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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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'fchösicn" bloß dadurch no-Hwendig wird, daß oben der Beschluß zu K. 5 gefaßt worden ist. Präsident Haberkorn: Will d-i e Kainmer auch hier in Consequenz des zuerst gefaßten Be schlusses der Ersten Kammer beitreten? —> «Einstimmig. ' Referent Sachße: Au §. 15 Hst die jenseitigeKam- mdr beschlossen, die Ncdaetion der Eidesformel für die Schöffen der Ncdaetionscommission anheimzugeben. Der -Grund dafür ist der, daß sie im Gesche über das Verfah ren vor den Geschwornengcrichtcn eben,falls eine andere Eidesformel beantragt hatte. Von den Beschlüssen über dieses Gesetz wird nun, da natürlich Übereinstimmung! der beiden Eidesformeln not Hw endig ist, auch derPeschluß hierüber abhäugcn und die Deputation findet deshalb in «dem Vorschläge, die Fassung -dieser Eidesformel der Re- 'daciionseoiunrisfion zu überlassen, nur ein geeignetesAns- skunfsmittel und rathet den Beitritt zürn Beschlüsse der -jenseitigen Kammer an. Präsident Ha.berh.ory: Mill die Kammer die Fassung dieser Eidesformel, dem Beschlüsse der Ersten Kammer gemäß, der künftigen Re- daetionscommission anheimgcben? — Ein stimmig. Referent S.achße: Der nächste Differenzpunkt wird hei §. 17 geboten.. W war Beschlust der Deputation, die Worte in der dritten Aelle: „ein gerichtliches", zufällig glaubhaftes Geständniß noch weiter zu verdeutlichen. Man glaubte, dies erreichen zu können und zwar auf Vorschlag der Staatsregierung durch einen Zusatz in folgender Fas sung: „Ein vor einer Polizeibehörde oder einem Staats anwalt« abgelegtes Geständniß soll einem gerichtlichen in der in Absatz 1 bemerkten Beziehung nicht gleich geachtet werden." Die jenseitige Kammer hat auch diese Verdeutlichung noch Nicht für vollständig genug gehalten und wünscht deshalb, das Wort „gerichtliches" in der vierten Zeile mit den Worten zu vertauschen: „ein vor einem richterlichen Be amten eines Gerichts abgelegtes". Sie findet in dieser -anderwciten Fassung dann auch zu gleicher Zeit die Ver- überslüsstgung des von uns angenommenen Zusatzes. Ihre Deputation findet in dieser redactionellen Abänderung mindestens keine Verschlechterung und rathet deshalb den Beitritt an, . Präsident Haberkorn: Will die Kammer zu 17 der Ersten Kammer beitreten? — Ein stimmig. Referent S ach ste: Bei §.18 ihat die jeuseitigeKam- mcr beschlossen- nach den Worten: „wenn es" einzuschal- ' ten: „bei der Beschlußfassung hierüber", mm dadurch an- zudcuten, daß es in einerAbtheilung von drei Richtern zu erfolgen habe. Diese Einschaltung ist jedenfalls eine Ver deutlichung und Ihre Deputation empfiehlt Ihnen deshalb den Beitritt zu dieser Einschaltung. Präsident Haberkorn: Will hie Kammer auch hier zu §. 18 dem Beschlüsse der Ersten Kam mer beitreten? Einstimmig. Referent Sachße: In §.22 hat die jcnseitigeKam- mer beschlossen, das Mort „verlangen" am Schlüsse des Paragraphen mit dem Worte „beantragen" zu vertauschen. Ihre Deputation empfiehlt den Beitritt zu diesem Be schlüsse. Präsident Haberkorn: Tritt die Kammer b«A — Einstimmig. Referent Sachße: Bei §. 23 ist die ganze Differenz mit dem diesseitigen Beschlüsse folgende: Die jenseitige Kammer hat daran Anstoß genommen, daß die Richter und Gerichtsschöffen nach beendigter Verhandlung in ein beson deres Berathungszimmer sich zurückziehcn können und nicht müssen; also daran, daß die Bestimmung facultativ und nicht präccptiv ist. Sie findet es für nothwendig, daß un ter allen Umstanden die Richter und Gerichtsschöffen sich znr Berathung in ein besonderes Berathnngszimmcr zurück- zichen müssen. Ihre Deputation hat nicht umhin gekonnt, d,iqfeWanderung ahs triftig auzuerkeunen, und schlägt des halb den Beitritt vor; gleichzeitig ahcx auch als Folge davon die Streichung des letzten Satzes: „auch geeigneten falls die Berathung über mehrere an demselben Tage ver handelte Sachen mit einander verbinden." Mit der Strei chung dieses Satzes wird denRichtern und Gerichtsschöffen nicht die Möglichkeit und Bcfugniß genommen, die Bera thung über mehrere Sachen zu verbinden. Allein wenn man mit Umänderung des Wortes „ können " in „ haben " den Nachsatz stehen ließe, so würde das zu einem Verbote führen, mehrere Berathungsgcgenstände mit einander zu verbinden, wenn man nicht den Paragraphen vcrwcitläu- sigen und durch einen besonderen Zusatz noch deutlicher machen wollte. Da durch diese Streichung des letzten Satzes die genannte Befugniß immerhin den Richtern und Gerichtsschöffcn verbleibt, so hat die Deputation sich mit der veränderten Fassung einverstanden erklärt und empfiehlt den Beitritt. Präsident Haberkorn: Will die Kammer zu §. 23 allenthalben den Beschlüssen der Ersten Kammer beitretey? — Einstimmig. Referent Sachße: Der einzige hauptsächliche Diffe- renzpunkt zwischen der Beschlußfassung beider Kammern ist der in 25. Während -die Zweite Kammer auf den
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