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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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nicht erwünscht. Es fügte daher auch der Stadtrath in seiner Rückäußerung an das Gerichtsamt Lei dessen Mit theilung ausdrücklich hinzu — ich gebe die Worte selbst, weil davon im Berichte Nichts enthalten ist. „Jedenfalls würde, wenn man auf die Bau- Projecte näher einzugehen sich veranlaßt sehen könnte, vor Allem die Aufstellung eines zusammenhängenden Bebauungsplanes, welcher sich zugleich auf die be nachbarten Flurstücke zu erstrecken haben würde, er forderlich sein, indem die Bebauung der beiden ober sten Feldstücke, welche dermalen in Frage steht, bald auch die Speculation dahin lenken würde, die tiefer gelegenen Fluren zu gleichem Zwecke zu verwenden. Namentlich würde der Bebauungsplan die Herstellung der erforderlichen Zugangswege ins Auge zu fassen haben, als an welchen es jenem Terrain gänzlich ge bricht, da die dasselbe berührenden Feldwege als völlig ungenügend erachtet werden müssen." Diese Mittheilung, die jedenfalls dem Bauenden zur Er klärung vorgelegt worden ist, hatte die Folge, daß die Acten später noch einmal an den Stadtrath zur Aus sprache zurückkamen. Nach anderweiter Prüfung der Sache glaubte der Stadtrath bei seinen Bedenken stehen bleiben zu müssen und drückte dies in seiner Antwort mit dem Bemerken aus: „Wenn das Gerichtsamt dem Gesuche Christmann's stattzugeben gemeint sein sollte, wolle er auf die Entscheidung der königl. Regierungsbehörde pro- vocirt haben." Es hat mithin der Stadtrath nach Lage der Sache als Vertreter der Stadtcommun nichts Anderes und mehr gethan, als was jederNachbar in seinem eigenen Interesse zu thun berechtigt und wenn er ein öffentliches Interesse zu vertreten hat, sogar verpflichtet ist. Auch steht dem Stadtrathe als Vertreter der Stadtcommun, wie jedem Einzelnen, die zweifellose Berechtigung zu, sich nicht bei der Entscheidung einer Instanz zu beruhigen, sondern die Entscheidung einer höheren Instanz herbeizu führen. Seitdem ist die Sache an den Stadtrath nicht wieder zurückgelangt und was weiter in der Sache erfolgt ist, hat der Herr königl. Commissar von seinem Standpunkte aus auseinandergesetzt. Ich möchte noch hinzufügen, daß der erste Antrag der geehrten Deputation nach meiner Ansicht schwerlich gerechtfertigt sein dürste, insofern er von der Voraussetzung auszugehen scheint, daß das Ge richtsamt allein die endliche Entscheidung zu ertheilen habe. Eine Instanz ist nach unserer Verfassung dazu allein nicht compctent, sondern jeder Betheiligte hat deren drei. Was die Beweggründe des Stadtrathes in der vorlie genden Angelegenheit überhaupt anlangt, so hat er dabei nichts Anderes im Auge gehabt, als das öffent liche Interesse, was mit dem Interesse der von ihm vertretenen Commun auf das Innigste zusammenhängt. In einer Stadt, deren Bauten so vorschreiten, wie in Dresden, ist die Rücksichtnahme auf die künf tigen Eingänge und Zugänge und auf alle Maßnah men, durch die dem öffentlichen Verkehre beengende Hinder nisse in den Weg gelegt werden können, dringende Pflicht. Es sind das auch keine Rücksichten, die blos der betreffen den Commun, der betreffenden Stadt zu Gute gehen; im Gegentheil, daß angemessen breite und gerade Eingänge und Verkehrswege in einer großen Stadt sich befinden, daß sie möglichst frei gehalten werden können, das ist ein Postulat unserer verkehrsreichen Zeit und der fortschrei tenden Civilisation und ich glaube, es kann den Behörden in culturreichen Ländern nur zum Vortheil angerechnet werden, wenn sie die Sorge für den Verkehr in jener Richtung sich unablässig zur Pflicht machen. Es wird der Stadtverwaltung in Dresden von Interesse sein, zu erfahren, wie in dieser Hinsicht die Vertreter des Landes sich aussprechen werden. Referent Uhlemann: Gestatten Sie mir, meine hochgeehrten Herren, zur Abkürzung der ganzen Sache eine kleine Mittheilung aus den Acten zu geben. Nachdem Christmann mit seiner Eingabe vom 25. October 1861 bei dem Gerichtsamt erschien, ist am 4. November diese Eingabe an den Stadtrath zu Dresden zur Kenntniß- nahme und Erklärung abgegeben worden. Mittlerweile ist der erwähnte Pfeifer'sche Antrag, allerdings auf Dresdner Flur berechnet, auch eingereicht worden. Die Deputation hat geglaubt, auf diesen gar nicht eingehen zu können, weil sie den Stadtrath vollkommen berechtigt erachtete, diesem Bauplan zu widersprechen. Etwas An deres ist es mit demZschertnitzerBauplan, der nicht unter die Cognition des Stadtraths gehört. Infolge der lieber- gäbe desselben an den Stadtrath ist nun unter dem 24. December von dem Stadtrath an das Gerichtsamt das erwähnte Communicat abgegeben worden. Das Gerichts amt bezog sich bei Uebergabe des Antrags ausdrücklich auf die Kreisdirectorialverordnung vom 12. März 1861. Auf Grund dieser Verordnung ist es gehindert gewesen, seinen ersten Bescheid, der nach dem Protokolle bejahend ausgefallen wäre, an Christmann zu ertheilen. Nun hat das erwähnte Communicat des Stadtrathes einen Wider spruch erhoben; denn es steht ausdrücklich hier: „im In teresse der möglichsten Erhaltung des landschaftlichen Reizes, welchen dermalen die südlich der Stadt sich er hebenden Anhöhen mit..den Gebäudegruppen der Leiden Dörfer Zschertnitz und Räcknitz darbicten, können wir uns nur gegen die Genehmigung des einen, wie des an deren Projectes ausspreche n." Also hat man sich blos im Interesse der An- und Aussicht gegen die Projecte ausge sprochen und zwar auch gegen den Zschertnitzer Plan. Infolge dessen ist vom Gerichtsamt Dresden am 31. Ja nuar 1862 Christmann das erwähnte Communicat des Stadtrathes Eröffnet und mitgetheilt worden, daß er vor Weiterem eine Nachweisnng über die nöthig werdenden Verbindungswege Leibringcn solle. Hierauf ist das in der Petition und im Berichte erwähnte, unter dem 30°
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