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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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brauch machen zu können. Wenn die Kammer den zweiten Theil des Emmrich'schen Antrags ablehnt, würde sie uns, d. h. mich und meine politischen Freunde allerdings ver hindern, von diesem Rechte Gebrauch zu machen und inso weit dürfte meine vorige Aeußerung, welcher vom Herrn Abg. Georgi wiedersprochen wurde, doch einigermaßen be gründet sein. Der geehrte Abg. vr. Platzmann hat er wähnt,. er könne für den zweiten Theil des Emmrich'schen Antrags deshalb nicht stimmen, weil er nicht wünsche, daß eine solche Controle zur Regel werde. Nun, meine Herren, dies Anführen paßt für den vorliegenden Fall gar nicht. Man kann nicht sagen, eine Maßregel, die überhaupt noch nicht ausgeübt worden ist, werde zur Regel. Der Abg. vr. Hertel schien die Debatte über den heutigen Gegenstand als eine unfruchtbare bezeichnen zu wollen. Wenn die selbe weiter keinen Erfolg hat, als die Regierung zu etwas größerer Vorsicht zu veranlassen, so wird sie für mich schon fruchtbar genug sein. Ebenso wenig vermag ich darin einen Nachtheil zu erblicken, wenn die Regierung etwas vorsichtiger würde; auch möchte ich mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn wirklich hiermit ein Rachtheil entstehen und die Regierung sich veranlaßt fühlen könnte, zum Besten des Landes dienende Verord nungen zurückzuhalten, dieser Nachtheil durch eine Ver kürzung unserer Landtagsperioden leicht beseitigt werden könnte, weil dann die Regierung nicht nöthig haben würde, so ost auf eigene Verantwortung hin Verordnungen zu erlassen. Der Herr Abg. vr. Hertel bezeichnete weiter nach der Aeußerung eines Kammermitgliedes die beantragte Maßregel als eine Schraube ohne Ende. Ich erwidere ihm hierauf, gleichfalls nach dem Ausspruche eines und zwar des ältesten Mitgliedes unserer Kammer, daß ich so lauge an dieser Schraube zu drehen entschlossen bin, als es mir vergönnt ist, in diesem Saale zu sitzen. Die maß volle Haltung, welche der geehrte Herr Abg. von Nostitz- Wallwitz der vorliegenden Frage gegenüber eingenommen hat, legt auch mir einige Zurückhaltung auf. Zndeß einen Punkt möchte ich doch berühren. Er fragte, was wohl die Kammer davon halten würde, wenn die Regierung alljähr lich eine Commission ernenne zur Prüfung der Frage, ob die communlichen Verwaltungsbehörden durch ihre Ver fügungen in das Verwaltungsrecht der StaaLsregierung eingegriffcn hätten? Ich gehöre selbst einer solchen Be hörde an und bekenne offen, daß ich darin nichts Beschwer liches finden würde. Außerdem aber kümmern sich zur Zeit die Kreisdirectionen so sehr um die städtischen Ver waltungen, daß solche Fälle kaum Vorkommen würden, ohne von ihnen in nachdrücklicher Weise zurückgewicsen zu werden. Der geehrte Herr Abg. Georgi betonte wieder holt, daß es an einer Theorie darüber fehle, was ein Ge setz oder eine Verordnung sei, oder daß wenigstens kein Staatsrechtslehrer eine genügende Theorie darüber festge- stellt habe. Ich will das zugeben; allein, meine Herren, treten wir dieser Frage doch endlich praktisch näher, bilden wir uns eine Praxis; denn eben darin erkenne ich einen besonder» Vortheil des Antrages, daß das, was theoretisch so lange zweifelhaft gewesen ist, nun endlich einmal prak tisch entschieden werden muß. Im Allgemeinen lassen sich alle Gründe, welche gegen den Antrag vorgebracht wor den sind, auch auf die specicllcn Fälle einer Beschwerde anwenden. Es mag eine oder cs mögen mehrere Beschwer den eingebracht werden, so wird diejenige Deputation, welche darüber Bericht zu erstatten hat, jedesmal die Frage zu entscheiden haben, ob durch eine Regierungsver ordnung ein Gesetz verletzt worden sei, welcher Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung obwalte und ob die Kam mer Beschwerdeführung bei der Negierung beschließen oder dies auf sich beruhen lassen solle. Alle die Fragen also, welche bei einem allgemeinen Anträge zu Bedenken Veran lassung geben, kommen bei dem spcciellen Falle auch vor und es würde nur die Entscheidung, der Frage erschweren, wenn nian jedem einzelnen Kammermitgliede zumuthen wollte, eine besondere Beschwerde anzubringen; denn bei jeder Berichterstattung hierauf würde die Principfrage je desmal besonders erörtert werden müssen, während dies hier nur einmal geschieht. Ich empfehle den Antrag da her nochmals in seinen beiden Theilcn zur Annahme. Abg. vr. Hertel: Der geehrte Redner nahm Bezug auf eine Aeußerung von mir und mciyte, ich hätte gesagt, die heutige Discussion sei eine unfruchtbare. Das ist mir aber nicht in den Sinn gekommen. Im Gegentheil, ich wünsche, daß die heutige Discussion eine recht frucht bare sein möge, daß sich Alle einen recht klaren und voll ständigen Begriff von der Sache gemacht haben möchten und die Tragweite des Antrags vollständig erkennen. Ich habe nur meine Besorgniß ausgesprochen, daß durch den Antrag, wie er gestellt ist, Gelegenheit gegeben werde, unfruchtbare Principstrcitigkeiten anzuregen. Ich glaube, daß, wenn der Antrag angenommen wird, diese Behaup tung in der Erfahrung sich nicht ganz unbegründet zeigen würde. Wenn endlich der Abg. Martini auf die Schraube ohne Ende sich bezog, so lasse ich ihm meinerseits sehr gern das Vergnügen, an einer Schraube ohne Ende zeit lebens zu arbeiten; ich aber theile cs nicht. Abg. Pornitz: Nur einige Worte wollte ich mir zur Motivirung meiner Abstimmung gestatten. Eben weil ich in der Hauptsache vollkommen Vertrauen zur Regierung habe, kann ich darin kein Bedenken finden, wenn alle ihre Maßnahmen besonders geprüft und sanctionirt werden. Es handelt sich durch Ernennung einer Deputation gar nicht darum, daß alle Gegenstände zur Beschwerde führen sollen; es soll hauptsächlich bei vorkommcnden Wider sprüchen zwischen Gesetz und Verordnung eine Verstän digung herbeigeführt werden und da habe ich das volle Vertrauen, daß gerade unsere hohe Regierung gern die Hand reichen wird, eine derartige Verständigung herbeizuführen,
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