Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präcisirt finde. Könnte sich vielleicht die geehrte Depu tation entschließen, diese Fälle bestimmter zu bezeichnen, insbesondere zn betonen, daß nur stille unabwend barer N o thwendigkeit gemeint seien, daß die Staats- regierung sich nnr dttrch den Nachweis solcher Fälle un abwendbarer Nothwendigkeit den Kammern gegenüber solle zu rechtfertigen vermögen, so würden die Bedenken, welche mich zur Beit noch abbalteu, dein zweiten Anträge beizu stimmen, schwindelt; so lange das aber nicht der Fall ist, bin ich entschlossen, gegen den zweiten Antrag zu stimmen, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß wir den Antrag des Herrn Abg. Schreck zu erwarten haben. Abg. Seiler: Der Herr Abg. Schreck bat mit großer Bestimmtheit der Kammer versprochen, durch sei nen angekündigten Antrag das Wahlverfahren aus den wechselvollen Wogen des Ermessens in den sichern Hafen des Rechts übcrzuführen. Meine Herren, ich bin sehr be gierig, seinen Antrag zu vernehmen, und werde sehr er freut sein, wenn er einen Weg zeigt, auf welchem Das zu erreichet: ist, was er versprochen hat. Mit Freuden werde ich seine Hand ergreifen, wenn ich den Hafen als sicher erkannt, in welchen er uns führen will. Aber er mag mir verzeihen, wenn ich vor der Hand noch daran zu zweifelt: wage, daß er sein Versprechet: zu erfüllen ver mag. Ich werde daher für fetzt noch dem Anträge der Deputation aus voller Neberzeugnng beistimmen und glaube mich dadurch nicht zu präjndieircn, werde späterhin nach Befinden auch den: Anträge des Herrn Abg. Schreck mich anschließen und für denselben stimmen. So leid es mir auch ist, so muß ich doch noch einmal ans cineAeußc- ritng znrüekkommen, welche ich in meiner erste:: Rede gc- than. Ich habe gemißbilligt, daß ein Mitglied der Depu tation den Bericht mit zu unterschreibe:: nicht für gut be funden, ohne ein Separatgutachtcn abzugeben. Es wurde auf 8- 73 unserer Landtagsordnnng von dem betreffenden Herrn Bezug genommen, welcher im zweiten Satze lautet: „Nur diejenigen, welche bei der Sache, über die abgestimmt werden soll, für ihre Person, und also nicht etwa blos wegen der Eorporation oder ständischen Klasse, der sie angehören, betbeitigt sind, treten bei der Abstimmung ab." Nun, meine Herren, bisher habe ich geglaubt, daß die Negierung uns nicht ii: einzelnen Personen, sondern als Regierung gegenübersteht; daß die Rede nicht davon sein kam:, daß eine Verwaltungsbehörde in der Person ihres Vorstandes der Kammer sich zu verantworte:: habe. Ich setze den Fall, ein Kreisdireetor hieße Schulze und dieser Schulze führte als Kreisdireetor eine Verordnung auf Befehl der Staatsregierung aus, so führt sie nicht Herr Schulze, sondern der Kreisdireetor aus, und wenn nun die betreffende Kreisdirection von der Kammer wegen Nachlässigkeit angegriffen wird, fo hat man nicht den ein zelnen Mann, nicht den Herrn Schulze bei der Regierung anzuklagen, sondern die Kreisdirection, welche die Verord nung der Regierung ausgeführt und dieser für pünktliche, entsprechende Ausführung verantwortlich ist; verantwortlich der Kammer gegenüber bleibt nur das Ministerium. Wenn nun der Herr Schulze in die Kammer gewählt wird, so wird er nicht in die Kammer gewählt als Kreis direetor, sondern als Herr Schulze, und dann ist er für sein Verhaltei: in derselben nur seinem Gewissen und der Kammer verantwortlich, und wenn er die Ansicht und lleberzeugung gewinnen sollte, daß seine Kreisdircetion bei feuer Ausführung nicht recht gcthan, fo hat er für oen Bericht zu stimmen, der besagtes Verfahret: mißbilligt. Ich darf wohl behaupten, daß ich mit meiner Ansicht nicht allein stehe, daß es bedanerlich sei, wenn ein Dcpntativns- mitglicd sich nicht für so selbständig erklärt, um einen in der gcmäßigsten Form abgefaßten Bericht, wie den vorlie genden, unterschreiben zn können, und daß damit der nsns in unserer Kammer Gefahr läuft, zu fallen, daß, wenn ein Deputationsmitglicd einen Bericht nicht unterschreibt, cs entweder einen Separatbericht zu verfassen oder min destens sein Votum in bestimmter Richtung abzugeben hat. Abg. Koch: Obwohl ich bereits angcdeutct habe, daß ich die Constituirung der Kämmer in ihrer Rechtsgül tigkeit nicht anfechten will, so bedauere ich doch, daß nach der Erklärung des Herrn Referenten die Deputation keine Veranlassung gefunden hat, auf die Prüfung der (Kompe tenzfrage einzugehen. Es ist nach meiner Ansicht nicht gut, daß einer Frage aus dem Wege gegangen wird, wel cher in der Presse und überhaupt im Volke eine außerge wöhnliche Bedeutung bcigemesscn worden ist. sich habe übrigens insbesondere gewünscht, daß der Herr Referent fick deutlicher, als im Bericbre gefcbeben iß, darüber aus sprechen möchte, warum es nicht möglich sei, eine gesetzliche Bestimmung aufzufindeu, welche solchen Uebelständen, wie sie vorgekommen sind, für die Zukunft Abhülfe verspricht. Mit .Rücksicht auf de:: vom Herrn Abg. Schreck in Aus sicht gestellten Antrag unterlasse ich zwar nunmcbr, mich über diesen Punkt noch weiter zu verbreiten. Ich glaube aber trotzdem für den Antrag der Deputation stimmen zu können, da ich mit dem Herrn Abg. Seiler der Ansicht bin, daß ich dadurch meiner Abstimmung über den Schreck'schen Antrag nicht präjudizire. Noch bleibt mir übrig, mich gegen die Ansicht des Herrn Abg. von Nostitz-Wallwitz auszu sprechen, als habe ich der Ltaatsregiernng oder den Ober oder Mittclbchörden den Vorwurf gemacht, daß sic keine Achtung vor den Rechten der Kammer hätten. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur erklärt, es sei notbwendig, der Meinung jede Nahrung zu entziehen, daß die Staats regierung in der Achtung vor den Rechten der Kammer nicht gewissenhaft verfahre. Diese Meinung hört man aus Veranlassung der Verzögerung der Wahlen hier und da aussprechen. Ich habe sie als unbegründet bezeichnet;
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder