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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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es auch wiederum dem Voigtlande gleichgiltig sein, an welchem Tage die übrigen Provinzen ihre Kirchweihfeste feiern. Es werden auch kn der Gegend, wo ich wohne, nicht solche solenne Kirchweihfeste gefeiert, wie hier davon die Rede ist. Meines Wissens feiern in der untern Elb- gegend sehr viele Dorfschaften ihre Kirchweihfeste zusam men mit dem Lorenzmarkte, welcher ein wahres Volksfest ist, und es schwindet dort jede Beziehung auf die Ein weihung der Kirche und auf den kirchlichen Sinn, der die sen Festen eigentlich zu Grunde liegen soll. Sind die Verhältnisse im Voigtlande so, wie sie der Petent geschildert hat — und ich kann kaum glauben, daß er diese Schilde rungen aus der Luft gegriffen habe — so kann ich nur wünschen, daß seinem Anträge auf andere Art Genüge ge schehe, aber daß dies nicht von Seiten der Kammer und nicht durch ein allgemeines Landesgesetz geschehen könne, glaube ich auch; ich bin also in dieser Beziehung ganz einverstanden mit der Ansicht unsrer geehrten Deputation und werde mich also ihr anschließen. v. Besch witz: Die eigentliche Tendenz der Kirch weihen wird verloren gehen, wenn dieselben an einem Tage gefeiert werden. Denn der eigentliche Zweck ist doch unfehlbar dahin gerichtet, daß der Tag gefeiert werde, an welchem das Gotteshaus eingeweiht wurde, die Ge meinde eingepfarrt worden ist. — Wenn auf eine der Pe tition günstige Aeußerung in der jenseitigen Kammer so eben Bezug genommen worden ist, so möchte ich gleichzeitig auch eine Aeußerung citiren, welche bei Berathung des Gegenstandes in jenseitiger Kammer zu vernehmen war und mir sehr treffend zu sein scheint — daß nämlich die Kirchweihen durch eine derartige Einrichtung nicht be schränkt, sondern vermehrt werden würden. Es würde sehr wahrscheinlich neben dem allgemeinen Kirchweih fest auch noch das frühere lang gewohnte Kirchweihfest gefeiert werden. Demnach würde der Zweck, Be lustigungen und Tanzvergnügen einzuschränken, vollstän dig verloren gehen, indem die Feste sich vermehren würden. Es konnte also die Deputation nur die bestimmte Mei nung aussprechen, die Petition beizulegen. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand mehr das Wort verlangen zu wollen. v. Welck: Zur Erläuterung. Ich habe wohl Ver anlassung zu einem Mißverständnisse gegeben, indem ich sagte, daß ich mich der Meinung unsrer Deputation an schließe. Habe ich recht verstanden, so sagte der Herr Re ferent in der Einleitung, daß er allerdings die Petition, namentlich aus den in der jenseitigen Kammer angeführten Gründen, nicht ganz für verwerflich erachten könne, daß er sie aber nicht für geeignet halte, daß sie von der geehr ten Kammer unterstützt würde, weil sic zu allgemein ge faßt sei. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Heynitz-Heynitz: Zuerst habe ich die Deputation in der Beziehung zu verwahren, daß wir keines wegs von der Annahme ausgegangen sind, als sei die Be schwerde wahrscheinlich aus der Luft gegriffen; im Gegen- theil haben wir angenommen, daß sie begründet sei, und daß gewisse Mißbrauche in dieser Beziehung im Boigt- lande stattfinden mögen, und wir sind, wie ich in der Ein leitung gesagt habe, der Ansicht, daß dergleichen Mißbräuche abgestellt werden möchten, nur nicht rm Wege der Gesetz gebung, und zwar, weil bekanntlich eine Gesetzgebungs maßregel sich über das ganze Land erstreckt, und hier doch nur von Beseitigung gewisser Mißbrauche in einem ge wissen Kheile des Landes die Rede ist, und ich bezweifle nicht, daß es sehr leicht möglich sein wird, solchen Miß bräuchen, die im Voigtlande stattsinden können, entgen- zutreten. Uns war es nicht speciell bekannt; deshalb haben wir das Factum des Bestehens solcher Mißbräuche dahin gestellt sein lassen. Ich sollte aber glauben, daß es sehr leicht möglich sein würde, wenn der Petent und vielleicht noch andere Bewohner des Voigtlandes sich, wie von einem Sprecher vor mir erwähnt wurde, deshalb an die Kreis stände wendeten. Die Behörden würden nach meiner Ueberzeugung sich einer im Verordnungswege zu erlangenden Abhilfe geneigt zeigen. Es sind verschiedene Modalitäten möglich. Ich will sie aber nicht weiter erwähnen. Ich glaube gewiß, daß die Mißbräuche, wenn sie in jenem Landestheile stattsinden, auf anderm, als dem Gesetz- gebungswege, beseitigt werden könnten. Präsident v. Sch.önfels: Der Antrag der Depu tation geht dahin, die Petition des Abg. Dietzsch auf sich beruhen zu lassen. Ich frage, ob die Kam mer sich mit dem Anträge ihrer Deputation vereinigen will? — Einstimmig Ja. Wir würden uns nun zu dem zweiten Gegenstände unsrer Tagesordnung wenden. Es ist dies der Bericht der dritten Deputation über die Beschwerde des Erbgerichtsbesktzers Steiger, das Verfahren der königlichen Brandversiche-- rungscommission und des königlichen Mini steriums des Innern in einer Brandschäden- vergütungssache betreffend. Auch hier ist der Bericht der zweiten Kammer adop- tirt und derselbe Herr Referent wird die Güte haben, uns denselben vorzutragen.
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