Ageordneter Sindermann: Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Schmidt hat trotz der Versicherung meines Freundes Uhlig, daß ich keineswegs nur die Arbeiter als diejenigen angegeben habe, die den fremdländischen Eroberer ausgetrieben haben, doch noch einmal behauptet, ich hätte das getan. Ich ver weise zum Beweise meiner Behauptung auf das ste nographische Protokoll der vorgestrigen Sitzung. Ich will aber weiter hinzufügen, daß der Herr Abgeord nete Schreiber in seinen Ausführungen mir den schwe ren Vorwurf der Verleumdung gemacht hat. Es han delt sich da um eine Stelle aus meiner Rede, bei der ich ein Zitat des Fürsten Otto v. Bismarck verlesen habe. Wenn das also eine Verleumdung sein soll, dann würde sich dieser Vorwurf der Verleumdung gegen Otto v. Bismarck richten. Im übrigen bin ich dem Herrn Präsidenten dankbar dafür, daß er den Herrn Abgeordneten Schreiber bei Erhebung dieses Vorwurfs nicht gerügt hat, weil er jedenfalls mit mir (8) der Meinung ist, daß es Personen gibt, deren geistige Beschaffenheit so ist, daß sie sich der Tragweite eines Wortes nicht bewußt sind. Vizepräsident Opitz: Ich quittiere dankend für die Anerkennung, die mir der Herr Vorredner hat zuteil werden lassen, aber ich kann nicht billigen, daß er mit einer Bemerkung geschlossen hat, die für den Herrn Abgeordneten Schreiber ebenfalls verletzend gewesen ist. Unsere Tagesordnung ist erledigt. Für morgen hat der Herr Präsident bereits die Sitzung anberaumt, und zwar auf ^10 Uhr vor mittags, und die Tagesordnung schon verkündet. Ich kann deswegen die Sitzung schließen und tue es hiermit. (Schluß der Sitzung 8 Uhr 10 Minuten abends.)