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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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mer diesem Vorschläge ihrer Deputation bei« tritt? — Gegen 1 Stimme.' Referent Bürgermeister Müller: Im Verfolg dieser eben gedachten Petition hat ferner die Zweite Kammer be schlossen, in die ständische Schrift folgenden Antrag auf zunehmen: „Die Staatsregierung wolle mittelst Generalverord nung den Gerichtsämtern Anweisung ertheilen, in hierzu geeigneten Fällen von der dem Einzelrichter durch die Strafproceßordnung Art. 364 in Verbindung mit Art. 366 ertheilten Ermächtigung umfänglichem Gebrauch zu machen, als bisher wahrzunehmen gewesen sei." Die Erste Kammer hat auf unseren Vorschlag diesen Beschluß nicht gefaßt, sie ist also dem soeben vorgelesenen Anträge nicht beigetreten. Im Vereinigungsverfahren hat die jenseitige Kammer auch von demselben abzusehen be schlossen, besonders mit Rücksicht auf eine Erklärung des Herrn königlichen Commissars, wornach bei den Gerichts revisionen darauf mit gesehen werden soll, daß die Gerichts amtleute erfahren, daß sie in geeigneten Fällen so viel als möglich von der Vorschrift in Art. 364 Gebrauch machen. Es hat sich also dieser Punkt erledigt, indem es auch in dieser Hinsicht bei unseren Beschlüssen verbleibt. Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der die Presse betreffenden Petition, welche das Gesuch um Abänderung der Art. 127 und 128 des Strafgesetzbuchs enthalt. Man hat sich dahin ver einigt, daß der Beschluß der Ersten Kammer stehen bleiben soll, die Petition zur Kenntmßnahme an die Regierung abzugeben, so daß es auch in diesem Punkte einer noch maligen Beschlußfassung nicht bedürfen wird, da wir bei unserem Beschlüsse stehen bleiben. Präsident v. Schönfels: Da die Deputation der Zweiten Kammer der Ersten Kammer beitritt, so wird eine Abstimmung überflüssig sein, indem die Erste Kam mer bei ihrem Beschlüsse beharrt und nun erst zu erwar ten ist, was'die Zweite Kammer beschließen wird. So wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung ebenfalls er ledigt. Es steht nun noch ein Gegenstand auf der Tages ordnung, nämlich der mündliche Vortrag der ersten De putation über die Resultate des Vereinigungsverfahrens in Bezug auf das Bauverfahren. Ich habe aber die Nachricht erhalten, daß diese Angelegenheit in der Zweiten Kammer noch nicht zur Berathung gekommen ist und wir werden daher abzuwarten haben, bis dies geschehen sein wird. Es fällt daher dieser eventuelle Gegenstand aus und wir haben nur den letzten Theil der Tagesordnung noch zu erledigen, das ist der adoptirte Bericht der Zweiten Kammer, die Beschwerde der Ort schaften Schweimfurth, Nauwalde, Reppis und anderer, die ReHulirung des Röderflusses be treffend. Ich würde den Herrn Kammerherrn v.Metzsch er suchen, den Rednerstuhl zu betreten, um uns den betreffen den Vortrag zu erstatten. Referent Kammerherr v. Metz sch: Ich würde zunächst den Herrn Präsidenten zu ersuchen haben, die Frage an die hohe Kammer zu richten, ob von Verlesung der etwas umfänglichen und in den Händen der Kammermitglieder befindlichen gedruckten Beschwerde abzuseben sein dürfte, ingleichen von dem Verlesen der Beilage sub (D*) des Be richtes? Präsident v. Schönfels: Es würde zunächst wohl die Staatsregierung sich darüber zu erklären haben, ob sie verlangt, daß diese von dem Herrn Referenten erwähnten Documente verlesen werden sollen. (König!. Commissar Geh. Rath vr. Weinlig verzichtet auf die Verlesung.) Nun würde ich zu erwarten haben, ob von Seiten der Kammer dies gewünscht wird? — Wenn nicht, so würde davon abzusehen sein. Referent Kammerherr v. Metz sch: Der von der vier ten Deputation adoptirte Bericht der jenseitigen Kammer lautet folgendermaaßen: (S. L.M. II. K. S. 3431. flg.) Dieser soeben vorgetragene Bericht ist laut des in den Acten befindlichen Protokollertracts vom 4. Juli von der jenseitigen Kammer in Berathung gezogen worden und die Zweite Kammer ist den von Ihnen vernommenen Anträgen der Deputation in allen Punkten einstimmig und nur nach kurzer Debatte beigetreten. Die Anträge brauche ich nicht erst zu wiederholen, sie sind soeben von mir verlesen wor den am Schluffe des Berichts. Die vierte Deputation Ihrer Kammer, nachdem sie die Vorlage ebenfalls einer genauen Prüfung unterworfen hat und sich mi» den in dem vorge tragenen Berichte entwickelten Ansichten vollkommen in Einklang befindet, kann Ihnen ebenfalls nur anrathen, den soeben referirten Beschlüssen der Zweiten Kammer Ihren Beifall zu schenken und denselben beizutreten. Präsident v. Schönfels: Es würde nun zu erwarten sein, ob Jemand das Wort verlangt in Bezug auf den vorgetragenen Bericht? Freiherr v. Welck: Obgleich ein Bewohner des linken Elbufers, kann ich doch versichern, daß die Gerüchte von der Sensation, möchte ich sagen, welche die in so großem Maaßstabe projectirte Röderflußregulirung gemacht hat, auch bis auf das linke herübergedrungen sind und daß allerdings die Verhältnisse, welche von den Petenten in dieser Be ziehung geschildert werden, doch wohl sehr berücksichtigungs- werth sein müFen. Ohne, wie ich offen gestehe, mit den Details der dortigen Localverhältniffe ganz genau bekannt zu sein, ist doch so viel notorisch, daß die Hauvteinnahme ") S. L.M. II. K, S. 3437 - 3444.
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