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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 40. Sitzung, am 10. Februar 1914 (Präsident.) M (Nr. 279.) Desgleichen über die Petition des Gemeinde rats zu Waschleithe mit Heide und Genossen um Er bauung einer Eisenbahn von Grünstädtel über Elterlein nach Geyer. Präsident: Sämtliche Anträge von Nr. 271 bis 279 kommen zur Schlußberatung auf eine Tagesordnung. Entschuldigt ist für heute der Herr Abgeordnete Günther wegen dringender Geschäfte. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Rechenschaftsdeputation über Kap. 79 des Rechenschaftsberichts anf die Finanzperiode 1919/11, Straßen- und Wasserbanverwaltnng. (Drucksache Nr. 163.) Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Zimmer. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Zimmer: Meine Herren! Kap. 79, Straßen- und Wasserbauver waltung, des Rechenschaftsberichts 1910/11 ist am 20. Januar wegen noch vorzunehmender Erörterungen von der Tagesordnung abgesetzt worden. Die Bedenken der Rechenschaftsdeputation lagen darin, daß erstens bei Auswahl von Anpflanzungen von Obstbäumen auf Staats- (L) straßen nicht allenthalben dem Klima und den Boden verhältnissen, ferner den Sortenverhältnissen Rechnung getragen wird. Ferner wurden Zweifel darüber laut, ob eine zweckentsprechende Ausbildung der Straßenmeister bez. Baumwärter vorgenommen wird. Endlich wurde dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß eine fachmännische Überwachung der Obstbaumanpflanzungen überhaupt fehle. Die Rechenschaftsdeputation beschloß, kommissarische Be ratungen zu erbitten. Zugleich wurde die Königliche Staatsregierung ersucht, über folgende, Fragen Auskunft zu geben: a) Welche Grundsätze verfolgt die Königliche Staats regierung bei Anpflanzungen von Obstbäumen an den Staatsstraßen? b) Genügt die derzeitige Ausbildung der Straßen wärter als Baumpfleger und welche Erfahrungen hat die Königliche Staatsregierung darüber ge sammelt? o) Ist der Geschäftsführer des Landesobstbauvereins in der Lage, erschöpfend und sachgemäß den gesam ten Straßenobstbau im Nebenamte zu überwachen? Meine Herren! Die Antworten, welche von der König lichen Staatsregierung einliefen, waren sehr umfangreich. Sie bestanden erstens in der Zustellung von Grundsätzen 1263 über die Anpflanzung von Obstbäumen im allgemeinen. (0) Ferner wurde der Rechenschaftsdeputation mitgeteilt, daß die Baumwärter eine für diesen Zweck besonders günstige Ausbildung erhalten; drittens, daß nicht der Geschäfts führer des Landesobstbauvereins, sondern lediglich die Straßen- und Wasserbauämter die Überwachung der Obst kulturen auf Staatsstraßen auszuführen haben. Diese Einrichtungen, schreibt die Königliche Staatsregierung, haben sich sehr bewährt. Es liegt somit für die Königliche Staatsregierung Anlaß nicht vor, daran etwas zu ändern. Der beste Beweis, wird in den Mitteilungen gesagt, liegt in den steigenden Erlösen der Obstkultur. Es entspricht den Tatsachen, daß der Erlös aus dem Obstbau in 12 Jahren von 164382 M. auf 476951 M., also um 3!2569 M. gestiegen ist. Meine Herren! Die Rechenschaftsdeputation hat die Grundsätze der Regierung, soweit diese sich auf Obst bau beziehen, vollständig anerkannt. Leider aber kommt die Rechenschaftsdeputalion zu der Überzeugung, daß die Grundsätze, welche hier aufgestellt worden sind, nicht immer in der Praxis ausgeübt werden. Es ist von fachmännischer Seite nachgewiesen worden, wie unren tabel in verschiedenen Gebieten des Landes die Obst baumzucht betrieben wird. Aus der Amtshauptmann schaft Glauchau, um nur eins hervorzuheben, wird z. B. folgendes berichtet: „Auf der Straße von Glauchau nach Jerisau stehen 110 Obstbäume in I5 Sorten. 65 Bäume in 7 Sorten sind gut, 45 Bäume in 8 Sorten sind schlecht. Die Straße von Jerisau bis Weidensdorfer Gast hof hat 212 Bäume in 10 Sorten. 166 Bäume in 6 Sorten sind gut, 46 Bäume in 4 Sorten sind schlecht. Auf der Straße von Remse bis Waldenburg be finden sich 289 Bäume in 8 Sorten. 185 Bäume in 3 Sorten sind gut, 104 Bäume in 5 Sorten sind schlecht." Es sind noch mehrere Beispiele aus der Amtshaupt mannschaft Glauchau angeführt, welche im ähnlichen Sinne lauten. Ich will es aber bei diesen drei Beispielen be wenden lassen. Meine Herren! über die Ausbildung der Straßen wärter wird in diesem Schreiben folgendes gesagt: „Der Durchschnittsstraßenmeister, sofern er nicht ganz besonderes persönliches Interesse besitzt, ist nicht fähig, ein erforderliches Urteil abzugeben; denn dazu gehört eine große Kenntnis und praktische Erfahrung. Dies ist schon daraus zu erkennen, daß Hunderte von Bäumen unberührt stehen bleiben, wie wohl sie keine wesentlichen Erträge einbringen. Es müßte demnach, wenn den Anordnungen der Königlichen Staatsregierung nachgekommen würde, in kürzester Zeit 188*
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