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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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mich zu erklären. Im Allgemeinen bin ich allerdings da mit einverstanden, daß die Hypothekenbuchführer sich der Betreibung von Geld- und anderen außerhalb ihres Berufes liegenden Geschäften zu enthalten haben. Indessen ehe man hier auf derartige Anträge eingeht, muß man doch die Verhältnisse genauer ins Auge fassen. Zunächst habe ich zu bemerken, daß, wenn den Hypothekenbuchführern die Ermächtigung ertheilt worden ist, für die lausitzer Bank Agenturgeschäfte zu betreiben und nicht auch für den erb- ländischen Creditverein, dies blos darauf beruhen dürfte, daß die Verwaltung des erbländischen Creditvereins nicht deshalb bei dem Justizministerium eingekommen ist. Ich bin zufällig in der Lage, Aufschluß geben zu können über die Motive, welche das Direktorium der lausitzer Bank veranlaßt hat, sich mit einem diesfallsigen Gesuche an das Justizministerium zu wenden. Man ging nämlich von fol gender Ansicht aus: die lausitzer Bank und die Bedingun gen, unter denen sic Geld ausleiht, sind zwar in der Lausitz selbst hinreichend bekannt, es ist auch dort sehr erleichtert, sich an sie zu wenden, so daß es in dieser Beziehung kaum erforderlich sein würde, der Hypothekenbuchführer sich zu bedienen. Anders ist es in den Erblanden. Dort nahm man wahr, daß, wenn Leute Geld von der lausitzer Bank aufnehmen wollten, sie sich meistens Unterhändler bedienten, welche für sie die nöthigcn Unterlagen besorgten. Die Folge war, daß allen Denjenigen, welche Geld von der lausitzer Bank wünschten, bedeutende Kosten erwuchsen und daß sie so des Vortheils, Geld billig zu bekommen, wieder verlustig gingen. Die Verwalter der Bank waren daher darauf be dacht, einen Weg zu finden, wodurch den Schuldnern die Möglichkeit gewährt würde, sich das Darlehn mit möglichst geringen Spesen zu verschaffen. Dazu schienen aber die bei den Gerichten angestellten Hypothekenbuchführer die beste Gelegenheit zu bieten. Es ist auch dieses ganze Ver fahren viel weniger eingegeben worden durch das Interesse der Bank, welcher am Ende an dieser Ausdehnung ihrer Geschäfte in den Erblanden nicht allzuviel gelegen sein dürfte, als vielmehr im Interesse der Geldsuchenden. Die Hypothekenbuchführer erhalten meines Wissens eine kleine Provision für die von Ihnen vermittelten Darlehne; ich glaube aber, daß diese Provision sic wohl kaum veranlassen könnte, bei diesen Agenturgeschäften das Interesse des Staates außer Acht zu setzen. So lange nicht Uebelstände in einem höheren Maaße hervortreten, als es bis jetzt nach der Erklärung des königlichen Commissars der Fall gewesen, so lange scheint mir keine Veranlassung vorzuliegen, von dem Widerruf, den das Justizministerium sich Vorbehalten hat, Gebrauch zu machen. Ich glaube, man kann dies vor läufig noch dem Ermessen des Justizministeriums überlassen. Finden sich die Erblande dadurch beschwert, daß der lausitzer Bank eine derartige Ermächtigung eingeräumt worden ist, so bleibt es ihnen unbenommen, bei dem ritterschaftlichen Ereditverein gleichfalls darauf anzutragen. Bürgermeister Müller: Von Seiten des Herrn Justiz ministers ist erklärt worden, daß den Grund» und Hypotheken buchführern andere Nebengeschäfte, als die bezüglich der lau sitzer Bank erwähnten, nicht gestattet seien. Daß sonach ein Verbo-t des hohen Ministeriums der Justiz vorliegt, unterliegt einem Zweifel nicht, aber ebensowenig kann es unbekannt sein, daß dieses Verbot übertreten wird; denn sogar aus Zeitungsnachrichten wissen wir wenigstens in dem einen Falle, daß ein Grund- und Hypothekenbuchführer flüchtig geworden ist, der in der Schweiz aufgegriffen wurde und der nicht als Grund- und Hypothekenbuchführer in Hypothekengeschäften, sondern als Agent bedeutende Sum men Geldes unterschlagen hatte. Es wird also, wenn solche Fälle vorgekommen sind, jedenfalls Veranlassung vorhanden sein, diese Angelegenheit näher und sorgfältiger in Erwägung zu ziehen und dabei kommt man freilich von dem einen Falle auf das Ganze und ich gebe gern zu, daß man da vielleicht etwas zu streng gegen das Ganze gestimmt wird. Aber es liegt gewiß in der Sache selbst, daß die Betreibung solcher Nebengeschäfte durch Beamte, wie die Grund- und Hypothekenbuchführer sind, mit vielem Nachtheile verbunden sein muß und wenn keiner weiter aufgezählt werden könnte, so wäre es der, daß ein gewisses Mißtrauen gegen diese Beamten dadurch hervorgerufen wird. Daß sie in Bezug auf die lausitzer Bank nicht Geld in die Hände bekommen, das würde mich nicht bestimmen, die Sache auf sich be ruhen zu lassen; denn der hauptsächlichste Grund, weshalb man mißtrauisch gegen die Grund- und Hypothekenbuch führer werden könnte, liegt darin, daß sie die berechtigten Personen sind, die Einträge in das Grund- und Hypotheken buch zu besorgen. Es kann einem hypothekarischen Gläu biger, der zugleich mit der lausitzer Bank betheiligt ist, in den Sinn kommen, die Bevorzugung der Bank anzuneh men. Ich erkläre mit Bestimmtheit, daß mir ein Fall der Art nicht bekannt ist; aber im Allgemeinen nimmt man gewiß an, daß von den Staatsbeamten solche Geschäfte besser nicht betrieben werden und wenn dieser Grundsatz richtig ist, dann möchte man auch einem noch so ehrenvollen Institute keine Bevorzugung einräumcn. Ich sollte daher meinen, der Antrag des Herrn v. Zehmen wäre ganz ge eignet, in der Kammer Beifall und Annahme zu finden; er befriedigt nach meiner Ansicht nach allen Seiten hin. Das hohe Ministerium ist gegenwärtig nicht in der Lage, ohne specielle Klage und Beschwerde die bereits ertheilte Genehmigung zu widerrufen. Wenn aber von Seiten der Stände ein Antrag beschlossen wird, so wird sicher das hohe Ministerium demselben nicht entgegen sein. Die lau sitzer Bank wird ganz gewiß darüber nicht unzufrieden sein; denn, wie wir soeben von einem Redner, der die Sache genau kennt, vernahmen, hat nicht die lausitzer Bank, son dern es haben nur die Erborger ein Interesse daran. Nun, wenn ich blos im Interesse der Erborger das thun soll, dann hebenAwir lieber die ganze Einrichtung auf. Im
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