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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-07-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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ung des Expropriationsgesetzes auszusprechen. Es wird daher, wie schon die Zweite Kammer bereits gethan,be- nun von der Deputation beantragt, wie Sie auf Seite! schließen: 407 finden, der Beitritt zu dem von der Zweiten Kammer „die der Königl. Staatsregierung für eine Ver- gefaßtcn Beschlusse. I bindungslinie von der südlausitzer Staatseisenbahn nach der Landcsgrenze in der Richtung auf Rumburg bereits früher ertheilte Ermächtigung zur Anwendung des Ex propriationsgesetzes auch auf eine Verbindungslinie von Sebnitz nach der Landesgrenze auszudehnen". Präsident von Zchmen: Verlangt Jemand das Wort? Da es nicht der Fall ist, richte ich an die Kammer die Frage : „Ob sie ihrerseits sich mit dem Deputations-! antrage vereinigen will: „in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer oie von der Königl. Staatsregier ung bereits ertheilte Ermächtigung zur Anwend ung des Expropriationsgesetzes für die Müglitz- thalbahn sammt Zweiglinien und für die Strecke Pirna-Hellendorf sammt Zweigbahn Zwiesel-Berg gießhübel, auch auf die Verbindungslinie von Hellendorf nach Fürstenau-Müglitz zu erstrecken?" „Tritt die Kammer der Deputation bei?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Bei dem zweiten Projecte Schluckens»- Sohland und Schluckenau- Sebnitz liegt ein ganz ähnlicher Fall vor. Die österreichische Nordbahngesellschaft hatte die Concession erhalten, bei Sohland an die Südlausitzer Bahn anzuschließen und für die dazu nöthtgen Expropriationen das Expropriations gesetz anzuwenden. In neuester Zeit ist sie auch noch mit dem Gesuche hervorgetreten, nicht allein in Sohland anzu schließen, sondernauch in Sebnitz. Das kann densächsischen Staatsangehörigen nur höchst erwünscht sein; es ist also auch für dieses Stückchen Bahn die Concession erbeten und die Expropriationsbefugniß beantragt worden. Der Voll ständigkeit wegen muß ich referiren, daß hier für diesen letzten Theil die technischen Vorarbeiten noch nicht vor liegen. Nun hat die Ständeversammlung am letzten Land tage erst den Antrag an die Königl. Staatsregierung ge richtet : dieselbe wolle in der Regel nur solche Projecte dm Ständen vorlegen, für welche die nöthigen Vorarbeiten ein gegangen sind. Es ist also hier schon eine Ausnahme von der Regel gemacht worden. Aber, meine Herren, erstlich also wird in dem Antrag blos gesagt, in der Regel und dann fürs zweite ist diese Gesellschaft vollständig außer Schuld daran, daß Vorarbeiten noch nicht beschafft werden konnten, indem bis vor ganz kurzer Zeit noch nicht fest stand , an welchem Orte der Bahnhof in Sebnitz angelegt werden sollte. Ehe das aber nicht feststeht, kann natürlich nicht von Vorarbeiten die Rede sein, und endlich haben wir keinen Grund, warum es bedenklich sein sollte, trotz des Mangels an Vorarbeiten die Genehmigung zu ertheilen, da es ja nur eine ganz kurze Strecke von nur wenigen hundert Metern ist. Es wird also von schwierigen Vor arbeiten nicht die Rede sein können. Die Kammer wolle Präsident von Zchmen: Verlangt Jemand das Wort zu II- Schluckenau-Sohland und Schluckenau-Sebnitz? Es ist nicht der Fall und ich frage die Kammer: „Ob sie dem von der zweiten Deputation ge stellten Antrag beitreten will, zu be schließen: „die der Königl. Staatsregierung für eine Ver bindungslinie von der südlausitzer Staatseisen bahn nach der Landesgrenze in der Richtung auf Rumburg bereits früher ertheilte Ermächtigung zur Anwendung des Expropriationsgesetzes auch auf eine Verbindungslinie von Sebnitz nach der Landesgrenze auszudehnen?" „ Beschließt die Kammer demgemäß?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: III. Kohlenbahn der Z w ickau - Lengenfeld- Falken st einer Eisenbahngesellschaft. Es handelt sich hier um zwei verschiedene Gesuche und daher auch um zwei verschiedene Deputationsanträge. Zu nächst liegt ein Gesuch der Zwickau-Lengenftld-Falkensteiner Eisenbahngesellschaft vor, welche dringend bittet, die Stände versammlung wolle dafür intercediren, daß der Staat ihr die bereits in Angriff genommene Bahn abkaufe oder wenigstens die Zusicherung gebe, daß er seinerseits den Betrieb übernehmen wird. Die Bahn scheint in nicht sehr brillanten Finanzverhältnissen sich zu befinden und daraus ist der Antrag hervorgegangen. In dem in in der Zweiten Kammer erstatteten Bericht ist schon angegeben, daß die Herren Commiffare derKönigl. Staatsregierung erklärt haben, daß weder der Ankauf, noch die Uebernahme des Betriebes Seitens der Königl. Staats- regierung für räthlich erachtet werden könne, und aus diesem Grunde hat die Zweite Kammer auf Anrathen ihrer Deputation beschloßen, die Petition um Ankauf oder Be triebsübernahme der Zwickau -Lengenfelder Eisenbahn auf sich beruhen zu lassen. Nun hat die Eisenbahngesellschaft weiter gebeten, ihr die Concession zu geben für ein kleines Stückchen Kohlenbahn. Die Deputation hat lange ge schwankt, wie sie sich diesem Gesuche gegenüber verhalten solle. Cs könnte auffällig erscheinen, daß man ein bei fälliges Votum giebt, welches sich um den Antrag einer Gesellschaft handelt, die, wie jetzt referirt wurde, nicht ge- 122»
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