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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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rnals existirte, war doch mit Rücksicht auf die allgemeinen Generalkosten immer ein Zuschuß von diesem Betrage noth- wendig. Jetzt braucht man einen Zuschuß von 385,000 Thalern, also in runder Summe 50,000 Thaler mehr; da für befindet sich aber die ganze Justizpflege jetzt in den Händen des Staates concentrirt und da wird man unstrei tig nicht sagen können, daß die um 50,000 Thaler gestiegene - Forderung unverbältnißmäßig hoch ist. Meine Herren, wir ! könnten uns gratuliren, wenn bei anderen Ministerien keine größeren Progressionen vorkämen; ich frage Sie aber, in welcher Weise sind nicht seit 27 Jahren die-Budgets des . Kriegsministeriums und des Ministeriums des Innern ge- stiegen? Das Justizministerium bleibt auffällig niedrig . zurück und trotz alledem ist in der Zwischenzeit, wie Sie aus dem Berichte und den Aeußerungen des verehrten Herrn Justizministers entnommen haben, zugleich eine an sehnliche Erhöhung der Besoldung der Beamten cingetreten. Ich gebe gern zu, daß in dieser Beziehung noch Manches zu wünschen übrig bleibt. Indessen mache ich doch darauf aufmerksam, daß unter den 114 Gcrichtsamtslcuten sich nur 10 befinden, die einen Gehalt unter 1,000 Thalern beziehen. Ich habe Grund zu der Vermuthung, daß dabei grüßten- theils jüngere Beamte sind, die nur einem minder umfäng lichen Geschäftskreise vorstehen und die wahrscheinlich in sehr kurzer Zeit sich durch ihre Thätigkeit eine bessere Situation im Staatsdienste verbunden mit höherem Entgelte zu be reiten wissen werden. Nun muß auch ich auf die Angele genheit wegen der Sporteln noch mit zwei Worten zurück kommen. Die Deputation hat nicht verschwiegen, daß auch zu ihrer Kenntniß gelangt sei, wie die Klagen über angeb lich zu hohes Sportuliren und über zu strenges-Eintreiben noch immer zu vernehmen sind; sie hat sich aber, wie sie bemerkt hat, vergeblich bemüht, specielle Nachweise zu lie fern, um Anträge gegen das Ministerium darauf zu grün den. Eigenthümlich ist es doch, meine Herren, und es bleibt eine merkwürdige Erscheinung, daß gerade jetzt, wo die gesammte Justiz in den Händen der Staatsregierung ist, diese Klagen austauchen. Vorher und vor Aufhebung der Patrimonialgerichke waren nur ungefähr ein Drittel der Untergerichte des Landes königliche Justizämter. Es ist mir aus früherer Zeit, wenigstens aus meiner nun 13jährigen ständischen Wirksamkeit nicht ein einziger Fall erinnerlich, daß über zu hohe Sporteln bei der Gerichtsbehörde geklagt oder Beschwerde geführt worden wäre. Jetzt aber schei nen diese Klagen an der Tagesordnung zu sein, denn sie wiederholen sich fortwährend, jetzt, nachdem der Staat in den Besitz der gesammten Justiz gelangt ist. Es wäre in der Thal sehr Wünschenswerth, wenn statt der Klagen so viele Specialitäten, als nur immer möglich, beigebracht werden könnten, um diesen Klagen endlich wirklich auf den Grund zu kommen. Ueber die Höhe der Sporteln dürfen wir uns wahrhaftig im Vergleiche zu andern Ländern nicht beschwe ren; im Vergleiche zu andern Ländern sind unsre Sporteln in der That sehr mäßig. Man sagt freilich, in der Spor teltaxe liegt es nicht, es liegt in der Art und Weise, zu li- quidiren. Meine Herren, die Sporteltaxe enthält in der Regel den niedrigsten und den höchsten Ansatz, zwischen welchen je nach Beschaffenheit der Sache und nach dem Ermessen des mit der Liquidation betrauten Beamten zu wählen ist. Alle Liquidationen gerichtlicher Kosten unter liegen aber schlüßlich der Cognition des Chefs der Behörde, der zu ermessen hat, ob in dem gegebenen Spielräume rich tiges Maaß gehalten worden sei. Man klagt über die Härte in der Beitreibung der Sporteln, man beklagt sich, daß die Sportelbeamten eine Tantieme erhalten. Meine Herren, weder in dem Einen, noch in dem Andern liegt der Grund. Das System der Tantieme bewährt sich überall und in allen Branchen, warum sollte es sich hier nicht auch bewähren. Uebrigens hat nicht der Sportelbeamte selbst die Exaction zu betreiben; er hat nur die Pflicht, darauf zu sehen, daß Reste nicht aufkommen und der Verjährung verfallen. Sind Reste vorhanden, so hat der Sportelbe amte die Resolution des richterlichen Beamten zu veran lassen und nur diesem steht es zu, zu decretiren, ob eine Zahlungsauflage erlassen oder, wenn sie vergeblich erlassen worden, mit der Exaction verfahren werden soll. Der rich terliche Beamte allein hat zu cognosciren, mag ein Gesuch um Gestundung vorliegen oder mag es sich um Nesteintrei- bung handeln. An den Sportelbeamten, die eigentlich Nichts sind, als die Zöllner, die das Geld einzunehmen und einzurechnen haben, liegt es jedenfalls nicht. Im Allge meinen liegt die Abneigung gegen die Sporteln in der Un lust, Kosten zu bezahlen. Meine Herren! Wir können aber doch unmöglich dieser Unlust Vorschub leisten; wir ha ben die Rücksicht auf die Staatscasse zu nehmen, auf die Interessen der beitragspflichtigen Staatsangehörigen. Es ist von der Deputation und auch von andern geehrten Sprechern anerkannt worden, daß das Justizministerium mit der größten Humanität rücksichtlich der Exaction der Sporteln verfährt. Wir können dies nicht anders erwar ten und dürfen wohl bei der Hoffnung, daß es nicht nur immer so bleiben werde, sondern daß auch der verehrte Herr Vorstand des Justizministeriums dem Sportelwesen auch fernerhin seine Aufmerksamkeit zuwenden werde, Beruhi gung, fassen. Den Antrag des Herrn Kammerhcrrn v. Zeh- men in die Schrift niederzulegen, es möge die den Spor telbeamten gegebene Erlaubniß, Privatgeschäfte im Interesse der oberlausitzer Bank zu treiben, entzogen werden, finde ich ganz angemessen. Ich finde es an sich, nicht geeignet, wenn sich Beamte mit solchen Geschäften befassen; ich finde aber auch eine Ungleichheit rücksichtlich der Erblande darin und die wird die hohe Kammer nicht wollen und da her gewiß einstimmig dem Anträge des Herrn Kammer herrn v. Zehmen beipflichten. Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz: Ich habe mir das l Wort erbeten, um gegen den Antrag des Herrn v. Zehmen
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