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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Vermehrt würde dieser Zeitverlust noch durch den her gebrachten wechselseitigen Besuch nicht allein von Anver wandten, sondern auch des Gesindes, eine Sitte, der sich noch der Unfug beigeselle, daß das zurückbleibende Ge sinde, wenigstens des Abends noch zu den Tanzbelustigungen in die benachbarten Orte schwärme, wo das Fest gefeiert werde. Wenn dies zu untersagen und zu verhindern, aller dings der Herrschaft die Befugniß zustehe, so erfolge doch aus einem derartigen Verbote nur Verdruß und Wider spenstigkeit des Gesindes und zwar gerade zu einer Zeit, wo die Arbeit in der Landwirthschaft am dringendsten sei. Denn hier — ungefähr zwei bis drei Wochen vor oder nach Michaelis fallen, wenigstens im Voigtlande, die Mehrzahl der genannten Feste. Wie dort nämlich des rauhern Klimas wegen die Früchte circa 14 Lage später reiften, als dies in den niedriger gelegenen Gegenden der Fall sei, mithin auch die Ernte um so viel verzögert werde, müsse die Herbstsaat der frühzeitig eintrctenden Fröste halber, um so viel eher auch bestellt werden, ein Umstand, durch welchen in Verbindung mit der dazwischen fallenden Grum met- und Kartoffelernte die Arbeiten sehr zusammengedrängt werden müßten. Hierzu komme, daß bei der ohnedies schon zahlreichen Gelegenheit zu Vergnügungen und Lanzbelustigungen (wo bei namentlich auf den ersten Sonntag im Monat zu ver weisen sei) diese durch die Unmasse von auf einanderfvlgen- den Kirmsen auf eine widernatürliche Weise vermehrt wer den, und wenn hierdurch dem in unsrer Zeit überhandneh menden Hange zu zügelloser Sinnenlust nicht nur nicht ge steuert, sondern offenbar die Hand geboten werde, so müsse diese Unsitte, zumal da durch die steigende Industrie der Landwirthschaft ohnehin die Arbeitskräfte auf eine bedenk liche Weise entzogen würden, auf die ihr noch gelassenen störend, somit aber auf eine schnelle und namentlich sorg fältige Feldbestellung auf das Nachtheiligste einwirken. Würden also durch die Vorbereitung zum Feste, die Feier desselben, den wechselseitigen Besuch, sowie die maßlose Gelegenheit zu Vergnügungen in der dringendsten Arbeit die Kräfte nutzlos vergeudet, und gehe hierdurch in jeder Haus haltung buchstäblich eine Woche, wenn nicht darüber, Zeit verloren, so werde Jeder, der nur einigermaßen mit der Landwirthschaft vertraut sei, bekennen müssen, welche Nach theile durch eine Verzögerung der Aussaat um eine ganze Woche über die erforderliche Zeit, für die Landwirthschaft herbeigeführt werde. Unter solchen Umständen werde man cs keinem größern Grundbesitzer verargen, wenn er sich nach Abnahme jener drückenden Last sehne, wenn er um Besei tigung des Uebels bitte, welches an dem eigentlichen Marke seines Berufes nage, zumal da der Werth und die Be deutung des Festes in kirchlicher und religiöser Hinsicht überhaupt, seinen Nachtheilen gegenüber fast gänzlich ver schwinde, ja, was die Letztere betrifft, diese durch die wolken artig heranziehenden Bettler in das Gegentheil verwan delt werden. Gerade dieser Unfug zeige sich am deutlichsten, daß bei der wachsenden Bevölkerung in Stadt und Land die bisher gebräuchliche Feier des Kirchweihfestes nicht mehr am Platze sei, wie sie denn auch in größern Städten, wie von selbst, ganz in Wegfall gebracht worden ist. Wo sie aber noch bestehe, da sei es dringendes Bedürfniß geworden, die selbe, wenn auch nicht in gänzlichen Wegfall zu bringen, so doch auf einen ei n zi g e n T a g zu verlegen. Damit nämlich dieses Kirchweihfest nach der drin gendsten Herbstarbeit falle, so dürfte zu seiner Feier, nach der unmaßgeblichen Ansicht des Petenten, namentlich im Hinblick auf das Voigtland, der Sonntag und Montag nach Martin Luther vorzuschlagen sein. Durch die Gesammtfeier aber reihe sich die Kirchweihe würdig an die drei großen Feste, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, und dürste somit diesen an kirchlicher Be deutung und Weisse immer näher gerückt werden, ja sie erreichen. Bei diesen vier großen Festen werde sodann Stadt- und Landbewohnern hinreichende Gelegenheit geboten, sich zur Anknüpfung und Erhaltung der Freundschaftsbande gegenseitig zu besuchen, die moralische wie materielle Lage der Bevölkerung, namentlich der Arbeitsflüsse, mehr ge hoben, und was das Beste sei, der Landwirthschaft wür den knappe Kräfte frisch und ungeschwächt bewahrt wer den. Zur um so größern Heiterkeit und fröhlichem Lust werde dem Landmann die Feier des Kirchweihfestes gerei chen, da er die Herbstbestellung schnell und mit Sorgfalt vollendet habe. Durch die Gesammtfeier aber werde man von ungebetenen Gästen befreit. Aus diesen Gründen habe Petent sich, wie oben an geführt, zu dem Antrag auf Verlegung sämmtlicher Kirch weihfeste auf einen Lag veranlaßt gesehen. Die Deputation erinnert sich', daß bereits auf dem Landtage 1833/34 ein derartiger Antrag den damaligen Ständen vorgelegen hat, erinnert sich aber auch, daß der selbe beinahe einstimmig abgelehnt worden ist. Kann nun die Deputation aus näher zu entwickeln den Gründen auch jetzt zu keinem andern Resultat gelan gen, so macht sie zuvörderst auf einige in der Petition selbst enthaltene Widersprüche aufmerksam, aus denen die Unhaltbarkeit des Antrags hervorgeht. Es ist zuerst die Herleitung der Feste der Kirchweihen eine vom Petenten irrig aufgefaßte, da historisch feststeht, daß, obwohl durch Ungunst der Zeiten, durch Krieg rc. früher vernachlässigt, die Kirchweihfeste sich doch aus frü hester Zeit, ja selbst von der ersten Erbauung einer jeden Kirche und der Einweihung derselben, datiren lassen. Eine Kirchweihe bezeichnet diejenige religiöse Hand lung, durch welche eine neuerbaute Kirche dem gottesdienst lichen Gebrauche feierlich gewidmet wurde, und es sind diese Kirchweihen seit den ältesten Zeiten in Gebrauch. Es widerspricht sich ferner Petent in der Behauptung,' daß durch die Verlegung des Kirchweihfestes auf einen Lag dem dienenden wie dem bettelnden Publicum die Gelegenheit der gegenseitigen, r«8p. einseitigen lästigen Be suche abgeschnitten würde, nicht zu gedenken des Hinder nisses, das er dem freundnachbarlichen und freundschaft lichen Kirmeßbesuch dadurch macht. Auch tritt die Deputation der Behauptung, des Pe tenten entgegen, als seien in den größern Städten die Kirchweihfeste längst schon von selbst geschwunden, wäh rend doch dort, wie bekannt, eben wegen mehrerer und selbst vieler Kirchen ein Kirchweihfest in der Bedeutung, wie auf dem Lande niemals gefeiert wurde. Die Städte haben ihre Jahrmärkte und sonstigen Volksfeste, während das Land nur das einzige Fest, die Kirmeß, nächst der kirchlichen Bedeutung als Volksfest fast zugleich feiert. 209*
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