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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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diese hat über die eben erwätnke Petition zu berichten und da die vorliegende eine Anschlußerklärung enthält, so ist wohl kein Zweifel, daß auch sie dorthin zu gelangen hat. (Nr. 543.) Der Culrusministerial-Calculator Brück ner allhier überreicht 42 Druckexemplare von den im In teresse seines Mündels v. Wiedenbach wegen dessen Ansprüche vonti-s Staatsfiscus bezüglich der Dörfer Luchtenberg und Meißnisch-Friedersdorf an Se. Majestät den König, die Ständcversammlung und das hohe Finanzministerium ab gegebenen Suppliken. Präsident v. Schön fels: Die Beilage enthalt ein Werzeichniß von sämmtlichen Berichten, welche der Petent an Se. Majestät den König, an das Finanzministerium und an die Ständeversammlung gerichtet hat. Es wird dieselbe wohl der dritten Deputation zu überweisen sein, welche sich mit dem Hauptgegenstande dieser Angelegenheit bereits beschäftigt. Es war dies die letzte Nummer der heutigen Regi strande und ich habe nur noch ein Urlaubsgesuch vorzutra gen und zwar dasjenige des Herrn Freihcrrn v. Beschwitz; er ist durch Privatgeschäfte abgehalten, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Ich werde in Bezug auf die chronologische Ordnung der heutigen Tagesordnung einige Veränderungen ein treten lassen müssen und schlage vor, daß wir zunächst den Vortrag des Herrn Landesbcstallten Hempel, die Ein- hebung der Opferpfennige rc. betreffend*), ent gegen nehmen. Ich würde denselben ersuchen, den Redner stuhl zu betreten und uns den Vortrag zu erstatten. Referent Landesbestallter Hempel: In Bezug auf den Gesetzentwurf, die Einhebung der Opferpfennige rc. be treffend, walteten zwischen den Beschlüssen der Ersten und der Zweiten Kammer vier Differenzen ob und es hat wegen Ausgleichung derselben gestern das Vereinigungsverfahren stattgcfunden. Dabei hat man sich über alle Differenzen verständigt und auf Grund der gestern bei dem Veremi- gungsverfahren gefaßten Beschlüsse hat auch die Zweite Kammer in der heute stattgefundenen Sitzung ihre früheren zu 3 und 6 von den Beschlüssen der Ersten Kammer abweichenden Beschlüsse wiederum fallen lassen und hat sich mit den gedachten Paragraphen in der von der Ersten Kam mer vorgeschlagenen Fassung einverstanden erklärt. Es kom men daher nur die ßZ. 2 und 4 in Frage. Was den §. 2 anlangt, so hat auch die Zweite Kammer beschlossen, den letzten Absatz in der Weise, wie er früher von der Ersten Kammer genehmigt worden ist, anzunehmen. Was den ersten Absatz betrifft, so hatte die erste Kammer beschlossen, diesen in folgender Weise anzunehmen: „Innerhalb jeder Krrchengemeinde ist wegen der Art und Weise der Einhebung der §. 1 genannten Gebühr- *) S. L.M. I. K. S. V3K flg. H. K. S. 2534 flg. niffe, insoweit nicht bereits unter Genehmigung der Krrcheninspection eine besondere locale Einrichtung hier unter besteht, eine locale Einrichtung unter Vernehmung mit den gesetzlichen Vertretern der Kirchengemeinde von der Kircheninspcclion zu treffen." Man ist nun bei dem Vereinigungsverfahren gestern dahin überein gekommen, dies-m letzten Satze des §. 2 eine dem Beschlüsse der Zweiten Kammer sich mehr nähernde und in der Hauptsache mit dem früheren Beschlüsse der Ersten Kammer übereinkommende veränderte Fassung zu geben und zwar dahin lautend: „Innerhalb jeder Kirchengemeinde ist von dersel ben wegen der Art und Weise der §. 1 genannten Ge bührnisse, insoweit nicht bereits unter Genehmigung der Kircheninspeccion eine besondere locale Einrichtung hier unter besteht, eine solche zu treffen und der Kirchen-Jnspecrion zur Genehmigung anzu zeigen." Ich muß offen gestehen, ich finde diese veränderte Fassung noch besser, als die zuerst von uns angenommene und da sie auch von der Zweiten Kammer heute angenom men ist, so empfiehlt die Deputation auch Ihnen den Bei tritt zu dieser veränderten Fassung. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand hierüber zu sprechen wünscht? — Da dies nicht der Fall ist, so stelle ich die Frage, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation der soeben vom Herrn Referenten vorgetra genen veränderten Fassung des ersten Satzes des tz. 2 beitreten will? — Ein stimmig Ja. ' Referent Landesbestallter H e mp el: Die zweite und letzte Differenz bezieht sich auf §. 4. Auch hier ist die Zweite Kammer dem früheren Beschlüsse der Ersten Kam mer in der Hauptsache nunmehr beigetreten, nur hat man der gestern bei dem Vereinigungsverfahren getroffenen Ver abredung gemäß beschlossen, in diesem Paragraphen noch die Reallasten einzelner Grundstücke als solche Einkünfte zu erwähnen, an deren Einhebung Nichts geändert werden soll. Der tz. 4 soll daher, wie er jenseits nunmehr ange nommen worden ist, vollständig dahin lauten: „Auch sind auf alle anderen hinsichtlich ihres Be trags festbestimmten, unter mancherlei Benennungen vor kommenden Geld- und Naturalleistungen, welche von allen Mitgliedern einer Kirchen- oder Schulgemeinde oder einzelner Ortsgemeinden oder von gewissen Elasten der Einwohner an Geistliche, Lehrer und Kirchendiener zu enirichten und weder als Gebühren und Accidenzien für einzelne Amtsverrichtungen zu betrachten, noch Real lasten einzelner Grundstücke sind, wenn dieselben auch zeither von den Berechtigten selbst oder auf deren Kosten einzuheben waren, die Bestimmungen in Z. 2 zur Anwendung zu bringen." Hiernach sind daher in diesem Paragraphen, wenn man ihn mit der früheren von der Ersten Kammer ange-
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