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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Referent vr. Hänel: Endlich hat die zweite Kammer den von der unter zeichneten Deputation empfohlenen Zusatzparagraph 3 b gegen 4 Stimmen unverändert angenommen, dagegen die von der ersten Kammer, infolge eines bei der Debatte ein gebrachten Antrags, beschlossene Vertauschung der Worte desselben: „der vorgesetzten Schulbehörde," mit den Worten: „der Schulinspection im Einverständnisse mit dem Patron" mit eben so viel Stimmen abgelehnt. Es läßt sich nicht läugnen, daß beiden Beschlüssen Unterstützungsgründe zur Seile stehen, dem abändernden hauptsächlich der, daß man unter den Worten: „vorgesetzte Schulbehörde" in der Regel die königliche Mittclbehörde, nicht die Schulinspection verstehe, mithin letztere bei Fixa tion des Schulgeldes leicht übergangen werden könne; dem andern, die Aenderung ablehnenden,, daß unter jenem Aus drucke alle Schulbehörden, von der untersten bis zur höchsten, begriffen werden, während nach jenem Beschlüsse nur die Schulinspection und der Patron dabei zu concurri- ren haben würden. Bedenkt man aber, daß dann Zweifel entstehen könne, ob und welche weitere Instanz bei möglichen Disserenzen zwischen der Schulinspection und den Patronen, oder zwischen diesen und den Gemeinden als entscheidende Behörde aufzutreten habe und daß für den allgemeinen Ausdruck: „der vorgesetzten Schulbehörde" Z. 147 der Aus führungsverordnung vom 9. Juni 1835 maßgebend sei, welcher die Schulbehörden nennt und deren Jnstanzenzug angiebt, so kann sich die unterzeichnete Deputation, in Ueberzeugung mit ihrer frühem Ansicht, nur für den jen seitigen Beschluß entscheiden und empfiehlt sie daher den Zusatzparagraphen 3 b der geehrten Kammer zur un veränderten Annahme. Präsident v. Schön fels: Dürfte es nicht zweck mäßig sein, wenn dieser Zusatzparagraph vorgetragen würde? Referent vr. Hänel: Der unveränderte Z. 3 b lau tet so: „Wo der Ertrag des Schulgeldes das dem Lehrer aus gesetzte Schulgeldsixum übersteigt , bleibt der vorgesetzten Schulbehörde überlassen, das Fixum angemessen zu er höhen. Dieselbe kann auch da, wo das Schulgeld nach einem geringer» Durchschnittssatze als 1 Neugroschen wöchentlich für jedes schulpflichtige Kind erhoben wird, diesen geringem Satz nach den örtlichen Verhältnissen bis zu 1 Neugroschen erhöhen." Präsident v. Schönfels: Dieser Zusatzparagraph, wie er eben von dem Herrn Referenten vorgetragen worden ist, ist in der zweiten Kammer angenommen worden und die Deputation räth an, demselben beizutreten. Ich habe zu erwarten, ob Jemand über denselben das Wort ver langt? Wenn dem nicht so ist, so frage ich, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation den Zusatzparagraphen 3b, wie ihn der Herr Refe rent so eben vorgetragen hat, unverändert an nehmen will? — Wird mit 13 gegen 11 Stimmen abgeworfen. Referent vr. Hänel: Weitere Differenzpunkte zwischen den Beschlüssen bei der Kammern sind nicht vorhanden; denn die auf Seite 566 Zeile 4 v. o. befindlichen Worte: „an deren Mittel" enthalten nur einen Druckfehler für: „anderer Mittel." Es bleibt daher nur übrig, der später eingegangcnen und im jenseitigen Berichte Seite 570 fg. unter a—b verzeich neten Petitionen zu gedenken. Die Prüfung derselben hat zu der Bemerkung geführt, daß sie ihrem Gegenstände nach meistens mit Dem zusammenfallen, was in §. 3 b, sowie zu 3, Absatz 3 des Entwurfs und in dem frühern Berichte, Seite 36 fg. unter 4a, b und.v, bk—ää gesagt worden ist. Mithin kann man sie im Einverständnisse mit der zweiten Kammer, in so weit sie nicht schon ihre Berücksichtigung gefunden haben, als erledigt betrachten. Präsident v. Schönfels: In Bezug auf die ein gegangenen Petitionen, welche diesen Gegenstand betreffen, schlagt die Deputation vor, diejenigen, welche unter dem Buchstaben »—b eingegangen sind, als erledigt zu betrachten, und ich frage, ob die Kammer gleicher Ansicht ist? — Ein stimmig Ja. Referent vr. Hänel: Indessen darf hierbei nicht unerwähnt bleiben, daß 1) die Petition von 17 Lehrern aus Ortschaften des Plauen'schen Grundes und dessen Umgegend von -jH. Ja nuar 1858 wegen der daselbst und in andern fabrik- und industriereichen, daher sehr bevölkerten Gegenden herrschen den Theuerung und des von den dasigen Schullehrern zu bestreitenden größer» Aufwands in Kleidung und Erzie hung der Kinder die Mitanwendung der zu Gunsten der Lehrer in größer« Städten beschlossenen Bestimmungen auf die Lehrer jener Gegenden beantragt; 2) die Petition der Lehrer zu Dippoldiswalde vom Januar 1858, die Lehrer kleinerer Städte von der Be rücksichtigung der städtischen Lehrer nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr den Lehrern in Städten von 5000 bis 10,000 Einwohnern gleichgestellt wissen will. Es kann jedoch der Antrag unter Nr. 1 um so weni ger Berücksichtigung finden, als derselbe, abgesehen davon, daß man auch seiner materiellen Begründung nicht allent halben beizutreten vermag, eine Anzahl von Petitionen gleichen Inhalts mit sich ziehen und im Mangel irgend einer festen Grenzlinie für seine Tragweite zu Consequen zen führen würde, welche den Zweck des Gesetzes und dessen Ausführung vereiteln könnten. Es ist daher streng bei dem Unterschiede zwischen Land- und Sladtschullehrern stehen zu bleiben. Was dagegen den zweiten Antrag anlangt, so hat derselbe schon in der jenseitigen Kammer bei Gelegen heit des daselbst mit 38 gegen 15 Stimmen abgelehnten gleichartigen Antrags des Abgeordneten Rötzschke (Mitthei lungen der zweiten Kammer, Seite 1820 fg.) seine Beant wortung gefunden. Man findet sich also nicht veranlaßt, auf diese Peti tionen weiter einzugehen und beantragt man, selbige auf sich beruhen zu lassen.
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