Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Das Mehrerforderniß an überhaupt 678 Thalern kommt mit 40 Thlr. auf das Dresdener, 122 - auf das Leipziger, 144 - auf das Budissiner und mit 372 - auf das Zwickauer Appellationsgericht, 678 Thlr. 8a. w. o. Die Gründe, aus welchen die einzelnen an sich uner heblichen Erhöhungen beantragt werden, sind in den Erläu terungen zu dem Budget, Seite 76 flg., speciell aufgeführt und in dem Berichte der jenseitigen Kammer, Seite 186 flg-, vollständig wiedergegebcn worden. Die unterzeichnete Deputation gestattet sich, um un- nöthige Wiederholungen zu vermeiden, hierauf allenthalben zu verweisen, versichert, daß sie jede einzelne Position ge prüft, aber keine Veranlassung gefunden hat, eine Abände rung zu beantragen. Conform mit dem einhelligen Be schlüsse der Zweiten Kammer empfiehlt sie daher auch ihrer geehrten Kammer, die Position 15 mit 73,948 Thlr. etatmäßig und 1,054 - transitorisch. 75,002 Thlr. , zu genehmigen. Unerwähnt mag hier nicht bleiben, daß die Zweite Kammer die von ihr im Jahre 1855 zuerst angeregte, von der Ersten Kammer aber verneinte Frage, wegen Einziehung zweier der in den Erblanden bestehenden Appellationsgerichte, für jetzt auf sich beruhen zu lassen und auf selbige erst nach der für den nächsten ordentlichen Landtag in Aussicht ge stellten neuen Civilproceßordnung zurückzukommen beschlos sen hat. Präsident v. Schön fels: Es würde nun über Pos. 15 zu sprechen sein. Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort hierüber zu ergreifen gedenkt? — Es ist dies nicht der Fall. Pos. 15 handelt von den Bezirksappellations- geeichten zu Dresden, Leipzig, Budissin und Zwickau nebst deren Kanzleien. Es wird hierfür gefordert 73,948 Thaler etatmäßig und 1,054 Thaler transitorisch; in Summa 75,002 Thaler. Die Deputation rathet die Bewilli gung dieser Summe an und ich frage daher die Kammer, ob sie hierin ihrer Deputation sich anschließt? — Einstimmig I a. Referent Oberbürgermeister Pfotenhauer: (Erläuterungen zu Pos. 16 s. L.M. II. K. S. 1314.) Der Bericht sagt: Pos. 16. Zuschuß zu den Besoldungen und den Admini strationskosten der Untergerichte und der Staatsanwälte. Das Postulat an 100,000 Thlr. ist dem der vorigen Periode gleich geblieben und wie aus dem nachstehend abgedrnckten, der Deputation, wie schon erwähnt, vom Ministerium gewährten Nachweise erhellt, darum abermals in dieser Höhe aufgestellt worden, weil das auf 49,403 Thlr. 2 Ngr. durchschnittlich jährlich sich ergebende Ersparniß bei dem Administrationsaufwande im zweiten Halbjahr 1860, für welches die Rechnungsunterlagen noch fehlten, nicht nur vollständig verbraucht worden, sondern weil auch noch ein Zuschußbedarf erforderlich gewesen ist, von welchem sich bei dem Mangel der speciellen Nechnungsnachweise noch nicht bestimmen ließ, mit welchen Beträgen diese neuerlichen Zu schüsse auf Untersuchungskosten oder auf Administrations aufwand zu repartiren sind. Der Sicherheit halber ist daher das frühere Postulat beibehalten worden. Immerhin bleibt das vorliegende Ergebniß, daß in den 2 Jahren 6 Monaten der jüngst abgelaufenen Finanzpe riode, für welche die gegebene Nachweisung einen vollstän digen Ueberblick gewährt, die wirklichen currenten Einnah men der Untergerichte an Sporteln und Strafgeldern 2,962,081 Thlr. 24 Ngr. 8. Pf., betragen, den Administrationsaufwand vollständig gedeckt und auch noch ein Ersparniß geliefert haben, ein über raschend günstiges und ist um so erfreulicher, als dadurch zugleich die Gelegenheit geboten worden ist, den Wünschen der Stände und einem vorhanden gewesenen Bedürfniß zu entsprechen, nämlich die Gehalte der bei den untern Justiz behörden angestcllten Beamten in entsprechender Weise zu reguliren. In welcher Weise dies rücksichtlich des gesammten, bei den 16 Bezirksgerichten und 114 Gerichtsämtern des Lan des angestellten Personals geschehen, geht aus einer bei den Deputationsacren befindlichen, dem Berichte der jenseitigen Kammer bcigedruckten speciellen Ucbersicht, deren fortgesetzte Mittheilung bei jedem ordentlichen Landtage zugcsichert worden ist, deutlich hervor. Die Deputation erlaubt sich auch hier, auf jene Druck beilage zum Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer zu verweisen und hebt hier nur hervor, daß beim vorigen Budget der Personal- und Besoldungsetat 1,783 Personen mit 632,047 Thlr. 25 Ngr. 5 Pf. fixer Besoldung, der jetzt vorliegende dagegen 47 Personen weniger, 105,197 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. mehr nachweist, so daß also gegenwärtig nur 1/736 Beamte bei den Untergerichten fungiren, welche mit 737,245 Thlr. 7 Ngr. 4 Pf. fest besoldet werden. Die gewahrten Gehaltserhöhungen betragen daher die obenerwähnte Summe von 105,197 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. Im Uebrigen hat die Deputation noch Folgendes zu erwähnen: 1. Bei dem letzten ordentlichen Landtage hatten sich beide Kammern in dem außerordentlichen Anträge vereinigt: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Frage wegen einer geeigneten Herbeiziehung des Privatinteresses der Staatsdiener zu ihrem Dienste, in besonderem Hin blick auf das Justizdepartement, in Erwägung zu ziehen", solchen aber wiederum fallen lassen, nachdem von dem Herrn Vorstande des Justizministeriums die Bedenken, welche der Aussetzung von Sporteltantiömen entgegcnstehen, hervorgehoben, dagegen die Ertheilung von Gratifikationen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder