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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 164. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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8Vs Uhr in der evangelischen Hofkirche allhier ein feierlicher Gottesdienst stattstnden, wobei der Oberhof prediger vr. Liebncr die Predigt halten wird. Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich hiervon mit dem Ersuchen ergebenst in Kenntniß zu setzen, die Mit glieder der Kammer hiervon benachrichtigen zu wollen. Dresden, am 18. Mai 1868. Or. von Falkcnstcin. Präsident Haberkorn: Die Mittheilung ist hier mit erfolgt. Abg. Sachße: Ich bitte um die Erlaubniß, zuerst eine Ständische Schrift vortragen zu dürfen auf das königl. Decret, den Entwurf eines allgemeinen Berg gesetzes für das Königreich Sachsen betreffend. (Wird verlesen.) Die Beilage, die das veränderte Gesetz selbst enthält, wird erst von der ernannten Commission auf Grund der von der Kammer bereits gegebenen Ermächtigung an- zufertigen sein; wegen der Umfänglichkeit des Gegen standes war es zur Zeit nicht möglich. Präsident Haberkorn: Genehmigt die Kammer die Ständische Schrift nach Form und Inhalt, sowie auch die von der betreffenden Commission dazu -zu entwerfeüde Beilage? — Genehmigt. Zugleich ist Hiermit die Thätigkeit der Zwischendepü- tation beendigt, welche sowohl für die Kirchenordnung, als für die Bergordnung, sowie für andere Gegenstände gewählt worden war, und somit diese Deputation auf gehoben. Herr Abg. von Criegern wünscht eine Ständische Schrift vorzutragen. < Abg. von Criegern verliest die Ständische Schrift auf das königl. Decret, den Entwurf eines Gesetzes, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehe- ' gatten vorgenommenen Veräußerungen, das Ver fahren auf Einsprüche Dritter bei der Hilfsvoll- streckuug und einige Bestimmungen über die Zwangs versteigerung betreffend.) Wird auch diese Ständische Schrift nach Form und Inhalt genehmigt? — Genehmigt. Es richtet an mich der Herr Archivar -Gottwald fol gende schriftliche Bitte: „Vor Schluß der letzten Sitzung, an die geehrten Mitglieder der hohen Zweiten Kammer die freundliche Mahnung zu richten, alle Arten, Mit- theilungen, Gesetzsammlungen und Werte der ständischen Bibliothek, welche die Herren Ab geordneten bis jetzt noch in deren Wohnungen.zurück behalten haben, vor deren Abreise aus Dresden an die Kanzlei der Zweiten Kammer gelangen zu lassen, damit die bereits vorhandenen und nach «Schluß jedes Land ¬ tags sich häufiger zeigenden Lücken in den verschiede nen Actensammlungen nicht noch bedeutender werden." Ich lege diese Bitte den betreffenden Herren ans Herz. Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über, zum mündlichen Vortrag der ersten Deputation über das Vereinigungsverfahren bezüglich des kön i g l. Decrets, die Gesetzentwürfe: ä, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1T31 und 8, die Wahlen für'den Landtag betreffend.*) — Herr Abg. Sachße wird den Vortrag erstatten. Referent Sachße: Es dürfte zur Erleichterung des Verständnisses des mündlichen Vortrages dienen, wenn der Bericht des jenseitigen Herrn Referenten zur Hand genommen würde. Die Differenzpunkte zwischen den Be schlüssen beider Kammern betreffen im Wesentlichen die Zusammensetzung der Ersten Kammer. Wie Sie sich erinnern, hatte die Zweite Kammer beschlossen, daß §. 63 der Vdr- fafsungsurkundc, welcher die Zusammensetzung der Ersten Kammer in Punkt I bis 14 enthält, eine Abänderung wesentlich in der Richtung erhalte, daßsut>13 die zur Zeit lediglich aus dmi Stande der Rittergutsbesitzer zu wäh lenden 12 Abgeordneten nicht mehr Ülos aus diesem Stande, sondern zugleich aus dem Stande der bäuerlichen -Grundbesitzer nach der -Steueremheitenzahl von 4000 Steuereinheiten für das passiveWahlrechdund 3060 Steuer einheiten'für das active Wahlrecht gewählt werden könn ten, daß dasselbe stattfinden solle bezüglich der 10 von der Krone auf Lebenszeit ernannten Mitglieder,.so daß auch hier :die Mitglieder theils aus der Ritterschaft, theils aus dem bäuerlichen Grundbesitz nach freier Wahl der Krone ge wählt werden; überdies daß sub17 ü Mitglieder der Han dels- und Gewerbekammer von der. Krone ernannt zur Ersten Kammer hinzutreten sollten und daß, -da die Wahl« Wrperschaft in der Hauptsache erneuert werde, die Er neuerung der Ersten Kammer auch schon mit Znkrafttretung des Gesetzes einzutreten haben solle. Die jenseitige Kammer hatte alle diese Abänderungsvorschläge abgelehnt und es hinsichtlich des Punkt 13 wegen der 12 auf Lebenszeit ge wählten Rittergutsbesitzer, sowie bei Punkt 14 bet der dermaligen Bestimmung der Verfafsungsuirkunde beruhen lassen, Punkt 17 aber überhaupt nicht angenommen. Dagegen hatte die -Erste Kammer auf Antrag eines ihrer Mitglieder den Punkt 14 in folgender Gestalt an genommen : „IS vom Könige auf Lebenszeit ernannte Mit glieder^ unter denen sich stets mindestens z e h n Ritter gutsbesitzer befinden müssen." Das Vereinigungsverfahren hat- in.allen Differenzpunkten Ausgleichung gebracht. Die Erste Kammer, welche heute ') Vergl. 8.M.H.K. S.2S1Sflgg., 26S7,flgg., SKYSslgg,, irssöflgg. -l.K.S.Eflgg, 1S67flgg., tSSSflgg., 1622 flgg., Llwflgg.
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