren nennen. Früher, das kann ich bestätigen, mußte man schon der vielen Formalitäten wegen jedesmal auf die Ausfertigung der Hvpothekenur- kunden viel länger warten, als wie jetzt. Jetzt aber, nach dem Alles sehr vereinfacht ist, glaube ich, könnten die Sachen rascher ausgefertigt werden, als es der Fall ist. Wie gesagt, ich habe vielfache Klagen darüber von einzelnen Personen vernommen. Namentlich aber wird als Grund davon angegeben, daß die Hypothekenbuchführer sich zu viel mit andern Nebengcschäften befaßten. Es soll den Hypo thekenbuchführern, — und ich würde dem hohen Ministerium sehr dankbar sein, wenn darüber Beruhigung gegeben wer den könnte, — mit Genehmigung ihrer Vorgesetzten die Er- laubniß ertheilt sein, Geldgeschäfte zu machen. Meine Herren, wenn dies wahr wäre, so würde ich dies außer ordentlich tief beklagen. Der Staatsbeamte hat vor Allem seine ganze Zeit den Geschäften zu widmen, die ihm sein Amt und Beruf zuführt. Wohin soll das führen, wenn die Hypothekenbuchführer, also Staatsbeamte, Geldgeschäfte neben ihren Berufsarbeiten treiben dürfen? Solche Geld geschäfte sind lucrativer Natur, und da der damit verbun dene Verdienst leicht mehr, als der Gehalt des Staats dieners beträgt, einbringen könnte, so liegt die Befürchtung nahe, daß das Amt durch das Nebengeschäft werde beein trächtigt und jenes wegen des letzteren werde vernachlässigt werden. Dann aber sind sie auch gefährlich. Nichts ist für einen charakterfesten Mann bedenklicher, als wenn er sich mit Vermittlung von Geldgeschäften befaßt; schon Mancher ist darüber zu Grunde gegangen. Für den Staats dienst aber und namentlich den Justizdienst können außer ordentliche Nachtheile daraus erwachsen, ich brauche dies nicht näher auszuführen. Ich selbst habe keinen Beweis dafür, daß dieses Ucbel bestehe, es ist mir aber versichert worden und weil Viel und laut darüber gesprochen worden ist, hielt ich es für meine Pflicht, diesen Umstand nicht mit Stillschweigen zu übergehen, ja sogar geradezu die hohe Staatsregierung zu bitten, in dieser Beziehung eins beru higende Erklärung zu geben. Im Uebrigen, meine Herren^ 1. K. (4. Abonnement.) 17l
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